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Christian Pegel

16.06.2023 Sitzungen 8/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, so ist es, ich darf herzlich von der Justizministerin grüßen, die auf einer Fachministerkonferenz ist und sich deshalb entschuldigen lässt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede hat mich zunächst an mehreren Stellen animiert. Ich will gleichwohl, weil die Kollegin selbstverständlich fachlich zuständig ist, mich in erster Linie an ihrem Manuskript langhangeln und will deutlich zu Beginn sagen – und ich glaube, das steht unstreitig –, dass der gewaltsame Tod einer 12-Jährigen am 11. März dieses Jahres viele Menschen nicht nur in ihrer Heimat Freudenberg bei Siegen in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland und selbstverständlich auch hier tief erschüttert hat. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben im Nachgang gestanden, das Opfer mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Dass diese Tat ganz besonders erschüttert, weil die Täterinnen selbst noch Kinder waren, kommt noch obendrauf, es wäre aber so oder so eine schreckliche Straftat. Ich halte es für riskant, aus der einen Straftat allerdings konkrete Folgerungen, wie Sie sie folgern, zu ziehen. Die beschriebenen Taten machen uns zweifelsfrei fassungslos und selbstverständlich sind wir in Gedanken bei den Eltern und Freunden der zu Tode gekommenen Kinder. Ihre suggerierte Nachricht, mit dieser Maßnahme wäre das allerdings nicht passiert, teile ich nicht (Horst Förster, AfD: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) und die Kausalität finde ich nicht überzeugend, sonst bräuchten Sie den Antrag nicht zu stellen, weil Sie sagen, ich will genau solchen Taten, so hoffen wir gemeinsam, vorbeugen. Sie als AfD nehmen diese Tat zum Anlass, um zu beantragen, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel lostreten möge, die Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Die Antwort der AfD auf derartige Taten ist einzig und allein die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12. Ich würde herzlich einladen im Namen der Justizministerkollegin, einmal innezuhalten und in derartigen Fällen die Frage zu stellen, ob Paragraf 19 wirklich einer Änderung bedarf, ob das tatsächlich eine irgendwie geartete Veränderung dieser schrecklichen Taten bedeutet und ob es wirklich Gründe dafür gibt. Wir sind davon überzeugt, es gibt keinen Grund, ebenso wenig, wie im Antrag der AfD von Kindern ein Bild zu zeichnen, dass sie so überwiegend oder so verstärkt zwischenzeitlich zu solchen Straftaten neigten, dass sie immer gewalttätiger und problematischer würden. Und dafür lade ich zu einem Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Sie tun das in Ihrem Antrag, in Ihrer Einbringung durchaus auch, indem Sie davon ausgehen, dass die von Kindern begangenen Straftaten gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 von 72.890 auf 93.095 Straftaten, mithin um 35,5 Prozent gesteigert, sich abbilden. Wohlgemerkt sind das immer bundesweite Zahlen, um auch das deutlich zu formulieren. Was dabei aber von Ihnen nicht miterwähnt ist, ist der Fakt, dass, wenn wir uns die Polizeiliche Statistik anschauen, unter diesen 93.000 Taten von unter 14-Jährigen ein Drittel Diebstähle sind, gefolgt von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen (Horst Förster, AfD: Das ist ja gar nichts, ne?!) und dass die Anzahl … Nein, aber Sie versuchen, mit einer sehr schweren Straftat, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die zum Glück etwas sehr Singuläres ist, einen Fall zu beschreiben, auf den Sie eine Argumentation aufbauen, um dann es mit Zahlen zu untersetzen, die vollkommen andere Tatschweren und Deliktsgruppen ansprechen. Und dass die Anzahl der Straftaten, bei denen Kinder unter 14 Jahren tatverdächtig sind, über einen Zeitraum – und das ist wesentlich – von 15 Jahren in der absoluten Zahl gesunken sind, nämlich 2007 von damals über 102.000 unter 14-Jährigen bis 2022 auf knapp 93.000, und prozentual annähernd gleich geblieben sind, lassen