Dr. Harald Terpe
Also kein Neuigkeitswert mehr, ne? So, ich mache es mir erst mal höher. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe stellt das Rednerpult ein.) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab vielleicht eine Bemerkung, dass ja die Erhöhung auf sechs Prozent, das ist ja auch Gegenstand, natürlich irgendwie zu einem Diskussionsfrieden im Lande beigetragen hat, was die Wegebeiträge und so weiter betrifft damals. Ich selbst war sogar dagegen, weil ich gesagt habe, ja, wieso soll ich denn davon profitieren. Ich hätte auch das weiter so gemacht, aber das war die Diskussion allgemein, viele Diskussionen im Lande um die Beiträge, und deswegen ist die Steuer erhöht worden. Das war irgendwie auch so eine Art Frieden in der Diskussion im Land. Zweite Bemerkung dazu ist, dass wir … Ja, was wollte ich denn nun eigentlich noch mal formulieren? (Jens-Holger Schneider, AfD: Na?) Zweite Bemerkung … Ach, lassen wir es! Komme ich noch drauf. Wir haben jetzt diesen Antrag vorliegen. Und wir würden sagen, dass im letzten, allerletzten Absatz behauptet wird, wir Bündnisgrünen zeigten im Bundestag keine Bereitschaft, uns des Themas Grunderwerbsteuer anzunehmen, das ist so nicht richtig. Es ist nur so, dass die Diskussion, die da läuft, natürlich verschiedene Facetten hat und zum Beispiel auch die Facette, dass wir ja mit der Grunderwerbsteuer, die wir hier erhöht haben, nicht in den Länderfinanzausgleich reingehen. Und es gibt eine Diskussion auf Bundesebene, gerade auch mit der FDP, dass die Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes eventuell darauf abzielt, zumindest auf Vorschlag von einigen Ländern im Süden, dass das an den Länderfinanzausgleich geht und sozusagen die eigene Möglichkeit im Lande dann schwächt, also auch mit Landessteuern steuernd einzugreifen. Wir sind aber trotzdem auch nicht der Meinung, dass beim Thema Grunderwerbsteuer alles geklärt ist. Aber eine pauschale Lösung, die hier vorgeschlagen wird, die Steuer ohne Unterschied von sechs auf fünf Prozent zu senken, schadet mehr, als sie nützt. Der wesentliche Vorschlag Ihres Antrags, die Senkung von sechs auf fünf Prozent, wurde ja auch Anfang der Legislaturperiode von der AfD eingebracht. Und damals habe ich dazu auch geredet und gesagt, dass dieser eine Prozentpunkt sozusagen dann, es ist ja auch vorgerechnet worden, einen relativ kleinen Beitrag dazu liefert und nicht die Entscheidung beeinflusst, ob man Wohneigentum schafft oder nicht schafft. Und das will ich an einem Beispiel auch erklären. Der Zusammenhang zwischen der Höhe der Grunderwerbsteuer und der Eigentümerquote lässt sich nämlich nicht so eindeutig belegen. Als Beispiel: Sachsen, und das ist ja schon gesagt worden, hat die Grunderwerbsteuer seit 1998 unverändert bei 3,5 Prozent gelassen und erst zum 1. Januar dieses Jahres auf 5,5 Prozent erhöht. Und ja, natürlich ist in Sachsen die Eigentümerquote in dieser Zeit gestiegen, zwischen 2010 und 2018 um 0,9 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Eigentümerquote in denselben acht Jahren um mehr als 4 Prozent gestiegen. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Aha? Das ist ja interessant!) Also dieser einfache Zusammenhang zwischen sozusagen Absenkung der Grunderwerbsteuer und dem Schaffen von individuellem Wohneigentum ist so nicht gegeben. Und damit das auch klar ist, auch wir Bündnisgrünen denken darüber nach, wie man sozusagen gerade für Familien die Möglichkeit schafft, wie sie zu Wohneigentum kommen, und das müssen auch nicht, das beschränkt sich dann nicht nur auf Eigenheime, sondern auch auf Eigentumswohnungen beispielsweise, aber den Weg, das über die Grunderwerbsteuer zu machen, halten wir für den falschen Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum anderen ist es auch mit der Grunderwerbsteuer so eine Sache, wenn man sie mit der Gießkanne auskippt auf alle. Wir sind schon für einen zielgerichteten Einsatz von Steuertatbeständen, um auch bestimmte Sachen zu fördern und andere eben nicht zu fördern. Und da wollte ich noch darauf hinweisen, dass in dieser Diskussion es auch darum geht, die Steuerschlupflöcher der Share-Deals sozusagen auch zu stopfen. Das ist eine Diskussion, die auf Bundesebene geführt wird, (René Domke, FDP: Ja, das ist kompliziert.) und nicht nur von uns, sondern auch von anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag. Auch die Folge, dass sozusagen natürlich, wenn wir die Steuer jetzt nachlassen, erst um ein Prozent und nachher später vielleicht noch um höhere Prozentpunkte, so, wie es ja vorgesehen ist mit Ihrem Änderungsantrag auch, dass da ein Loch in den Landeshaushalt gerissen wird, das ist ja schon gesagt worden, das sehen wir im Grunde auch kritisch. Und gerade – und das ist auch gesagt worden – nach der jüngsten Steuerschätzung ist eigentlich klar, dass wir keine Kompensation für derartige Mindereinnahmen haben. Uns ist also der Antrag der FDP zu einseitig, zu pauschal und ist für uns deswegen nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
