Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass das Thema Pflege gleich mit drei Anträgen, wenn auch mit verschiedenen Schwerpunkten, im Landtag behandelt wird! Das ist gut und wichtig, da die Herausforderungen in der Pflege enorm und eine gesamtgesellschaftliche Herkulesaufgabe sind. Die Probleme in der Pflege sind vielfältig und vielschichtig, genauso wie die zahlreichen Akteure, die dabei an einem Strang ziehen müssen und es bisher nicht oder nicht ausreichend tun. Deshalb möchte ich an alle Beteiligten den Appell vorausschicken, eine gute Pflege im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer sie pflegenden Angehörigen gewährleisten wir nur miteinander und nicht gegeneinander. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir schaffen die Herkulesaufgabe nur, wenn auch abseits der Sozialpolitik anerkannt wird, wie groß die Dimension ist, die Pflege zukunftsfest zu machen. Ich möchte zur Illustrierung nur einige Zahlen erwähnen: Wir haben innerhalb von zwölf Jahren mehr als eine Verdopplung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Land. Ende 2021 bezogen rund 123.000 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Allein von 19 auf 21 betrug der Anstieg fast 20 Prozent. Vom demografischen Wandel ist Mecklenburg-Vorpommern besonders betroffen. Berechnungen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten fünf bis acht Jahren auf 140.000 steigt. Ich betone deshalb seit Jahren, der demografische Wandel und die Gestaltung der Pflege gehören zu den wichtigsten und drängendsten politischen Themen in Deutschland. Wir brauchen mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, und – da das mein Credo seit Jahren ist – wir müssen eine ehrliche Diskussion über die Finanzierung aller wünschenswerten Maßnahmen führen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns also in einer schwierigen Position. Dass dies mittlerweile gesamtgesellschaftlich anerkannt wird, ist ein Fortschritt. Auch die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung oder die Erhöhung des Pflegemindestlohns sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie reichen aber bei Weitem nicht aus, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, und sie verursachen gleichzeitig weitere Handlungsnotwendigkeiten. Ein Beispiel: Die höhere tarifgerechte Entlohnung für das Pflegepersonal ist absolut gerechtfertigt und begrüßenswert. Im bestehenden System führt sie aber dazu, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen exorbitant steigen. Dieser Mechanismus muss durch eine umfassende Pflegereform durchbrochen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig ist es wichtig, die Pflege nicht immer sofort im negativen Kontext zu betrachten. Pflege heißt vor allem auch Mitmenschlichkeit, Solidarität und ein würdevolles Leben bis ins zum Glück immer höhere Alter. Dies haben wir vor allem den professionellen Pflegerinnen und Pflegern und den pflegenden Familienangehörigen zu verdanken, die mit größtem Einsatz, mit Herzblut und bis an die eigene Belastungsgrenze, teils sogar darüber hinaus, jeden Tag unermüdlich dafür sorgen, dass die Pflege in guten Händen ist und hohen Standards genügt. Das ist ein wahrer Schatz, den wir hüten und schützen müssen. Und deshalb will ich all jenen, die pflegebedürftige Menschen betreuen und versorgen, meinen Dank und meine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aussprechen, denn ohne sie stünden wir vor noch viel erheblichen Problemen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Das heißt aber auch, dass die Reformvorhaben, die selbstverständlich unseren Patientinnen und Patienten zugutekommen sollen, auch unsere Pflegerinnen und Pfleger entlasten müssen, denn wir müssen bessere Rahmenbedingungen für sie schaffen und ihnen den Rücken freihalten, damit sie die wichtige Arbeit auch leisten können. Nun, sehr geehrte Abgeordnete, ich glaube, der kurze Problemaufriss verdeutlicht, die Sicherung der pflegerischen Versorgung stellt eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe dar, die nur im Schulterschluss gelöst werden kann. Um erfolgreich zu sein, ist es sinnvoll, sich zu vergegenwärtigen, an welcher Stelle welche Akteure Verantwortung übernehmen können und müssen. Hierzu wird im SGB XI ausgeführt, dass zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit die Pflegeversicherung als selbstständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen wurde. Träger sind die Pflegekassen. