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Christian Pegel

12.07.2023 Sitzungen 8/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wollen mit dem Antrag die Landesregierung auffordern, eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, und zwar mit dem Ziel, den Beschluss des Bundestages zum Bundeswahlgesetz vom März zu überprüfen. Wir haben als Landesregierung unsere erheblichen Bedenken an der in Berlin beschlossenen Wahlgesetznovelle mehrfach auch öffentlich geäußert. Und Ihre Besorgnis war ja einen Tick zu spät, davon ging ich nicht aus, wir haben die Diskussionen sehr früh auch parteiintern begleitet. Diese Kritik halten wir auch weiterhin aufrecht. Diese Kritik haben wir auch im Bundesrat geäußert und im Übrigen in einer Protokollnotiz im Bundesrat ausdrücklich hinterlegt. Wir teilen Ihre Sorge, wir haben die Sorge früh formuliert, dass mit dem neuen Wahlrecht Wahlkreise keine Abgeordneten mehr im Bundestag haben könnten. Im Zuge dieser im März beschlossenen Wahlrechtsreform wird es nämlich möglich – Sie haben es eben ausgeführt –, dass Direktkandidatinnen oder -kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben, aufgrund einer sogenannten fehlenden Zweitstimmenabdeckung nicht mehr in den Bundestag einziehen werden. Wir haben als Landesregierung die Sorge früh formuliert, dass dies den Wählerinnen und Wählern vor Ort nicht zu erklären ist, dass nämlich der Kandidat, den die meisten Bürgerinnen und Bürger gewählt haben, trotzdem keinen Platz im Bundesparlament bekommen kann. Die Landesregierung hat Sorge – und auch die haben wir schon früh geäußert –, dass dies das Demokratieverständnis der Menschen in den gegebenenfalls betroffenen Wahlkreisen ganz empfindlich beeinträchtigen könnte. Politische Kritik und politische Sorgen sind aber etwas gänzlich anderes als eine behauptete offensichtliche Verfassungswidrigkeit. Und über die von der Landesregierung von Anfang an geäußerte Kritik hinaus haben auch Sie eben in der Einbringung keinen fassbaren verfassungsrechtlichen Vorwurf erhoben. (Horst Förster, AfD: Eben.) Politische Kritik und Sorgen sind kein Anlass, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dafür, meine Damen und Herren, haben wir zu viel Respekt vor dem höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Ort, an dem politische Debatten in die Verlängerung gehen, die man während der regulären Spielzeit nicht gewinnen konnte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das Bundesverfassungsgericht ist dazu da, ernsthafte verfassungsrechtliche Streitfälle zu klären. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Landesregierung hält die gesetzgeberische Entscheidung des Bundestages aus den eben genannten Gründen weiterhin für politisch falsch. Der Respekt vor diesem höchsten deutschen Gericht gebietet es aber, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dieses nicht als verlängerte Werkbank politischer Auseinandersetzungen in Bundestag und Bundesrat zu missbrauchen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Wir ziehen es vor, die Arbeitsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichtes für die wesentlichen verfassungsrechtlichen Streitfragen freizuhalten. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zu folgen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist ein Eiertanz hier.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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