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Simone Oldenburg

15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Renz, ich weiß, dass Sie immer versuchen, eine Bühne zu nutzen. Hätten Sie einfach noch drei Minuten zugehört, dann würden Sie wissen, was für Mecklenburg-Vorpommern angedacht ist und was nicht. Ich komme gleich in meinem weiteren Redebeitrag darauf zu sprechen. Wir werden die kommunale Selbstverwaltung nicht angreifen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich werde Ihnen auch verschiedene Gerichtsurteile noch benennen, warum es überhaupt nicht möglich ist. Die kommunale Selbstverwaltung funktioniert. Wir greifen nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein. Würden wir das jetzt tun, wäre auch alles neben dem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wäre es trotzdem, die Erhöhung wäre konnex, das heißt, die Erhöhung dieser Kosten müssten vom Land getragen werden. Und ich zitiere Sie da gerne, Frau Shepley. Sie haben gesagt: „Der Landeshaushalt ist kein Fass ohne Boden.“ Da haben Sie die Antwort auch, warum es gar nicht funktionieren kann neben der kommunalen Selbstverwaltung, wenn das Land dann auch noch die erhöhten Kosten dann den Kreisen überbringen sollte und diese Kosten dann vom Land getragen werden müssen. Wir legen ja auch keine Vergütung, einheitliche Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher fest, weil das ein Eingriff in die Tarifautonomie wäre. Hier ist es ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich möchte Ihnen aber noch, weil auch Herr Renz eben ja gefragt hat, noch ein paar rechtliche Gründe nennen, warum es einfach unzulässig ist. Nicht alles, was ich mir wünsche, ist ja rechtlich zulässig. Das geht ja nicht, sondern es gibt Recht und Gesetz, und daran müssen wir uns halten. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach Paragraf 23 Absatz 2a Satz 1 des SGB VIII, „die Höhe der laufenden Geldleistung“, diejenigen, die die Höhe der laufenden Geldleistungen festlegen, und diese Festlegung ist Aufgabe der Jugendhilfeausschüsse. Das halst man ihnen nicht über. Es ist ihre ureigenste Aufgabe, der Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte –, diese Kosten festzulegen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 30. August 2016 festgestellt, dass es eine Missachtung des den Landkreisen und kreisfreien Städten zustehenden Spielraumes ist, wenn ihnen beispielsweise eine Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn bei den jeweiligen Vergütungen vorgegeben werden würde. Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2022 fest, dass insbesondere die unterschiedliche Berücksichtigung der Sachkosten ortsbezogen erfolgen muss. Auch ist die regional unterschiedliche Ausgestaltung der laufenden Geldleistungen nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB VIII systemimmanent und rechtlich zwingend. Die von den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und auch Nordwestmecklenburg ergriffenen Maßnahmen machen ja auch deutlich, dass die gegenwärtigen rechtlichen Strukturen der Zuständigkeiten im Bereich der Kindertagespflege wirken. Auch befindet sich das Bildungsministerium durch den Expertenrat für Hort, Kita, Schule sowie durch die regelmäßigen Videokonferenzen mit den Tagespflegepersonen sowie mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im stetigen Austausch, auch, um auf Verbesserungen der Situation der Tagespflegepersonen zügig hinzuwirken, aber nur dafür, was für uns umsetzbar ist und was für das Land rechtlich machbar ist. Sehr geehrte Damen und Herren, über die bereits getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Geldleistungen hinaus plant die rot- rote Landesregierung folgende weitere Verbesserungen, um die Situation der Tagespflegepersonen in dem Bereich zu ermöglichen, welchen die Landesregierung zu verantworten hat. Im Rahmen der vierten Novelle des KiföGs möchten wir folgende Vorschläge unterbreiten, die natürlich auch mit den Praktikerinnen und Praktikern abgesprochen sind und die Wünsche der Praktikerinnen und Praktiker dann widerspiegeln: – dass Kindertagespflegepersonen mit einer Qualifikation als Erzieherin beziehungsweise Erzieher auch bis zu sechs Kinder gleichzeitig betreuen dürfen, wenn sie es möchten. Sie haben ja gesagt, wir haben eine Grenze, drei, unter besonderen Bedingungen fünf Kinder. Es ist auch ein sechstes Kind möglich, aber nur, wenn die Tagespflegeperson ausgebildete Erzieherin beziehungsweise ausgebildeter Erzieher ist. – dass der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen in ganz oder teilweise genutzten Räumlichkeiten, die sogenannten Großtagespflegestellen, künftig ebenfalls möglich sein sollen. Denn das ist ja ein großer Punkt: Die Tagespflegeperson, wenn sie krank ist, fällt sie aus, dann haben die Eltern keine Möglichkeit, das Kind anderweitig betreuen zu lassen, es sei denn, sie müssen sich krankschreiben lassen oder die Familie muss einspringen. Wenn wir aber die Möglichkeit geben, die Großtagespflegestellen zu installieren, dann ist den Tagespflegepersonen bei Krankheit und auch bei Arztbesuchen zum Beispiel schon sehr geholfen. Auch mit diesem Punkt würden wir eine Bitte der Praxis erfüllen. – Und drittens wird ebenfalls, wird es ebenfalls die Möglichkeit geben, dass Kindertagespflegepersonen auch Kinder in Krippen betreuen dürfen, damit der Übergang für die, die keine Tagespflegepersonen mehr sein möchten, gut gelingt, wenn sie über eine langjährige Berufserfahrung verfügen und über eine QHB-Qualifizierung von 300 Stunden sowie natürlich über eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Sie sehen, dass wir das verbessern, beständig verbessern. Und dass längst nicht alles gut ist, das wissen wir, deswegen verbessern wir ja für den pädagogischen Rahmen und die Qualität der Kindertagesförderung, für die wir zuständig sind laut Landesverfassung und auch laut Grundgesetz. Und an dieser Stelle möchte ich mich, und das glaube ich, im Namen aller zu tun, für die hervorragende und für die aufopferungsvolle Arbeit aller pädagogischen Fachkräfte, ob sie in der Kindertagesförderung, ob sie im Hort, in der Kita oder in der Tagespflege arbeiten, recht herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir werden auch künftig nicht nachlassen, diese Situationen der Tagespflegepersonen, der Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern, aber eben nur bei den Aufgaben, für die das Land tatsächlich zuständig ist. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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