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert. Dazu gehört zuallererst auch die Pflegeversicherung, die zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit geschaffen wurde, sowie ihre Träger, die Pflegekassen. Sie haben die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung dort angewiesen sind. Ihre Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert. Dem folgend sind wesentliche Lösungsansätze, die von der FDP in ihrem Antrag dargestellt werden, bundesrechtlich zu regeln und entsprechend zu adressieren. Mein Ministerium macht das oft im Zusammenhang der Arbeits- und Sozialministerkonferenz seit Jahren und bringt sich mit einer Vielzahl von Initiativen ein. Ein wesentliches Anliegen ist dabei die grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Sie wurde 1995 als eine Art Teilkaskoversicherung unter völlig anderen gesellschaftlichen Bedingungen eingeführt. Wir brauchen aber nunmehr zügig belastbare Vorschläge zur Einführung einer Pflegevollversicherung beziehungsweise zur Ergänzung der Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Erste Verbesserungen auf Bundesebene sind derweil aber auch schon absehbar. So hat in der vergangenen Woche das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz den Bundestag passiert und den Grundstein für Veränderungen in der Pflegeversicherung gelegt. Steigerungen der Ausgaben sowohl in der ambulanten als auch in der vollstationären Pflege sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörige unterstützen. Zudem wurden Leistungen neu ausgestaltet, darunter zum Beispiel der gemeinsame Jahresbetrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege und die Erweiterung des Pflegeunterstützungsgeldes. Zusätzlich sollen die Digitalisierung und eine neu strukturierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit einen Beitrag dazu leisten, Bürokratie weiter abzubauen. Diese Verbesserungen, auch wenn sie nicht ausreichen, sollten wir nicht kleinreden. Immerhin konnten wir in den letzten acht Jahren eine Verdopplung der Ausgaben in der Pflege von 30 auf 60 Milliarden Euro erwirken, und mit den nun beschlossenen Maßnahmen kommen noch einmal 7 Milliarden Euro dazu. In Zeiten des Sparens ist das wichtig und unerlässlich, um die vielfältigen Herausforderungen meistern zu können. Sehr geehrte Abgeordnete, aber wir wollen mehr: Wir wollen die Pflegereform vorantreiben und mitgestalten. So haben sich die Länder aktuell in einer einstimmigen Stellungnahme insbesondere für eine Reform der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung ausgesprochen. Hierzu wird in dieser Woche eine Amtschefkonferenz stattfinden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Bund hat bereits angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode einen weiteren Gesetzentwurf vorzulegen. Hierzu haben die Länder in der Bund-Länder-AG, die übrigens auf meine Initiative hin gebildet wurde, bereits konkrete Vorschläge erarbeitet. Sehr geehrte Abgeordnete, die Stärkung und Entlastung pflegender Angehöriger ist von wesentlicher Bedeutung bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, denn circa 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause und nur teilweise unter Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes versorgt. Der unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde daher von der Bundesregierung beauftragt, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie die Situation pflegender Angehöriger verbessert werden kann. Die Bundesregierung hat angekündigt, zeitnah entsprechende bundesgesetzliche Regelungen vorzulegen. Wesentlich hierbei – und das begrüße ich sehr – soll die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog des Elterngeldes sein. Mit der Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und der Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld hat der Bund mit dem inzwischen im Bundestag verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bereits Verbesserungen eingeführt. Sehr geehrte Abgeordnete, im Land setze ich auf unseren Landespflegeausschuss. Gemeinsam werden dort mit allen wesentlichen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Pflegebereich Empfehlungen zur Sicherstellung der pflegerischen Infrastruktur erarbeitet, die beim Abschluss der Vergütungsverträge berücksichtigt werden. In der neuen Wahlperiode des Pflegeausschusses, die im Herbst dieses Jahres beginnt, möchte ich einen Pakt für die Pflege ins Leben rufen. Themen, die dort Berücksichtigung finden sollen, sind aus meiner Sicht unter anderem die Fachkräftesicherung, die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum, die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie und die Digitalisierung in der Pflege. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Herausforderung seit meinem Amtsantritt an und setze mich für eine gute Pflege im Land ein. Wie ich meine Aufgabe verstehe, können Sie an folgendem Beispiel sehen: Als vor einigen Wochen der Hilferuf der privaten ambulanten Pflegedienste zu hören war, habe ich persönlich – und nicht etwa ein Mediator – die Kassen und Dienste mehrfach an meinen Tisch geholt. Ich kann die Entgeltverhandlungen nicht selbst führen, aber am Ende stand eine Vereinbarung, auf die sich beide Seiten verständigen konnten. Die Kompensation aus dem Schiedsspruch sowie die entsprechenden Vergütungssteigerungen werden nun vollständig im Monat Juni 23 umgesetzt – nicht über fünf Monate, wie im Schiedsspruch festgelegt –, und damit konnte der Forderung des Pflegeverbandes bpa nach einer Soforthilfe nachgekommen werden. Ab dem 01.07.23 erhalten darüber hinaus nun alle ambulanten Pflegedienste, die Mitglied im bpa sind, eine gemeinsame Vergütungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 23. Mit dem nun erreichten Kompromiss konnten die Gefahr von Insolvenzen abgewehrt werden und eine wirtschaftlich tragfähige Basis für die Arbeit der häuslichen Krankenpflege geschaffen werden, und das ganz ohne ein 5-Millionen-Programm, wie es bar jeder Sachkenntnis im Antrag der AfD gefordert wurde. In den Gesprächen habe ich in Richtung beider Verhandlungspartner sehr deutlich gemacht, dass zukünftige Verhandlungen nicht mehr der Notwendigkeit einer politischen Mediation bedürfen, sondern zügig und sachgerecht im Sinne der Pflegebedürftigen und der Mitarbeitenden verhandelt wird. Ich hoffe deshalb, dass alle notwendigen Akteure den Ernst der Lage erkennen. Vertrauen, Transparenz und Gemeinsinn sind wesentliche Voraussetzungen, um nachhaltige Verbesserungen in der Pflege zu erwirken. Dabei müssen stets die Belange und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen. Genau deshalb möchte ich mit dem Landespflegeausschuss den bereits erwähnten Pakt für Pflege Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen. Und lassen Sie mich noch einmal zur AfD kommen: Ich bin nun schon einige Jahre dabei, als Abgeordnete und auch als Ministerin, aber wie Sie versuchen, das Thema Pflege und die Menschen, die darauf angewiesen sind und in diesem Bereich arbeiten, aufzuwiegeln und zu instrumentalisieren, ist abstoßend. Ihre Demo heute Morgen war einfach nur peinlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir hatten am Montag eine beeindruckende Demonstration des Aktionsbündnisses „Pflege in Not“. Leidenschaftlich und dennoch sachlich und fundiert haben rund 500 Menschen auf Probleme hingewiesen und Lösungen von der Politik eingefordert – völlig zu Recht. Sie haben heute unter demselben Titel „Pflege in Not“ ein parteipolitisches Süppchen kochen wollen und wollen damit suggerieren, das Aktionsbündnis sei AfD-nah. Das ist infam und der Gipfel der Unverfrorenheit. (Julian Barlen, SPD: Das war aber keine Demo, das war ein Flashmob.) Und wissen Sie was, der Unterschied zwischen dem Aktionsbündnis und Ihnen könnte größer nicht sein. Das Aktionsbündnis setzt auf Zusammenarbeit, auf Vertrauen, auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sie stehen genau für das Gegenteil. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Sehr geehrte Abgeordnete, in der Pflege mit ihren sehr verzweigten Finanzierungs- und Entscheidungswegen haben wir dicke Bretter zu bohren. Das ist manchmal frustrierend, aber notwendig, da es um Lösungen für die Menschen geht. Denn wie wir mit Menschen, die pflegebedürftig sind, umgehen, ist ein wesentlicher Prüfstein dafür, wie human und solidarisch unsere Gesellschaft ist und es auch in Zukunft sein wird. Deswegen setze ich auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
