Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Biber ist ein natürlicher Vertreter unserer heimischen Fauna geworden, wieder geworden und war es aber schon lange davor auch, nämlich weit vor uns Menschen. Mich erfasst eine gewisse Demut vor der langen Existenz dieser faszinierenden Tierart, die es schafft, ganze Landschaften zu verändern, und das in einer Weise, wie es sonst nur wir Menschen können. Allerdings nutzt er weder Bagger noch anderes technisches Gerät. Seine Lebensweise fördert den Wasserrückhalt in der Landschaft, er verzögert den Abfluss und schafft ganz nebenbei Lebensräume für eine Vielzahl weiterer Arten, zum Beispiel auch bedrohter Amphibien und Insekten. Er hilft uns also bei öffentlichen Aufgaben. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten belegen, wie durch die Biberdämme Nährstoffe zurückgehalten werden – der Minister hat schon darauf hingewiesen –, also zurückgehalten werden und nicht in größere Gewässer, wie zum Beispiel die Ostsee, abfließen. Wir sollten dem Biber also grundsätzlich wohlwollend begegnen, denn für das, was er für uns leistet, stellt er keine Rechnung. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja! – Zuruf von René Domke, FDP) Nun wird die Debatte um den Umgang mit dem Biber ja hier im Landtag nicht zum ersten Mal geführt. Das zeigten ja auch die Redebeiträge und der Minister hat ja auch schon mehrfach die Strategie des Landes dargestellt, und auch die Kollegin Schlupp ist ja bereits lange in diesem Thema zu Hause und hat mehrfach ihre Ansätze vorgestellt. In Ihrer Argumentation machen Sie gemeinsam mit der FDP immer wieder das europäische Naturschutzrecht als Hauptbremse für eine bessere Regulierung des Bibers aus. Dem widersprechen wir. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass wir immer dann, wenn sich eine streng geschützte Art gut entwickelt, ihren Schutzstatus einfach zurückdrehen sollten. Der strenge Schutz des Bibers hat dazu geführt, dass er in Mecklenburg-Vorpommern einen guten Erhaltungszustand erreichte. Darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden. Das ist, denke ich, ein großer Erfolg demokratisch definierter Naturschutzziele. Und wenn es nun Probleme mit der Tierart gibt, dann ist nicht der strenge Schutz daran schuld, sondern die immer noch zu geringen Kapazitäten des Konfliktmanagements. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und da sind wir schon bei einem zentralen Punkt der Debatte, dem Management. Sie, Herr Minister, haben in mehreren Reden hier im Landtag das vermeintlich funktionierende Bibermanagement des Landes dargestellt. Sie nannten dabei drei Schwerpunkte, und diese Schwerpunkte sehen auch wir, zum einen ein Monitoring, mit dem die Behörden die tatsächliche Situation kontinuierlich erfassen wollten, dann eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, die ist sicher notwendig, und drittens das eigentliche Konfliktmanagement. Nach Ihren Angaben hat das Land rund 900.000 Euro in dieses Bibermanagement investiert. Wer nun allerdings Informationen zu diesem Management auf den Seiten der Landkreise, des LUNG, der Wasser- und Bodenverbände oder der StÄLU sucht, der sucht vergebens. Für den Wolf gibt es eine zentrale, vom Land geförderte Informationsseite zu Beratungsangeboten und vielen anderen Fachinformationen. Für den Biber haben wir das nicht gefunden. Wie sollten also die durch Schadensereignisse betroffenen Institutionen möglichst schnell und umfassend, wie sollten solche Geschädigten an die notwendigen Informationen kommen? Die notwendige Öffentlichkeitsarbeit blieb bisher dem engagierten Ehrenamt und einzelnen Vorträgen auf Fachveranstaltungen überlassen. Das reicht jedoch unserer Meinung nach nicht aus. Es braucht eine zentrale Informationsplattform des Landes zum Thema Biber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lösungen, die von einzelnen Wasser- und Bodenverbänden in Kooperation mit den Naturschutzbehörden bei Biberkonflikten gefunden werden, sind weitgehend gut, und wir bedanken uns ausdrücklich für diese Zusammenarbeit. Aber diese Meldungen bilden die tatsächliche Situation nicht annähernd realistisch ab. Draußen in den Erlenbruchwäldern regiert nämlich im Umgang mit dem Biber teils absolute Willkür. Selbst in konfliktarmen Schutzgebieten wird mindestens die Hälfte der Biberdämme illegal zerstört. Die illegale Zerstörung von Biberdämmen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 20.000 geahndet werden kann. Und sie ist auch absolut dumm, denn die Tiere verlagern aufgrund der Zerstörungen, die nicht selten mit illegaler Bejagung einhergehen, ihre Bauten in Bereiche, wo sie dann tatsächlich Schäden an der Infrastruktur hervorrufen. (Beate Schlupp, CDU: Wenn der Biber bejagt wird, kann er ja nicht mehr woanders bauen. – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Die Biber werden also aus Schutzgebieten vertrieben, wo sie Gutes bewirken, und ziehen dann in Regenwasserkanäle, Gräben und Durchlässe, wo sie problematischen Wasserstoff erzeugen, (Thore Stein, AfD: Die sind vorher auch schon problematisch.) das ist ja auch klar. Hier muss der Staat also handeln und sich nachdrücklich gegen diese Vertreibung der Biber aus Schutzgebieten wehren. Nun zu den konkreten Forderungen im Antrag: Punkt 1 Ihrer Forderung unter Ziffer II unterstützen wir. Entsprechende Berichte über das Bibermanagement sind überfällig. Sie sollten jedoch nicht nur, wie ich bereits gesagt habe, im Parlament, sondern auch auf zentralen Infoportalen des Landes veröffentlicht werden. Punkt 2 Ihres Antrags lehnen wir ab. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Warum?) Das europäische Naturschutzrecht und darauf aufbauend das nationale Recht bieten ausreichend Grundlagen für die Instrumente, die wir im Konfliktmanagement brauchen. Ich glaube, auch darauf ist hier schon in den Reden hingewiesen worden. Punkt 3, also die von Ihnen geforderte Biberverordnung, ist, was Ihre Forderungen betrifft, zu unkonkret und uns ist auch nicht klar, inwieweit sozusagen die Novellierung von 2019 verbessert oder was daran geändert werden soll. Punkt 4 unterstützen wir, nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes, sondern auch die Entwicklung gesunder Ökosysteme braucht öffentliches Geld. Der Biber nimmt uns hier schon zahlreiche Kosten, zum Beispiel für den Wasserrückhalt, ab. Fakt ist, Konfliktmanagement darf nicht dem Ehrenamt aufgebürdet bleiben, sondern muss hauptamtlich mitbetrieben werden. Und Fakt ist auch, wer Schäden durch eine öffentlich gewollte Tierart erfährt, muss diese Kosten ersetzt bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, FDP) In Bayern ist dies so. Unsere Landesregierung sollte über den entsprechenden Mitteleinsatz auch hier entscheiden und die entsprechenden Vorlagen machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Torsten Koplin, DIE LINKE, und René Domke, FDP)
