Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörende! (Thore Stein, AfD: Zuhörende!) Mit dem vorliegenden Antrag – zumindest war es das, was ich lesen konnte, als er mich als Text erreicht hat – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wollen Sie Kenntnisse aus den aktuell geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu den vermutlichen Sprengstoffanschlägen auf die beiden Gashochdruckleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 erlangen. So zumindest war der ursprüngliche Text, auf den ich aufsetzen konnte. Ich bin allerdings über die Einbringung offen eingestanden jetzt überrascht. Man kann sich ja nur schwer vorstellen – denn das müsste jetzt eigentlich die Konsequenz sein in der Weiterentwicklung der Einbringung –, dass einen Änderungsantrag, den Sie eigentlich einbringen müssten, wiederum dieser Landtag beschließen und ihm zustimmen kann, in dem steht, wer es denn gewesen sein möge. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, genau.) Ich glaube weiterhin, dass wir klug daran tun, die Ermittlungsergebnisse abzuwarten, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP) so schwer – und da ist natürlich die Spannung bei allen – das sein mag. Zunächst würde ich aber gerne auch einmal rein strafprozessual festhalten, die beiden Tatorte liegen – und das dürfte unstreitig sein – in dänischen und schwedischen Hoheitsgewässern, aus deutscher Sicht im Ausland. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Es handelt sich also im Schwerpunkt um Ermittlungsverfahren europäischer Partnerländer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist mit Europol?) Sofern deutsche Strafermittlungsbehörden Kenntnisse aus diesen Verfahren erhalten, was ich nicht ausschließen kann, definieren die ermittelnden Partnerländer selbstverständlich den Grad der Geheimhaltung, und zwar nicht selten gemessen an deren Erwartungen, wie sie im Weiteren ermitteln wollen und welche Gefahr für die weiteren Ermittlungen ein zu frühes Bekanntwerden auslösen kann. Dies gilt aber selbstverständlich nicht nur für deren Ermittlungsansätze und -ergebnisse, sondern auch für die deutschen Ermittlungsbehörden, wenn es die denn geben sollte. Die vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Ermittlungen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-2-und-1-Pipelines werden vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei geführt. Ausschließlich, ausschließlich beim Generalbundesanwalt liegt deshalb die Entscheidung, ob und welche Informationen zu welchem Zeitpunkt aus den deutschen Ermittlungsaktivitäten öffentlich genannt werden können. Der Landesregierung obliegt es dabei nicht, die Entscheidung des Generalbundesanwaltes hierüber zu bewerten. Ich kann auch dem Landtag und dann wiederum auch als Mitglied dieses Hohen Hauses nur davon abraten, das seinerseits zu tun, ohne die näheren Umstände zu kennen. Die Landesregierung zumindest, das wiederum darf ich für uns betonen, geht davon aus, dass die Bundesregierung und der Generalbundesanwalt das öffentliche Interesse – das Sie zu Recht betonen – an Information entsprechend bei Ihren Entscheidungen jeweils, ob man Dinge öffentlich machen kann oder nicht, berücksichtigen, zugleich werden Sie aber insbesondere die Schutzwürdigkeit des weiteren Verfahrens, die Sicherung weiterer Ermittlungsschritte und Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen haben. Dies kann und wird die Landesregierung nicht beurteilen oder bewerten. Weil sie im Übrigen angesprochen waren: Die investigativen Journalisten auch in der Bundesrepublik Deutschland, auch unter Beteiligung nach meiner Erinnerung öffentlich-rechtlicher Medien haben wiederholt aus den Ermittlungsaktivitäten berichtet, zumindest vorgetragen, daraus zu berichten. Es spricht viel dafür, dass im Übrigen solche früheren Durchstechereien für den Fortgang der Ermittlungen freundlich formuliert eher weniger förderlich sind und waren. Ermittlungen werden selten öffentlich geführt. Hier geschieht also überhaupt gar nichts anderes als sonst auch in verschiedensten Strafermittlungsverfahren, insbesondere bei großen Kapital- oder ähnlichen schweren Delikten, denn der Erfolg vieler Ermittlungsmaßnahmen setzt voraus, dass mögliche Verdächtige, aber auch mögliche Zeuginnen und Zeugen das nicht vorhersehen können. An Spekulationen – dafür bitte ich um Nachsicht – werden sich Mitglieder der Landesregierung hier nicht beteiligen und auch nicht beteiligen können. Dafür wird es mit Sicherheit allseitiges, zumindest breites Verständnis in diesem Raum geben. Soweit der Antrag darüber hinaus die maritime Infrastruktur anspricht, liegen der Landesregierung keine konkreten Gefährdungserkenntnisse für diese vor, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen. Alle sonstigen Entscheidungen liegen bei den mit den Ermittlungen vertrauten und betrauten Behörden nach unserer Überzeugung als Landesregierung in guten Händen, und wir plädieren sehr dafür, sie genau dort auch zu belassen. Ich sehe gespannt der weiteren Diskussion entgegen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP)
