Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vier vorliegenden Anträge beschäftigen sich mit einem aktuell in der Tat wichtigen Thema in unserem Land: Wie schaffen wir es, angesichts einer im Vergleich zu den letzten Jahren größeren Zahl zu uns kommender Menschen mit Fluchthintergrund unserer humanitären Pflicht gut nachzukommen, diesen Menschen in Not zu helfen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle Anträge gilt, dass wir vor einigen Wochen in diesem Hohen Haus einen sehr umfassenden Antrag der beiden Koalitionsfraktionen beraten und auch beschlossen haben. Dieser hat mit einem 360-Grad-Blick alle Facetten aufgegriffen, auf die sich auch die aktuellen Anträge beziehen. Dieser umfassende Antrag der Regierungskoalitionsfraktionen schaute auf Integration, Aufnahme, Arbeit, aber auch auf schnelle Verfahrensdauern, auf Rückführungen und auf gemeinsame Kapazitätsschaffungen für die Unterbringung durch Kommunen, Land und Landkreise. Ich lade herzlich ein, insbesondere die damals beschlossenen Punkte zu dem beschleunigten Verfahren gern noch einmal Revue passieren zu lassen. Unser aller Ziel ist, so hoffe ich zumindest, eine möglichst schnelle und gute Integration der Zugewanderten und als Voraussetzung dafür Entscheidungen über deren Bleibeperspektive in den Verwaltungsverfahren vor allen Dingen zügig herbeizuführen. Bis die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, wissen, ob sie bleiben und sich ein eigenständiges Leben aufbauen können, sind wir verpflichtet, sie menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Um das auch weiterhin zu gewährleisten, sind selbstredend alle staatlichen Ebenen gefordert. Das gilt auch für die Schaffung neuer Kapazitäten. Und ja, die Zahl der auf der Flucht zu uns kommenden Menschen ist weiterhin auf einem höheren Niveau als in den Jahren 2021 und davor. Aber ebenso ja, die im Vergleich zu den vorherigen Jahren höheren Zugänge, wie vor allem das im letzten Jahr besondere Moment der Hilfe für ukrainische Vertriebene, haben uns erheblich herausgefordert, aber es ist uns bislang gemeinsam gelungen. Dies zeigt, dass die Herausforderung einer Situation nicht mit der Unmöglichkeit, die Situation handeln zu können, verwechselt werden darf. Dieses gemeinsame Gelingen ist vor allen Dingen durch das gute Miteinander von Landesregierung, Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch vielen wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft möglich geworden. Und dies wird es auch weiterhin bleiben. Grundvoraussetzung dafür ist der gute Informationsfluss und der Austausch zwischen diesen verschiedenen Ebenen. Und dafür haben wir in den zurückliegenden anderthalb Jahren eine Vielzahl guter Formate gefunden, wie wir uns zwischen der Landesregierung, den Landrätinnen und Landräten, den Oberbürgermeistern, der Oberbürgermeisterin, aber auch zwischen Fachaufsicht und vor Ort zuständigen Leistungsbehörden regelmäßig und insbesondere auch zu Fragen der Unterbringung gemeinsam austauschen können. Dies führt dazu, dass Entscheidungen bislang und auch weiterhin gemeinsam getroffen wurden. Und genau das beabsichtigen wir auch in dieser Weise fortzusetzen. So strebt zum Beispiel das Land weiterhin eine gesicherte Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung zumindest für die ersten zwölf Wochen an und wird in Abstimmung mit der kommunalen Ebene dafür zusätzliche Plätze schaffen. Über das Gesamtprogramm Sprache werden durch den Bund unter anderem Alphabetisierungs-, Erstorientierungs- und Integrationskurse sowie berufsbezogene Sprachkurse gefördert. Mit diesem Programm wird die Zielgruppe der Zugewanderten nahezu vollumfänglich abgedeckt und die verschiedensten Bedarfe und Vorkenntnisse der einzelnen Personen werden berücksichtigt. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr Sprachkurse für knapp 4.500 Teilnehmende gefördert. Mehr Sprachkurse zu schaffen und die Kapazitäten zu erhöhen, ist allerdings nicht – und das muss man deutlich sagen –, nicht mal eben im Vorbeigehen zu erledigen. Aber auch dabei ist die Landesregierung fortlaufend mit den jeweiligen Akteuren auf der Suche nach Lösungsansätzen. So förderte das Land im vergangenen Jahr niedrigschwellige Starterkurse, um Wartezeiten für eine Teilnahme an einem Bundessprachkurs für insbesondere die vielen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, aber auch im Übrigen für andere Personengruppen sinnvoll zu überbrücken. Dafür konnten wir, und dafür sind wir dankbar, die Volkshochschulen in Schwerin sowie