Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland braucht 1,5 Millionen Zuwanderer im Jahr. Das behaupte nicht ich, mit dieser Aussage wurde die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer unlängst in diversen Medien zitiert. Bereits heute sehen die meisten Unternehmen den Mangel an Fachkräften als größtes Risiko für ihr Geschäft an. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es inzwischen bei jedem sechsten Beruf einen Engpass. Bis 2035 werden mehrere Millionen Erwerbstätige in Rente gehen. Der Fachkräftemangel wird dadurch noch erheblich verschärft. Die deutsche Wirtschaft und auch die Gesellschaft in Deutschland sind deshalb mehr denn je auf Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen, um die entstehenden Lücken wenigstens teilweise schließen zu können. Zu begrüßen ist daher der Vorstoß der Ampelkoalition im Bund, die sich auf ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt hat und damit die Hürden für die benötigte Arbeitsmigration nach Deutschland deutlich senkt. Zugleich ist es zwingend notwendig, auch die inländischen Potenziale in Sachen Fach- und Arbeitskräfte auszuschöpfen. Zu diesen inländischen Potenzialen gehören beispielsweise auch geflüchtete Menschen, die bereits im Land sind. Sie stellen ein großes Potenzial dar, das es angesichts der aktuellen und bevorstehenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen gilt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Durch den sogenannten Spurwechsel, der von den Ampelparteien im Bund eingeführt wird, besteht nun die Möglichkeit, dieses Potenzial zu heben. Asylsuchenden soll es unabhängig vom Ausgang ihres laufenden Verfahrens ermöglicht werden, eine Ausbildung zu beginnen oder einen Job anzunehmen. Wer ein existenzsicherndes Jobangebot vorweisen kann, soll im Land bleiben dürfen. Noch mal zur Erinnerung, wir reden über Menschen, die bereits hier sind. Wir reden über Menschen, die meist im erwerbsfähigen Alter sind, und diese Menschen sollen jetzt, unabhängig vom Ausgang ihres Asylverfahrens, eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Das sind definitiv gute Nachrichten, denn bislang haben wir eine große Gruppe an meist jungen Menschen im Land zum Nichtstun verdammt. Das ist fast schon fahrlässig angesichts des jetzt schon allerorts spürbaren Arbeits- und Fachkräftemangels. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen ist die Regelung des Spurwechsels ein großer Fortschritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und braucht Unterstützung auch aus Mecklenburg-Vorpommern in der Umsetzung. Fakt ist, die neue Regelung des Spurwechsels bietet auch für Mecklenburg-Vorpommern und die hiesigen Unternehmen das Potenzial, neue Fach- und Arbeitskräfte auszubilden und einzustellen. Daher fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, Asylsuchende beim Spurwechsel in den Arbeitsmarkt bestmöglich zu unterstützen, um so das Potenzial an Arbeits- und Fachkräften zu heben, das die neuen Regelungen eben auch für Mecklenburg-Vorpommern mit sich bringen. Unsere Forderungen zielen darauf ab: – die für den Spurwechsel erforderlichen Kapazitäten an Integrations- und Sprachkursen zur Verfügung zu stellen, – Sprachkurse finanziell zu fördern, – kurzfristige Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur sicherzustellen, – konkrete Qualifizierungsangebote sowie beschäftigungsbegleitende Qualifizierung anzubieten, – ein Programm zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Teilqualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln und zu fördern, und – den Spurwechsel bürokratiearm zu ermöglichen im Sinne einer schnellen Integration in Arbeit, insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, der Landkreise und kreisfreien Städte. Klar ist, die Spurwechselregelung nutzt allen Beteiligten, zum einen den Schutzsuchenden. Sie bekommen eine Aufenthaltsperspektive und ihre Integration würde sich beschleunigen, da die meisten von ihnen früher oder später ohnehin einen Schutzstatus erhalten würden. Durch die Bleibeperspektive haben sie einen hohen Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zum anderen nutzt der Spurwechsel der Wirtschaft und Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern, da durch den Spurwechsel von Schutzsuchenden dem Arbeitsmarkt Arbeitskräfte und Auszubildende für Unternehmen verfügbar werden und Kommunen von Bürokratie und Kosten entlastet werden. Und nicht zuletzt, wer arbeitet, zahlt schließlich auch Steuern und Sozialabgaben. Der Spurwechsel hat also das Potenzial, mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Deswegen fordern wir von der Landesregierung, gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern und den Kommunen geflüchtete Menschen beim Spurwechsel zu unterstützen, ihnen damit die Arbeitsaufnahme zu erleichtern und eine Bleibeperspektive zu geben und auf diesem Weg die Arbeits- und Fachkräftelücke im Land zu verkleinern. Am Ende könnte hier eine klassische Win-win-Situation entstehen. Dafür muss der Spurwechsel aber als ernsthafte Chance begriffen werden und aktiv unterstützt werden von den beteiligten Akteuren und von der Landesregierung, so wie in unserem Antrag gefordert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
