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Christian Pegel

15.06.2023 Sitzungen 8/56

Nein, dann komme ich mit der Zeit nicht hin, bin jetzt schon drüber und erinnere mich, dass das viel Unmut auslöst. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Auch vor den Medien ist nach meiner Erinnerung ausdrücklich bestätigt worden, dass man sich weiterhin an die Vereinbarung gebunden fühle. Die jetzige Situation, will ich aber deutlich sagen, ein klares Abstandnehmen von der entsprechenden Vereinbarung, schafft eine komplett neue Situation mit komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragen. Und deshalb sind wir als Landesregierung dankbar, dass die Landtagspräsidentin aufgrund der zunächst nur öffentlich geäußerten Absetzbewegungen des Vorstandes von der Selbstverpflichtung zum Rücktritt von den entsprechenden Vorstandsämtern eingeladen hat, ich glaube, sogar mehrfach. Wir durften am Montag dabei sein und wir haben am Montagabend die Entwicklung der letzten Monate, wie eben auch schon getan, darlegen können. Die Frage ist, wo stehen wir jetzt. Die Option einer Auflösung durch den Stiftungsvorstand selbst ist nach meiner Einschätzung nicht mehr realisierbar, das ist klar bekundet. Der Stiftungsvorstand wird dies nicht umsetzen und seinerseits nicht zurücktreten. Eine Abberufung des Vorstandes aus wichtigem Grund – und nur dies ist im Übrigen nach der Satzung möglich – würde gesichert in einen langjährigen Rechtsstreit führen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es darf auch sicher davon ausgegangen werden, dass die Satzungsregelung, die bei einer Abberufung aus wichtigem Grund eine vorläufige Regelung trifft, ebenfalls im Wege des Rechtsschutzes angegriffen werden würde. Gleiches gilt im Übrigen für die Aufhebung, wenn diese durch die Stiftungsaufsicht erfolgen würde. Das bedeutet zu gut Deutsch, egal, welchen Weg sie an den Stellen gehen, sie sind in langjährigen Rechtsstreitigkeiten. Und ich wiederhole gern noch einmal die aktuellen Optionen. Auflösung wird der Vorstand nicht wählen. Abberufung des Vorstandes und Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht führen gesichert in langfristige Rechtsstreite. Welche Optionen bleiben darüber hinaus? Es bleibt die Option abzuwarten, bis die Amtszeit des aktuellen Stiftungsvorstandes kraft Satzung ausläuft. Das dürfte im Januar 2025 der Fall sein. Die Satzung lässt darüber hinaus zu, dass die Stiftung mit anderen Stiftungen fusioniert wird, auch dies aber im Übrigen nur mit Zustimmung des Vorstandes und des Kuratoriums. Und Sie fragen jetzt nach der aktuellen Situation. Die Auflösung der Stiftung wird aufgrund des Widerstandes des Vorstandes zumindest bis zu dessen Ausscheiden im Januar 2025 nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar sein. Aber auch ein neuer Vorstand im Januar 2025 wird sicherlich dann seinerseits zunächst prüfen wollen, ob und wie er weiter vorgehen kann, und sich die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen seinerseits noch mal ansehen. Der Vorschlag der Landtagspräsidentin für einen Beauftragten, für den ich ausdrücklich im Namen der Landesregierung sehr dankbar bin, weil er noch einmal eine Öffnung des Blickwinkels für alle Beteiligten in den Blick genommen hat, scheint, wenn ich der Presse aufmerksam folge, seitens größerer Teile der Opposition nicht gewollt zu sein. Ich will offen eingestehen, darüber staune ich deutlich, denn die Landtagspräsidentin hat ja nicht, wie kritisiert, eine Umsetzung durch den Beauftragten angeregt, sondern einen noch mal prüfenden Rundumblick auf alle denkbaren Optionen. Umsetzer bliebe auch dann selbstredend, weil egal, welche Maßnahmen herausgearbeitet sind, die Landesregierung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb kommt es jetzt nach meiner Einschätzung zu der Frage, will die Opposition die Beendigung der Stiftung tatsächlich erreichen oder geht es in Wahrheit nur um Sitzen auf der Rückbank und Kommentieren vom Spielfeldrand, (Sebastian Ehlers, CDU: Das sagt der Richtige!) aber um Himmels willen kein tatsächliches Machen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das nehmen wir als Landesregierung dann lediglich zur Kenntnis. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns sehr ernsthaft und auf vielfältigen Wegen dafür eingesetzt, den Wunsch des Landtages umzusetzen. Für uns wäre es im Übrigen leichter gewesen, formal die Ablehnung des Stiftungsvorstandes für den Weg der Auflösung einzuholen, dann an die Stiftungsaufsicht schriftlich den Antrag auf Prüfung einer Aufhebung zu stellen und danach mitzuteilen, dass wir unsere Bemühungen unternommen haben, und diesem Hohen Hause schlicht das dann feststehende Ergebnis mitzuteilen. Das haben wir nicht getan. Wir haben gekämpft, wir haben verschiedene Wege versucht. Sei es drum, wir können als Landesregierung aktuell feststellen, dass die Auflösung nicht umsetzbar ist, zumindest nicht bis 2025, und ein neuer Vorstand wird ebenfalls mit Sicherheit Optionen noch einmal zu prüfen haben. Abberufung und Aufhebung führen zu langfristigen Rechtsstreiten. Die Anregung der Landtagspräsidentin begrüßen wir deshalb sehr, weil sie noch einmal alle rechtlichen und tatsächlichen Optionen unabhängig von einem Dritten anschauen lassen möchte. Wir sind zwischenzeitlich selbstverständlich auch ein Stück weit Partei als Landesregierung, das kann man auch nicht ausschließen. Gretchenfrage: Will man wirklich oder will man nur formal? Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam wirklich wollen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Dann stehen wir gern bereit. Dann ist aber der Weg der Landtagspräsidentin nach meiner Überzeugung ein kluger und beinahe alternativloser. (Julian Barlen, SPD: Das war ein starkes Signal.) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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