Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer! Im Jahr 2018 gab es einen Antrag hier in diesem Landtag, seinerzeit eingebracht durch meinen geschätzten damaligen Chef und Freund Ralf Borschke. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dieser Antrag hatte das Ziel, die Ausarbeitung einer Biberverordnung für Mecklenburg-Vorpommern zu initiieren. Vielleicht erinnern Sie sich noch, Frau Schlupp, Sie waren ja auch dabei. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Entsprechend den schlechten Gepflogenheiten in diesem Haus, wenn es um den Umgang mit konstruktiven Anträgen aus der Opposition geht, wurde diese Initiative natürlich abgelehnt. Nichts Neues! Und, geschätzte Kollegin Schlupp, liebe von einer umfassenden Regierungsbeteiligungsamnesie betroffene CDU-Fraktion, auch Sie haben diesen Vorschlag seinerzeit abgelehnt. Auch das wundert nicht. (Beate Schlupp, CDU: Wir hatten einen eigenen.) Sie hatten keinen eigenen damals, nein, Frau Schlupp! (Beate Schlupp, CDU: Natürlich!) Heute, fünf Jahre später, also der eigene Entwurf, der eigene Vorstoß, nun, wo Sie nicht mehr an der Kandare der SPD hängen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Inhaltlich weicht Ihr Antrag – natürlich wenig überraschend – kaum ab von dem Vorschlag aus dem Jahr 2018. Und somit will ich mich auch gar nicht lange mit Ihrer Einführung hier aufhalten, denn es wird Sie jetzt nicht überraschen, wir stimmen Ihrem Anliegen natürlich zu. Denn anders als in Ihrer Fraktion und auch der mitantragstellenden FDP-Fraktion gibt es für uns keinen peinlichen Abwehrreflex gegen Anträge des politischen Mitbewerbers, wobei das ja generell bei Ihnen nur sehr einseitig gegen die AfD gilt. Aber die Angst kann ich auch verstehen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) kann man natürlich machen. Der Wähler quittiert das dann entsprechend, und das sehen wir ja auch schon. Nun aber zur Biberfrage, die es hier heute zu klären gilt. Wie ich eben schon sagte, wir stimmen Ihrem Anliegen gerne zu und ich muss nicht all die Ausführungen zum Schadaufkommen, das die stark angewachsene Population bewirkt, nochmals wiederholen. Das ist hier zumindest unter den interessierten Kollegen aus dem Agrarausschuss bestens bekannt. Der Minister hat es ja auch noch mal eben dargestellt, also kein Geheimnis. Ich möchte diesen Anlass hier heute deswegen dahin gehend nutzen, um einmal grundsätzlich die Frage zu stellen, in welchem Umfang eine Kulturlandschaft, wie wir sie im überwiegenden Teil Deutschlands vorfinden, eine Rückkehr zur Wildnis überhaupt verträgt und in welchem Maße verträgt. Werfen wir dazu also erst mal einen Blick zurück auf unser Mecklenburg-Vorpommern, wie es vor 600 oder 700 Jahren aussah. Das Land war flächendeckend geprägt von den Ausformungen der letzten Eiszeit, weitreichende Moorflächen, Abflussrinnen der großen Gletscher, die sich als Flüsse durch das Land mäandrieren, und endlose Wälder, eine Wildnis, wie man sie sich wohl heute kaum noch vorstellen kann. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses fast urzeitliche und in Teilen auch lebensfeindliche, unberührte Land wurde in den folgenden Jahrhunderten durch ins Land einwandernde Bauern in harter Arbeit kultiviert, ein Vorgang, der sicherlich mit den massiven Flurneuordnungsverfahren und der Melioration der DDR über das Ziel hinausgeschossen ist. Da dürften wir uns, glaube ich, alle einig sein. Diese Kulturlandschaft also mit ihren weiten Agrarflächen, mit ihren wunderschönen Alleen und über das Land verteilten zahlreichen Bauerndörfern wurde durch Menschenhand geformt und muss eben auch einen gewissen Bestandsschutz haben, denn der mittlerweile um sich greifende Gedankenansatz, dass man abseits urbaner Großräume eine Rückkehr zur unberührten Wildnis anstrebt, verkennt eben, dass die Kultivierung der Wildnis nicht aus Ablehnung selbiger geschah, sondern aus der Notwendigkeit heraus, Anbaufläche für die Nahrungsmittelproduktion zu gewinnen, und um die wachsende, seinerzeit wachsende Bevölkerung zu ernähren. Und