in den Landkreisen Rostock, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald gewinnen und so elf solcher Starterkurse anbieten. In diesem Jahr haben wir bereits sechs Starterkurse dieser Art in Rostock und in den Landkreisen Rostock, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald beginnen können. Sie sehen also, dass wir als Landesregierung die Menschen, die zu uns kommen, bei der Integration gemeinsam mit der kommunalen Familie unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es steht nun die Forderung im Raum, Sachleistungen zu prüfen. Ich lade Sie zur Frage der Sachleistungen zu einem kurzen Faktencheck ein. Wie werden diese Leistungen bislang an die Menschen gewährt, die wir in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen und betreuen? Um das Ergebnis knapp vorwegzunehmen, Leistungen für Asylbegehrende werden längst deutlich überwiegend als Sachleistungen gewährt. Schon heute erhalten die Menschen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sowie in den Gemeinschaftsunterkünften der kommunalen Familie untergebracht sind, vor allem Sachleistungen in Form von Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinischer Versorgung plus dann einem ganz kleinen Hand- oder Taschengeld. Die Vorgaben des Bundesgesetzgebers dazu sind klar, das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, dass wir Grundleistungen zu gewähren haben und auch, welche. Bei diesen Leistungen geht es vor allem darum, das Existenzminimum zu sichern. Einmal betrifft es den notwendigen Bedarf. Das sind Grundbedürfnisse wie Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitsversorgung. Zum anderen sind das persönliche Bedarfsfragen. Das sind Mindestleistungen, die es den Menschen ermöglichen sollen, an unserem gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und damit sind das im Übrigen auch wichtige Beiträge zur Integration der Menschen. Beispielsweise sind das die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, das Austauschenkönnen von Nachrichten, aber auch der Besuch von Freizeit-, Unterhaltungs- und Kulturangeboten. Die Leistungen für diese beiden Bedarfsbereiche sind unabhängig von der Unterbringungssituation zu gewährleisten. Wie sie zu gewährleisten sind, ob als Geld- oder als Sachleistungen oder aber auch per Wertgutschein oder unbare Abrechnung, schreibt ebenfalls überwiegend das Asylbewerberleistungsgesetz bereits vor. Hier gibt es allerdings kleine Unterschiede, und zwar je nachdem, ob sich jemand als Leistungsberechtigter in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes aufhält oder ob er in einer Gemeinschaftsunterkunft der kommunalen Familie untergebracht ist. Der notwendige Bedarf in der Erstaufnahmeeinrichtung ist vorrangig in Form von Sachleistungen zu decken, und so wird es bei uns im Land auch umgesetzt. Der persönliche Bedarf hingegen, der sehr, sehr individuell sein kann, ein deutlich älterer Mensch mag andere Bedarfe haben als ein deutlich jüngerer, ist nicht ganz so streng reguliert. In unseren Erstaufnahmeeinrichtungen handhaben wir dies, indem wir ein Taschengeld auskehren. Das kann je nach Leistungs- und Lebenssituation des jeweiligen Leistungsbeziehenden unterschiedlich hoch sein. Aber selbst ein Teil dieses Taschengeldes gewähren wir jetzt seit 2017 nicht mehr bar, sondern als Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, also ebenfalls als Sachleistung. Ein wenig anders sieht es das Bundesgesetz für die Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen. Auch dort sind Geldleistungen denkbar. Unterkunft, Heizung und Hausrat sind aber auch in den Kommunen nur als Sachleistungen möglich. Für alle anderen Grundbedürfnisse können Geld oder eben unbare Alternativen wie Wertgutscheine gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Einzelfallprüfung durchführen, und zwar der objektiven Umstände, also zum Beispiel der örtlichen Gegebenheiten, aber auch der subjektiven Umstände, also der persönlichen Umstände des Leistungsberechtigten. Den jeweiligen Leistungsbehörden wird für die Entscheidung über die Gewährung von Sach- oder Geldleistungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zugestanden. Ersatzformen wie Wertmarken oder Gutscheine haben wir als Land in der Vergangenheit im Übrigen getestet. Es hat sich allerdings gezeigt, dass diese praktisch nicht umsetzbar sind. Es fehlt nämlich häufig an der Akzeptanz in den Geschäften. Und ohne diese Geschäfte, die es dann annehmen, geht so eine Maßnahme nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Anliegen dieses Antrages, Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für Flüchtlinge vor allen Dingen als Sachleistungen zu erbringen, ist also nicht nur längst erfüllt, sondern qua Bundesgesetz auch weitgehend vorgeschrieben. Dass es umgekehrt nicht möglich ist, alle Leistungen per Sachleistung vorzuhalten, habe ich eben an mehreren Punkten dargetan, und das ist hoffentlich ebenso klar. Insofern geht dieser Antrag schlicht ins Leere. (Torsten Renz, CDU: Ist das so, ja?