Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kindertagespflegepersonen leisten eine wertvolle Arbeit in unserem Land. Sie betreuen unsere Kleinsten in einem familiären Umfeld möglichst individuell und in Absprache mit den Eltern auch zu Zeiten, die nicht in allen Kindertagesstätten in diesem Land möglich sind. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung unserer Kleinsten und zur Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben. Da sind wir uns mit den Bündnisgrünen einig. Und für diese wertvolle Arbeit danke ich im Namen meiner Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag fordert die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Kindertagespflegepersonen. Grund – das haben wir jetzt umfangreich gehört – ist der starke Rückgang der Angebote in diesem Bereich. Aber auch hier kommt nach meinem Dafürhalten, und das hat auch die Bildungsministerin schon ausgeführt, vor allen Dingen der Generationenwechsel zum Tragen, den wir aktuell in dem Bereich des pädagogischen Personals sehen. Es hat sich Weiteres verändert. Die Verdienstmöglichkeiten in der Kita haben sich deutlich verbessert. Also kann eine Erzieherin leichter die Entscheidung haben, in einer Kita zu arbeiten und sich nach meinem Dafürhalten auch dem manchmal nicht ganz einfachen Reglement eines Trägers zu unterwerfen und auf die Selbstständigkeit zu verzichten. (Torsten Renz, CDU: Siehste, die wollen das gar nicht!) Und wir haben auch eine andere Wahlmöglichkeit der Eltern durch die Beitragsfreiheit. Auch hierzu hat die Bildungsministerin schon ausgeführt. (Enrico Schult, AfD: Genauso sieht es nämlich aus. Sie wollen das gar nicht, die Tagesmütter. Das ist Ihnen ein Dorn im Auge.) Die sind mir kein Dorn im Auge, Herr Schult! (Enrico Schult, AfD: Aber bei drei Redebeträgen haben wir das doch ganz eindeutig jetzt rausgehört.) Ich möchte als Allererstes sagen, das Land tut, was das Land tun muss. Es trägt auch zu den Kosten der Kindertagespflege, es trägt die Kosten der Kindertagespflege in der Höhe von 54,5 Prozent, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso, wie es das für die Kitas, für die Einrichtungen auch tut. (Torsten Renz, CDU: Das ist ein Vergleich mit Äpfel und Birnen.) Gemäß Paragraf 23 SGB VIII legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die laufenden Geldleistungen (Marcel Falk, SPD: Ist alles Obst! – Torsten Renz, CDU: Ja, das ist alles Obst, ne?!) für die Kindertagespflege fest. Und auch das halte ich für richtig und für wichtig, weil wie ich eingangs schon betont habe, ist die Kindertagespflege sehr individuell, nicht nur im Förderansatz für die Kinder, sondern auch, (Zuruf von Michel-Friedrich Schiefler, SPD) wenn es um den Rahmen der Leistungserbringungen geht. Umso wichtiger ist es, dass auch die regionalen Verhältnisse in die Vergütungsentscheidungen für die Berufsgruppen miteinfließen, und das kann ganz realistisch nur vor Ort geschehen. Eine Lösung kann es sein, Frau Shepley, bevor wir hier ins Gesetz mehr Regeln für Kindertagespflege, als wie wir es für die Kindertageseinrichtungen tun, dass man sich auch hier auf den Weg macht, einen Landesrahmenvertrag abzuschließen. Das könnte der Landesverband der Kindertagespflege mal mit den kommunalen Landesverbänden besprechen, um sich auf landesweite Rahmenbedingungen zu verständigen, und das ist aktuell noch nicht passiert. Was ich Ihnen aber als Kommunalpolitikerin empfehlen kann, (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) ist, dass Sie feste Ansprechpartner schaffen in Ihren Kommunen für die Kindertagespflegepersonen. Damit haben wir in Schwerin gute Erfahrungen gemacht. Aktuell werden die, sind die Förderleistungen tarifbasiert. Sie werden jährlich angepasst, auch im Sachkostenbeitrag. Und so ist es in Schwerin so, dass eine Kindertagespflegeperson bis zu 836,91 Euro pro Kind verdienen kann. Ich habe gehört, dass das noch nicht ...