Sie dabei unerwähnt. Aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken für die letzten Jahre geht auch hervor, dass es jährlich um die 20 Fälle schwerer, schwerster Delinquenz mit Täterinnen und Tätern im Kindesalter gibt, und jeder dieser Fälle ist schwer fassbar, gar keine Frage. Das gilt aber bei mir persönlich subjektiv im Übrigen auch für die gleichen Taten, wenn sie von Erwachsenen begangen werden. Das aber sollte niemanden dazu verleiten, von einem beunruhigenden Anstieg solcher Taten zu sprechen. Das schürt schlicht nur Ängste (Horst Förster, AfD: Das hat die Ministerin doch selbst gemacht.) und verhindert nach meiner Überzeugung eine sachorientierte Betrachtung. Ich verweise auf Ihre Begründung, in der sich dieses Zitat findet. Verstehen Sie die Justizkollegin und mich bitte nicht falsch, es ist nicht die Absicht, diese Taten herunterzuspielen. Jede dieser Taten muss – und da sind wir einig, Herr Förster – Konsequenzen haben. Sie versuchen aber zu vermitteln, dass es diese Konsequenzen nicht gäbe. Und genau das ist falsch. Dem ist eben nicht so. Erstens, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erstens, die Polizei ermittelt auch in diesen Fällen selbstverständlich. Das heißt, die klare Reaktion, der Staat reagiert, die Polizei geht mit mir um, wird auch diesen Täterinnen und Tätern deutlich vor Augen geführt. Dabei können parallel normenverdeutlichende Gespräche so- wie die Information von Fachdienststellen – gemeint sind die der Jugendhilfe – oder anderen öffentlichen Stellen helfen, um kriminellen Karrieren und Missständen im familiären oder sozialen Milieu entgegenzuwirken. Diese Beteiligten, vor allen Dingen die Polizei, nehmen in der Regel Kontakt zum zuständigen Jugendamt und zu den Erziehungsberechtigten auf. Bei Begehung einer Vielzahl von rechtswidrigen Taten kommt die Einleitung eines von Ihnen eben kritisch angesprochenen familiengerichtlichen Verfahrens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Betracht, nämlich gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Auf diesem Wege können verschiedene intervenierende Maßnahmen durch das Familiengericht angeordnet werden, die vom Gebot öffentlicher Hilfen, wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, reichen bis zum Entzug im Übrigen der elterlichen Sorge, wenn davon auszugehen ist, dass genau die eben einen Mitimpuls, eine Mitkausalität für diese Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hin zu solchen schweren Straftäterinnen und Straftätern begründet haben. So kann das Gericht im Übrigen darüber hinaus bei psychischen Störungen unter Einbeziehung eines psychiatrischen Gutachtens auch die Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie anordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das Gesetz sogar Kindern, die Straftaten begehen, diese in einem Heim oder in einer Pflegefamilie unterzubringen, was auch zur Folge haben kann, dass ebenfalls das Sorgerecht der Eltern entzogen wird. Die gerade von Ihnen angesprochenen Reaktionen, die Sie fordern, die Sie wünschen, die Sie glauben, dass sie auch deutlich werden müssen für die Kinder, erfolgen also gerade auch schon jetzt. Es geht keiner nach einer solchen schweren Tat unbehelligt nach Hause, (Zuruf von Horst Förster, AfD) meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Ihre … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie kommen jetzt mit den kleinen Delikten, argumentieren aber in der Begründung mit den schweren. Dass diese Aufgabe im Übrigen im Heim nicht immer gesichert den gewünschten Erfolg erzielt, das ist unstreitig. Dass aber strafrechtliche Sanktionen dabei erfolgreicher sein sollen, (Horst Förster, AfD: Dann schaffen Sie doch das Ganze ab!) bleibt ohne jede nachvollziehbare Begründung, denn auch das Jugendstrafrecht, das Sie hier ansprechen, will genau diesen erzieherischen Gedanken, der ebenfalls im Kinder- und Jugendhilferecht abgebildet ist. Das heißt, wir sind relativ dicht von den Maßnahmen beieinander, (Horst Förster, AfD: Eben.) denn Sie haben ja immer gesagt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) um