Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Punkt ja insgesamt aufgerufen ist, würde ich ihn einmal versuchen aufzuklären. Erstens, Herr Abgeordneter, hat es in den letzten Jahren immer solche Schwerpunktsetzungen gegeben, seit vielen Jahren, weil in den letzten Jahren noch der Vorvorgänger Lorenz Caffier die Erfahrung machen musste, dass die Gemeinden zuweilen gegen die Ablehnung von SBZ-Bescheiden vorgegangen sind und wir dann vor Gericht ein sehr solides System vorweisen mussten, nach welchen Entscheidungsrastern und Matrizen vorgegangen worden ist, und dazu gehörte auch diese Schwerpunktsetzung. Die geschieht also nicht das erste Mal, sondern hat sich in den letzten Jahren ebenfalls schon ergeben, erstens. Zweitens. Die 20 Millionen, die feste Beträge zuweisen sollen an Gemeinden mit Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen, würden ja ohnehin außerhalb dieses üblichen SBZ-Systems verfahren müssen, weil sie dort nach einem etwas anderen Punktekriterium vorgehen müssen, sodass in der Tat dann auch diese Beschränkungen für die jeweiligen Beträge nicht gelten, aber diese Gemeinden ohnehin, nur auf diese 20 Millionen bezogen, zwar über die SBZ-Richtlinie, aber in einem gesonderten System geführt würden und sich im Zweifel im Übrigen ja auch nicht auf diese Beträge konzentrieren würden, sondern, wenn die irgendein anderes SBZ-Anliegen bei der Feuerwehr haben, werden sie sich trotzdem möglicherweise im normalen SBZ-Topf bewerben. Aber ja, sie würden ein Sondersystem in diesem System führen. Und das Gleiche haben wir ja auch für die Feuerwehrgerätehäuser vor. Auch die 50 Millionen sollen über die SBZ-Richtlinie abgewickelt werden. Auch da wäre für die Feuerwehrgerätehäuser das 50-Millionen-Euro-Paket ein gesondertes System, was wir hoffentlich bis Jahresende konkreter benennen können. Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Aufklärung beitragen. – Herzlichen Dank, dass ich noch einmal sprechen durfte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Daniel Peters, CDU: Versteh ich trotzdem nicht.)
