Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörende! Die Unterbringung von Menschen mit Fluchtschicksal ist, wie eben bereits angesprochen in der Einbringung, seit vielen Jahren eine Herausforderung für Landkreise, Städte und Gemeinden. Mit der Zunahme der Zugänge im letzten und aktuellen Jahr ist diese Herausforderung noch einmal gewachsen. Wir erleben daher, und das wissen Sie alle, in Teilen sehr abwehrende sorgengetriebene Diskussionen. Und wir erleben – auch das gehört zur Vollständigkeit dazu, wird aber nicht ganz so oft berichtet – an vielen Orten nicht wahrnehmbares, aber ganz selbstverständliches und stilles Tun. Und bei genauerem Hinsehen erleben wir dort die klare Bereitschaft, Menschen mit extrem schweren Lebens- und Fluchtschicksalen eine Unterkunft und die ersten Schritte der Integration zu ermöglichen. Zum Teil werden seit Jahren selbstverständlich die Möglichkeiten zur Unterbringung und Integration geboten. Wir wollen uns für diese solidarische Hilfe vieler Städte und Gemeinden ganz, ganz herzlich bedanken, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) bedanken, indem wir in diesem Jahr aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2022 einen Teilbetrag von 20 Millionen Euro für Städte und Gemeinden bereitstellen wollen und dürfen, um sich bei jenen für ihre Solidarität bei einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu bedanken, die von vielen ohne großes Aufheben mitgemacht und erledigt wird, die mithelfen, die sich einsetzen und die genau das umsetzen und ohne die es zum Teil seit Jahren, das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, nicht klappen würde mit der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und in Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir haben deshalb bereits vor geraumer Zeit auf Vorschlag der Ministerpräsidentin in einem Gespräch mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden die Frage erörtert, ob es gelingen kann, sich auf diese Weise bei den mitwirkenden Städten und Gemeinden zu bedanken. Ich freue mich, dass wir Städten und Gemeinden, die Flüchtlingen durch Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet ermöglichen, sie gut unterzubringen und gut zu integrieren, auf dem Weg über die eben schon angesprochenen Sonderbedarfszuweisungen in drei unterschiedlichen Größenklassen zusätzliche kommunale Investitionen ermöglichen. Anträge auf diese Mittel sollen in diesem und im kommenden Jahr möglich sein, und es gibt keine inhaltlichen Grenzen für die finanziell unterstützten Investitionen. Es gibt vor allem keine Bindung an Investitionen für Integration oder Unterbringung der geflüchteten Menschen. Der darauf abzielende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war mit dem ursprünglichen Zweck gerade nicht intendiert. Den sich zum Teil seit Jahren solidarisch zeigenden Städten und Gemeinden soll ein klarer Dank des Landes und der Gesellschaft für ihre Hilfe und Unterstützung signalisiert werden. Und deshalb sollen diese frei in der örtlichen Gemeinschaft wählen können, wo das Geld als Nutzen für die gesamte Gemeinde beziehungsweise die gesamte Stadt eingesetzt wird. Mit den drei Kategorien 400.000, 550.000 und 750.000 Euro werden in den Größenklassen von 150 bis 250 und darüber liegender Bettenzahlen in den Einrichtungen einfach und sehr schnell umsetzbar gestaltete Möglichkeiten der Förderung geschaffen. Die Städte und Gemeinden können ihren Solidaritätsbonus auf bis zu drei Investitionsprojekte verteilen. Eine Kombination mit anderen Fördertöpfen soll ganz ausdrücklich möglich sein. Es geht also, wenn wir es zusammenfassen, um schnell, einfach und unkompliziert. Herzlichen Dank für Ihren Antrag! Vielen Dank für diese Möglichkeit, einfach und unkompliziert, aber sehr wirksam Danke bei jenen zu sagen, die solidarisch helfen, die Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen praktisch umzusetzen. Da wir ja sehr schnell sein wollen, nutzen wir eben genau das etablierte Instrument der Sonderbedarfszuweisungen mit der bereits vorhandenen Richtlinie. Das erspart uns das langwierige Schaffen einer neuen Förderrichtlinie und ermöglicht uns damit, sehr schnell agieren zu können. Die Nutzung der Richtlinie über Sonderbedarfszuweisungen erfordert aber – das ist in dieser vorgesehen – Investitionen, die unterstützt werden, weshalb wir die Verausgabung für Personalausgaben und andere laufende Kosten damit nicht ermöglichen können. Da aber eben auch gerade, wie schon vorhin gesagt, keine Beschränkung nur auf Flüchtlingsarbeit gewollt ist, zumindest mit dem Hauptantrag, wie er bisher gestellt ist, geht auch an der Stelle der Vorschlag auf eine Änderung ohnehin an dem eigentlich intendierten Zweck ein Stück, wohlgemerkt nur ein Stück, vorbei. Es soll deshalb, so meine dringende Bitte, bei Investitionshilfen und damit der Nutzungsmöglichkeit der Sonderbedarfszuweisungsrichtlinie bleiben, und deren Zweck soll frei in der Gemeinde und Stadt gewählt werden können. Als Landesregierung freuen wir uns auf diesen Beschluss des Landtages und setzen diesen dann gern möglichst schnell um. Ich freue mich jetzt im Weiteren auf die heutige Debatte und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
