Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Diener hatte mit seinen 5B irgendwie so einen eingeschränkten Blick. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Ja, da waren ja nur noch ein paar Redner jedenfalls nicht erwähnt worden. Mit anderen Worten, du hast im Tunnel gestanden, und im Tunnel ist ein bisschen Dunkelheit. Und ein bisschen erinnert mich auch euer Antrag an diese Dunkelheit, weil du geradezu heraufbeschwörst, wie, wie sozusagen so eine Art Endzeitstimmung in der Landwirtschaft hier existiert in Mecklenburg-Vorpommern. (Thore Stein, AfD: Das ist auch so.) Dat glöw ik nu nich, du. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt momentan zahlreiche Herausforderungen für die Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das haben wir gemeinsam auch noch mal auf dem jüngsten Agrarpolitischen Tag letzte Woche in Malchow auf Poel gehört. Waren interessante Vorträge dort. Beispiele sind zum einen die insbesondere durch den Russland-Ukraine-Krieg gestiegenen Betriebsmittelpreise, die gesunkenen Milchpreise, die neue Landesdüngeverordnung, die aktuell diskutierten EU-Gesetze zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln. Das sind alles Herausforderungen. Die neue Förderperiode der GAP hat begonnen. Die Abläufe um die neuen Fördermaßnahmen müssen sich erst wieder einspielen, und gleichzeitig leiden die Betriebe unter der aktuellen Trockenheit, wobei wir ja heute uns schon gefreut haben, dass es ein bisschen regnet. Landwirtschaft arbeitet in einem Umfeld, das zahlreiche unbekannte Variablen enthält. Auf der anderen Seite hat sie aber auch einen festen Rahmen der Agrarförderung. Und das darf man ja wirklich nie vergessen. Das ist ja europäische Agrargeschichte und -politik, dass wir solche Förderrahmen haben und dass wir einen großen Subventionsanteil für Agrarwirtschaft sozusagen hatten und wir froh sein können, dass der in Europa harmonisiert ist. Sonst hätten wir ganz andere Wettbewerbsnachteile. Vor diesem Hintergrund ist es dann auch wieder eine erfreuliche Tatsache, dass sich im letzten Wirtschaftsjahr 2021/2022 das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen überdurchschnittlich positiv entwickelt hat. Zwar liegen die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Plus von durchschnittlich 22,3 Prozent bei den Gewinnspannen eher im Mittelfeld, doch werden in unserem Bundesland – und jetzt weiß ich nicht, ob die Zahl sozusagen anders ist als die, die der Landwirtschaftsminister gesagt hat – mit rund 120.000 Euro pro Agrarbetrieb nach Sachsen-Anhalt die zweithöchsten absoluten Gewinne pro Agrarbetrieb erzielt. Das ist allerdings auch ein Zeichen dafür, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die besonders hohen Gewinne nur bei wenigen Agrarbetrieben erzielt werden, vermutlich auch bei jenen, die ohnehin aufgrund ihrer Flächengröße bereits zu den Spitzenbetrieben bei der Direktzahlung gehören. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich nicht falsch, wir haben Verständnis für die wirtschaftlichen Nöte vieler Landwirtinnen und Landwirte – und auch sozusagen die politische Bereitschaft in vielen Bundesländern von den Bündnisgrünen, gerade Landwirtschaftsministerinnen und -minister zu stellen, zeugt auch davon, dass es uns ein großes Anliegen ist, die Landwirtschaft –, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn es wird dort, mit großem Engagement und mit Leidenschaft werden Lebensmittel erzeugt. Doch es gehört eben auch zur Wahrheit, dass Landwirtschaft hierzulande im Vergleich zu vielen anderen Regionen der Welt in einem vergleichsweise doch guten Umfeld agiert. Ich sage das, weil uns die Weltuntergangsstimmung – da bin ich bei diesem Tunnelblick –, die gelegentlich von den Bauernverbänden, aber eben auch von der CDU verbreitet wird, an den Tatsachen vorbeigeht. (Torsten