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an anderen Stellen werden Nachweis- und Berichtsverfahren zu etablieren gefordert, um zu kontrollieren, zu welchen Zwecken insbesondere finanzielle Mittel verwendet werden. Hierzu weise ich darauf hin, dass wir über die Kosten, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erstattet wurden und werden, in der Vergangenheit immer wieder ausführlich Auskunft erteilt haben. Gern verweise ich auch auf die Beantwortung verschiedener Kleiner Anfragen, beispielsweise die auf der Drucksache 8/2028. Als eines der wenigen Bundesländer in Deutschland erstattet Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren schon den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen, die nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, komplett, also 1 : 1, per Spitzabrechnung. Mehr Verantwortung, weil es vorhin angesprochen war, als Land geht wohl kaum, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Kommunen im vorhin gelobten Schleswig-Holstein würden nach meiner Einschätzung gerne ebenfalls eine 1:1-Kostenerstattung nehmen. Erstattet werden im Übrigen auch die Leistungen nach SGB XI und SGB II, Verzeihung, SGB XII, die die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem Landesausführungsgesetz SGB II gewähren. Es werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten schon jetzt dazu Nachweis- und Berichtsverfahren gefordert, die Aufschluss über eine zweckentsprechende Mittelverwendung geben. Das Finanzausgleichsgesetz ist dafür allerdings ungeeignet, wenn das angesprochen ist, da es mit Pauschalen und allgemeinen Finanzzuweisungen arbeitet. Dem Landesrechnungshof obliegt darüber hinaus die Möglichkeit der Überwachung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht nur des Landes, sondern auch der kommunalen Körperschaften und der dazugehörigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Somit besteht schon längst die Möglichkeit nachzuverfolgen, wofür Landkreise und kreisfreie Städte ihre Mittel verwenden. Wir haben an der richtigen Mittelverwendung im Übrigen keine Bedenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit bereits auf Bundesratsbefassungen geblickt wird, die noch gar nicht begonnen haben, nämlich die mögliche Einstufung von Georgien und Moldau als EU-Beitrittskandidaten und damit dann als Folge als sichere Herkunftsstaaten, warten wir zunächst die Initiative ab. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das gilt auch für Diskussionen über mögliche Überprüfungen der Einstufung der sogenannten Maghreb-Staaten, nämlich Algerien, Marokko und Tunesien. Es gibt im Übrigen auch an der Stelle den eben bereits erwähnten 360-Grad-Beschluss dieses Landtages auf Vorschlag der Regierungskoalitionsfraktionen, der sich auch zu diesen Punkten verhalten hat. Es gibt außerdem die Verabredung des Bundes mit den Ländern im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vor wenigen Wochen. Der Bund wird diese Verabredung jetzt strukturiert angehen und umsetzen, und die Abarbeitung der im Rahmen dieser Ministerpräsidentenkonferenz besprochenen Punkte wird das Land begleiten. Wir werden dabei aber nicht den Bund von seiner Rolle im Fahrersitz stoßen, ihm diese also nicht streitig machen. Soweit eben durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden auf Rückführmöglichkeiten im Zusammenhang mit sicheren Herkunftsstaaten abgestellt wurde, scheint da ein Missverständnis vorzuliegen. Eine Einordnung als sicherer Herkunftsstaat verändert die Darlegungslasten im Verwaltungsverfahren für die Anerkennung als Asylberechtigte oder als Flüchtling. Die Frage der Rückführung trifft alle nicht bleibeberechtigten Menschen, unabhängig davon, ob diese aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland stammen oder nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der 360-Grad-Blick im bereits beschlossenen Antrag wappnet uns für vielfältige Herausforderungen. Wir arbeiten diesen als Landesregierung gern weiter strukturiert ab. Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