reinen Knast ginge es Ihnen nicht, sondern es ginge gerade um das erzieherische Element des entsprechenden Jugendstrafrechts. Und zivilrechtlich, meine Damen und Herren, (Zuruf von Horst Förster, AfD) sind Kinder im Übrigen je nach Altersgruppe im Zweifel auch schon vorher voll haftbar. Diese Taten bleiben also keineswegs folgenlos, auch wenn natürlich – und das ist wichtig – keine dieser Folgen das Leid für die Angehörigen lindern kann. Das kann aber im Regelfall leider auch eine strafrechtliche Sanktionierung nicht. Generell haben sich diese Maßnahmen nach Überzeugung der Landesregierung bewährt. Andererseits hätte die Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung für das Kind eine in der Regel erhebliche stigmatisierende und traumatisierende Wirkung. Jede Inhaftierung, die im Zweifel dann auch konsequent stehen müsste, bedeutet im Übrigen eine psychische Belastung, erst recht für Kinder. Und ich kann mich an den Satz eines Polizeikollegen erinnern, der sagt, das macht im Zweifel in dem Alter keinen besser. Mit der Festlegung bestimmter Altersgrenzen, nämlich der Strafmündigkeitsgrenze ab 14 Jahren und der relativen Strafmündigkeit dann bis zum 18. Lebensjahr, und der Möglichkeit, Heranwachsende zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht zu sanktionieren, hat der Gesetzgeber aus gutem Grund die Besonderheiten der Entwicklungs- und Reifeprozesse junger Menschen berücksichtigt. Das ist gut so und das hat sich bewährt. Das ist nicht nur die Meinung der Justizkollegin und von mir selbst, sondern wird auch von der Neuen Richtervereinigung, von der Deutschen Anwaltskammer, von der Vereinigung der deutschen Kinder- und Jugendhilfe so eingeschätzt. Es gibt gegenwärtig keinen Grund, das Strafmündigkeitsalter abzusenken. Daran ändert auch der bestürzende und insbesondere grausame Fall aus Freudenberg nichts. Eine dann in der Öffentlichkeit reflexhaft vorgetragene Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze befriedigt möglicherweise Ressentiments, lindert aber den Schmerz der Angehörigen des Opfers keineswegs und wird dann auch den Täterinnen und den Tätern auf dem Weg zu einem besseren Leben, zu einem besseren Werden nicht gerecht. Vielmehr bleibt die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe der wichtige Baustein. Sanktionen müssen der Tat unmittelbar folgen, was die Kinder- und Jugendhilfe optimal gewährleisten kann. Delinquente Kinder, denen es an Unrechtsbewusstsein fehlt, benötigen vor allen Dingen Betreuung und Erziehung. Es muss verhindert werden, dass sie künftig wieder straffällig werden – alles Gedanken, die das Jugendstrafrecht im Übrigen in gleicher Weise vorsieht. Es geht also um Prävention, Früherkennung und außerstrafrechtliche Intervention. Aber, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, Prävention, Früherkennung und außerstrafrechtliche Intervention blenden Sie leider vollständig aus. (Beifall René Domke, FDP – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie blenden insbesondere aus, (Zuruf von René Domke, FDP) dass Sie beziehungsweise Ihre Bundestagsfraktion vor gut drei Monaten in den Bundestag einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Ihr Hinweis, man müsste jetzt etwas tun, damit es auf Bundesebene diskutiert wird, geht am Ziel vorbei. Der Bundestag diskutiert in all seinen Ausschüssen diesen Wunsch. Von daher bedarf es auch keiner Bundesratsinitiative. Sie haben über die Bundestagsfraktion der AfD eine solche Diskussion längst losgetreten. Die Diskussion hier werden wir nicht lösen können. Der Bundesratsinitiative bedarf es nicht, der Bund diskutiert schon. Und in der Sache selbst, sind wir überzeugt, sind die jetzigen Instrumente wirksame, richtige, die uns leider trotzdem nicht vor solchen schweren Fällen im Einzelfall schützen. Das ist sehr bedauerlich, das ändert aber auch das Strafrecht nach aller Erfahrung mit strafrechtlichen Gesetzen in den vergangenen Jahrzehnten leider nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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