Renz, CDU: Und was habt ihr für einen Blick?) Und auch Ihr heutiger Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist dahin gehend ein Stück weit an jenen zentralen Fragestellungen vorbei formuliert, die im Interesse der Landwirtschaft und der benachbarten Disziplinen, wie zum Beispiel der Wasserwirtschaft, für die Zukunft zu lösen sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ihre Forderung Nummer 1 ist dahin gehend exemplarisch. Was soll man denn damit anfangen? Sie können doch nicht allen Ernstes so eine Art Vorratsbeschluss des Landtages erwarten. Sie können doch nicht erwarten, dass wir die Landesregierung beauftragen, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise für die Landwirtschaft in M-V zu einer Belastung werden könnte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit würden wir sowohl der Landesregierung jeglichen Gestaltungsspielraum entziehen als auch uns als Landtag quasi abschaffen, denn auch aus unserer Mitte dürften keine Beschlüsse ergehen, die über bundes- und europarechtliche Vorgaben hinausgehen. Das ist doch absurd! Und ich bezweifle, dass ein solcher Beschluss auch verfassungskonform wäre. Das Thema Wasserentnahmegeld, Ihr Punkt 2, haben wir hier im Landtag schon besprochen. Da haben wir unsere klare Haltung schon kundgetan. Wir unterstützen den Kurs der Landesregierung. Allerdings werden wir auch darauf achten, dass die Einnahmen des Wasserentnahmegeldes konsequent für Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eingesetzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und insgesamt zu Wasser, das ist ja auch immer so, wir müssen doch in der Landwirtschaft – das ist nicht nur in der Landwirtschaft –, in der Landwirtschaft auch immer den Gedanken der Nachhaltigkeit sozusagen pflegen, weil was nützt es uns, vielleicht aktuell besonders gut dazustehen, wenn wir unsere Wasserreserven für die Zukunft nicht mehr haben? Also wir müssen gerade bei dem Wasser etwas machen. Und wenn Sie in dem Punkt das hinterfragen würden, sich selbst, dann würden Sie zugeben, dass Agrarbetriebe ganz wesentlich von der Unterstützung oder von der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie profitieren, denn Landwirtschaft ist nur mit einem stabilen Wasserhaushalt möglich. Das hatte ich gerade gesagt. Das sehen wir doch gerade auch, hatten wir in den vergangenen Tagen gesehen. Ihre Ziffer 3 ist ein recht inhaltsloser Allgemeinplatz. Welche Landesregierung würde nicht von sich behaupten, alles dafür zu tun, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken? Die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, heißt aus unserer Sicht, sie dabei zu unterstützen, unter den Bedingungen des Klimawandels auch in Zukunft noch produzieren zu können. Das heißt, die Landwirtschaft so zu gestalten, dass sie weniger abhängig wird von fossilen Energiequellen, dass sie mit den natürlichen Ressourcen nachhaltig wirtschaftet und dass sie aufgrund einer großen Vielfalt der Anbaukulturen widerstandsfähiger wird gegen Schwankungen der Weltmärkte. Mit Ihrem Ziel 4 sprechen Sie ein Thema an, das auch uns Bündnisgrünen in der Bewertung sicher nicht ganz leicht fällt. Bis heute kritisieren wir das immer noch nicht völlig ausverhandelte Mercosur-Abkommen an verschiedenen Punkten. Das war schon damals beim CETA-Abkommen mit Kanada so und so weiter. Trotzdem darf man doch nicht ausblenden, dass es zu solchen Handelsabkommen kommen muss, insbesondere, wenn zentrale Forderungen dann auch erhalten werden. Unsere Wettbewerbsfähigkeit würde steigen, wenn wir Sozialstandards für überall in der Welt sozusagen festschreiben würden. Und verschiedene andere Regelungen in solchen Abkommen verbessern auch unsere Wettbewerbsfähigkeit. Was wir kritisieren bis heute am Mercosur-Abkommen, … Ich muss jetzt gleich Schluss machen.
