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Torsten Koplin

Die Linke 12.07.2023 Sitzungen 8/59

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wahlrecht ist ein Eckpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Es übersetzt das Wahlverhalten in politische Kräfteverhältnisse, vorausgesetzt, es werden allgemeine Wahlrechtsgrundsätze wie Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit sowie Öffentlichkeit der Wahlen gewährleistet. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit Erststimmen für Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten und Zweitstimmen für Parteienlisten gestärkt. Dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil ist seither weder revidiert noch in anderer Form weiterentwickelt worden. Und das ist der Punkt, Herr Innenminister, wo wir sagen, es gibt gute Gründe, das Verfassungsgericht anzurufen, (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) eben mit Verweis auf dieses Urteil. Und das Urteil ist gefällt worden unter dem Aspekt, dass die politische Kraft einer Partei sich auch daraus ableitet, wie viele Direktmandate sie gewinnt. Deshalb gibt es ja die Grundmandatsklausel. Weniger als fünf Prozent, aber mindestens drei Direktmandate lassen darauf schließen, dass in der Bevölkerung eine besonders verankerte politische Kraft besteht, die im Bundestag vertreten sein sollte, so damals die Argumentation. Worüber wir heute reden, ist die mit dem Datum vom 17.03. beschlossene Wahlrechtsänderung. Der Bundestag soll eine feste Größe von 630 Abgeordneten bekommen. Der Grundcharakter des Verhältniswahlrechts bleibt gewahrt und es wird bei dem Zuschnitt von 299 Wahlkreisen bleiben. Um das zu erreichen, soll die Grundmandatsklausel beseitigt werden, es sollen nicht mehr alle Wahlkreissieger auch direkt in den Bundestag einziehen können, das ist hier mehrfach gesagt worden. Die Kappung ist die Zweitstimmendeckung. Und hat eine Partei mehr Direktmandate, fallen die raus, die vergleichsweise die – in Anführungsstrichen – „schlechtesten“ Einzelergebnisse erzielt haben. Was bewirkt das? Und das ist schon erheblich, denn ich denke, es führt nicht nur zur Parteiverdrossenheit für diejenigen, die ihr Wahlverhalten deutlich gemacht haben durch Teilnahme an der Wahl und dann erleben müssen, dass die Wahlkreissiegerin oder der Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen darf, sondern es führt dazu, dass es eine Unsicherheit gibt, ob die Stimme, die man abgibt, dann überhaupt noch relevant ist, denn im Vorwege ist ja überhaupt nicht klar, wer denn wirklich durchkommt. Möglicherweise befinden sich sehr starke Kandidatinnen und Kandidaten in einem Wahlkreis in einem Wettstreit und es kommt zu ziemlich ausgeglichenen Ergebnissen auf – insgesamt für die Einzelnen betrachtet – relativ geringem Niveau, und die fallen dann raus. Und das bewirkt, zweitens, dass zwar in 299 Wahlkreisen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten gewählt werden können, aber nicht alle Wahlkreise dann wirklich im Bundestag vertreten wären. Und drittens. Die Parteien, die besondere Anliegen aufgreifen oder die regional besonders verankert sind, haben keine Chance mehr, in den Bundestag zu kommen, wenn sie die Sperrklausel unterlaufen. Das wiederum führt dazu, dass die Reform zwar nun beschlossene Sache wurde, um den Bundestag zu verkleinern, tatsächlich – also das war ja der Hauptgrund –, tatsächlich aber ist der Mechanismus gewählt worden, dass fast ausschließlich die Opposition verkleinert wird. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Für uns LINKE ist das beabsichtigte oder das nunmehr in Gang gesetzte Wahlrecht ein Anschlag auf das Grundrecht nach gleichen und fairen Wahlen. Das nun fixierte Wahlrecht atmet den Geist von Orbán und Kaczyński. (Harry Glawe, CDU: Oha!) Es ist das durchsichtige Konstrukt von Machterhalt in höchst unsicheren Zeiten. Gibt es Alternativen? Aus unserer Sicht ja. Das Problem mit XXL-Parlamenten, die wir nicht wollen, hat es schon vordem gegeben, also in der letzten Legislaturperiode auch. Damals konnten sich FDP, GRÜNE und LINKE im Bundestag auf einen Entwurf einigen, der durchaus einen gangbaren Weg beschreibt. Eine zweite Alternative, die sich anbietet, wäre, wenn man also …

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