dieser Ansatz gilt bis heute, auch wenn das gerne irgendwie ignoriert wird. Dabei blieben natürlich Konflikte um den Lebensraum zwischen Völkern und Nationen genauso wenig aus wie zwischen den Menschen und der Fauna selber. Und während wir heute in Europa weitestgehend von Konflikten um Anbauflächen verschont sind, da zumindest gegenwärtig andere Ressourcen in den Fokus geopolitischer Bestrebungen geraten sind, so ist der ubiquitäre Konflikt zwischen anthropogenen Nutzungsansprüchen und den durchaus berechtigten Anliegen des Naturschutzes eine uns stets begleitende Frage auch in diesem Haus, und so auch mit dem Biber, denn dieser so putzige Geselle hat es faustdick hinter den Ohren. Er ist in der Lage, binnen kürzester Zeit durch das Aufstauen von Fließgewässern ganze Landstriche nachhaltig zu verändern und enorme Schäden in der Kulturlandschaft zu verursachen. Und so ist es natürlich nicht verwunderlich und auch zu Recht, dass gerade Landnutzer wie Forst- und Landwirte, insbesondere eben Letztgenannte, die Landwirte, zumindest wenig bis kein Verständnis mehr haben für den praktizierten Weg im Bereich Natur- und Artenschutz. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle auch noch einmal betonen, ich bin sicherlich kein Gegner des Arten-, des Umwelt- oder des Naturschutzes. Wir haben in den zurückliegenden 150 Jahren in Mitteleuropa in unserem Streben nach immer mehr Effizienz, nach immer mehr Produktivität viele Ökosysteme und unsere Umwelt überstrapaziert, und es ist gut und richtig, dass wir seit vielen Jahren schon eine Umkehr praktizieren. Naturschutz, Artenschutz und Umweltschutz sind mittlerweile unstrittig akzeptiert und werden durch eine breite Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen. Aber der Schutz von Flora und Fauna darf dabei eben nicht ohne jegliche Einschränkung über alle Nutzungsansprüche der Landnutzer gestellt werden. Und somit ist die Frage, um wieder auf den Biber zu kommen, auch dahin gehend zu beantworten, inwieweit die Allgemeinheit bereit ist, die berechtigten Ansprüche an die Nutzung von Boden als Grundlage einer möglichst autarken Ernährungssicherung zu kompensieren, und zwar auf der einen Seite durch den finanziellen Ausgleich für Produktionseinschränkungen und auf der anderen Seite auch hinsichtlich einer fast schon ethischen Frage, inwieweit es durch Ertragsreduzierung hierzulande zu einem Export von Umwelt- und eben auch Artenschutzproblematiken in andere Regionen dieser Erde kommt, die dann nämlich für unseren Bedarf mit produzieren, wenn wir im Glauben daran, hier zu einer Wildnis zurückkehren zu müssen, aus der Produktion weitestgehend aussteigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sehr geehrte Damen und Herren, ähnlich wie bei der Wolfsfrage vertreten wir auch im Umgang mit dem Biber den Standpunkt, dass es einen klar definierten Ausbreitungsraum geben muss, geknüpft an eine festzulegende Zielpopulation, die dann in logischer Folge durch Jagd entsprechend reguliert werden muss, und das ohne großen bürokratischen Aufwand, an dem die ganze Angelegenheit bis heute ja auch krankt, genauso wie beim Wolf. Natürlich muss auch der Umgang mit den von Bibern umgestalteten Wasserläufen und Landschaften deutlich entkrampft werden, pragmatischer, unbürokratischer werden, sonst führt das alles nicht zum Ziel. Denn nur so ist ein gedeihliches Nebeneinander von Mensch und Natur in einer gesunden Abwägung der jeweiligen Interessen möglich. Wer davor die Augen verschließt, der verschiebt die Lösung dieser Fragen nur auf einen späteren Zeitpunkt. Das Gleiche sehen wir auch beim Wolf, umso größer die sich dann zwischenzeitlich ausgebreitete Population ist, desto rigoroser und umfassender müssen die Maßnahmen sein, die den daraus resultierenden Konflikt lösen können. Das betrifft den Biber, das betrifft den Wolf, betrifft aber auch andere, insbesondere gebietsfremde, invasive Arten. Es ist also Zeit zu handeln, auch wenn das hin und wieder nicht der bequemste Weg ist. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
