landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

15.06.2023 Sitzungen 8/56

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin gewarnt vor diesen sehr apodiktischen Hinweisen. Ich weiß, dass Sie sagen, Sie sind überzeugt, dass Ihre Position rechtlich richtig ist. Das kenne ich von anderen Beteiligten auch. Noch mal, mein Leben als Anwalt war wiederholt davon geprägt, dass ich Vergleiche geschlossen habe. Und beide haben sich ihre Rechtsposition aufrechterhalten. Genau das Gleiche haben wir mit der letzten, ja, geschlossenen Vereinbarung auch getan. Ich akzeptiere, dass Menschen etwas rechtlich anders bewerten als ich. Im Übrigen, ureigenster Inhalt meiner gesamten juristischen Ausbildung waren gutachterliche Stellungnahmen, die durchaus eine große Bandbreite von Antworten kennen. Ich will aber einen Punkt – ich habe vorhin gesagt, ich will mich nicht ins juristische Seminar verirren, auch wenn mir das Freude bereitet, weil ich glaube, dass es in diesem Hohen Hause bei dieser Diskussion für die Mehrzahl eher unerquicklich wäre –, aber Sie haben eben einen Hinweis gemacht, den ich wiederholt höre, nur wenn die Unmöglichkeit vorliegt, um einen alten zivilrechtlichen Begriff zu nehmen, die Unmöglichkeit, die absolute Unmöglichkeit der Umsetzung des Stiftungszwecks, dann sei eine Auflösung denkbar. Auflösung, noch mal, ist das, was die Stiftung selber darf. Und weil ich da wirklich federführend die Hand führen durfte damals, ich weiß genau, was ich reingeschrieben habe. Und wenn Sie heute die Musterformulare angucken von Stiftungssatzungen, werden Sie die reihenweise wiederfinden. Neben der Unmöglichkeit, die auch das Gesetz als Abrufungsgrund kennt, ja, das ist ein identisches Tatbestandsmerkmal, kennt die Stiftungssatzung für den Vorstand und die Stiftung selbst ein weiteres, nämlich eine derart deutliche Änderung der Verhältnisse, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll scheint. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und ich glaube, dass man da mit juristischem Willen durchaus auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann als Sie. Ich bin mir nicht sicher, wie es vor Gericht ausgeht, das will ich auch ganz deutlich sagen, aber die apodiktische Sicherheit zu sagen, ich weiß, wie es ausgeht, die nehme ich mir nicht heraus. Und noch mal, ich werde im Übrigen bei der Frage, ob die Stiftung nach Landespressegesetz auskunftspflichtig ist, genau wie Herr Sellering an der Stelle juristisch vertan, einfach eine andere Auffassung vertreten, die ich vielleicht auch weiterhin vertreten darf. Mir geht es darum, dass ich eben nicht diese tiefe juristische Debatte für richtig halte. Die führt uns, weil die Positionen so unterschiedlich sind, nur in jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Damit haben wir gar nichts gewonnen, wenn man ernsthaft an dieses Thema ranwill, sondern ich werbe dafür und habe deswegen auch letztes Jahr für die Vereinbarung geworben, dass es sinnvoller ist, gemeinsam einen schnellen Weg, der gar nicht juristische Positionen ausficht, zu versuchen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