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Simone Oldenburg

15.06.2023 Sitzungen 8/56

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die ersten Lebensjahre der Kinder sind so sehr prägend, dass sich viele Eltern eben ganz genau überlegen, an welchem Ort ihr Kind in welcher Form, mit welchen Lernkonzepten gefördert werden soll. Die Entscheidung für die Kinderkrippe oder für die Tagespflegeeltern oder eben dafür, das Kind erst später in einer Einrichtung fördern zu lassen, ist eine, die sehr vielen Abwägungen unterliegt, eine Entscheidung der Eltern ganz allein. Sicherlich spielt für sie der Weg zur Arbeit genauso eine Rolle wie das Aufbauen sozialer Kontakte für das Kind oder wie die Möglichkeit des Austausches mit anderen Eltern, oder auch die Flexibilität der Einrichtung, wenn eben im Notfall nicht die Großeltern oder andere Verwandte als Feuerwehr einspringen können. Die fünf Tagesmuttis in meiner ganz nahen Umgebung haben sich vor einigen Jahren noch nicht über eine zu geringe Anzahl von Kindern beklagt, die sie betreuen und fördern dürfen, inzwischen aber schon. Das hat zum einen mit der rückläufigen Zahl der Geburten zu tun, sehr geehrte Abgeordnete Shepley, denn wurden 2006 noch 12.638 Kinder geboren, waren es im vergangenen Jahr nur noch 8.125, mehr als 4.000 Kinder weniger. Zum anderen steht die Entwicklung aber auch in enger Verbindung mit der stetig wachsenden Anzahl von Kindertagesstätten. Gab es in unserem Bundesland im Jahre 2006 1.004 Einrichtungen, sind es im vergangenen Jahr bereits 1.134 Einrichtungen gewesen, also 130 Kitas mehr. Hingegen verringerte sich in der gleichen Zeit die Anzahl der Tagespflegestellen von 1.429 auf 772, also hat sich ihre Zahl fast halbiert. Allein im Landkreis Nordwestmecklenburg erhöhte sich die Anzahl der Kindertagesstätten im benannten Zeitraum um 33 Einrichtungen, hingegen verringerte sich die Anzahl der Tagespflegepersonen um 59. Die Entwicklung ist eindeutig. Neben dem bereits dargestellten Zusammenhang gibt es viele weitere Ursachen. Eine wesentliche ist die Altersstruktur der Fachkräfte. Kaum jemand wird heutzutage noch Tagespflegeperson. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, warum?) Im Jahr 2021 waren von den 818 Kindertagespflegepersonen 146 in einem Alter von über 60 Jahren. Sie erreichen demnächst das Renteneintrittsalter. Insbesondere, und das ist historisch gewachsen, durch die hohe Arbeitslosigkeit nach der Wende und aufgrund des damit einhergehenden Fachkräfteüberhangs nahmen viele Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Personen anderer Berufsgruppen nach erfolgter Qualifizierung eine Tätigkeit als Tagespflegeperson auf. In diesen Einrichtungen waren die Elternbeiträge, und das ist auch ganz wichtig, oft um bis zu 150 und 200 Euro pro Monat geringer als die Elternbeiträge in der Krippe. Auch deshalb haben viele Eltern die Tagespflegeperson gewählt, weil wir einfach eine geringere Elternbeteiligung hatten. Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit hat sich dieser Unterschied erledigt. Den gibt es nicht mehr. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber auch die Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen und das damit zusammenhängende Risiko spielen bei dem Rückgang der Anzahl eine Rolle. Wenn eben keine Großeltern in der Nähe sind, gibt es oft keine Möglichkeit, bei Krankheit der Tagespflegepersonen die Kinder betreuen zu lassen, und mobile Vertretungen gibt es längst nicht überall. Und der fehlende Überblick der Kreise, wo Eltern überall ihre Kinder angemeldet haben, birgt eine Gefahr für die Tagespflegepersonen, da Plätze erst belegt werden, um dann aber doch noch einen freien Platz in der Krippe zu nutzen, und die Anmeldung bei der Tagesmutti, und die Abmeldung bei der Tagesmutti dann nicht erfolgt. Das Wunsch- und Wahlrecht wird umgesetzt. Eltern wünschen sich in Mecklenburg-Vorpommern derzeit vermehrt die Kindertagesstätten und nicht die Tagespflegepersonen. Das kann kein anderer für sie wählen. Das entscheiden Eltern ganz alleine für sich, und das ist auch gut so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, sie sind also sehr vielfältig, die Gründe für den Rückgang der Tagespflegestellen, und gewiss spielt auch die unterschiedliche Vergütung eine Rolle, die durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird. Dadurch variieren sie, und das hat Frau Shepley gesagt, von Kreis zu Kreis, von Stadt zu Stadt. Und um genau hier Verbesserungen zu erzielen, deshalb gibt es die politischen Gremien vor Ort und nicht den Landtag, sondern es gibt die Kreistage, die Stadtvertretung, die Bürgerschaft oder eben auch die direkten Gespräche mit den Landräten, so, wie es ja in Ludwigslust-Parchim war oder auch in Nordwestwestmecklenburg. Allein in Nordwestmecklenburg wurde die Höhe der Geldleistungen für einen Vollzeitplatz um 150 Euro auf jetzt 769,17 Euro angehoben, wenn, und deswegen kann man das auch nicht alles über einen Kamm scheren, wenn die Tagespflegeperson eine ausgebildete Erzieherin beziehungsweise ein ausgebildeter Erzieher ist. Da gibt es noch mal Unterschiede in der Geldleistung entsprechend der Qualifikation der Einzelnen. Das alles zeigt, die kommunale Selbstverwaltung funktioniert, und wir können hier nicht das Grundgesetz und auch nicht die Landesverfassung aushebeln. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut, und nicht, dass wir dort sozusagen die Kreise dümpeln lassen. Das ist die Aufgabe der Kreise, die ist grundgesetzlich geschützt und geregelt, auch in der Landesverfassung. Und nach dieser grundgesetzlichen Regelung verhalten wir uns natürlich. Es ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, hier diese Kosten festzulegen, und nicht die Aufgabe des Landes, weil die Landesverfassung und das Grundgesetz uns hier auch gar nicht die Möglichkeit geben, weil es die kommunale Selbstverwaltung ist – Sie sitzen selbst im Kreistag –, kommunale Selbstverwaltung, sonst bräuchte es die Kreistage nicht.

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