Hannes Damm
Ja, unbedingt. Herr Pegel, Sie haben jetzt gesagt, dass Sie sich daran nicht erinnern können. Das ist nur eben nicht glaubwürdig, wenn man sich den E-Mail-Verkehr anschaut, der da im Vorfeld der Beantwortung gelaufen ist. Da wird nämlich durch die Staatskanzlei darum gebeten, die Antwort, die gegeben wird, (Rainer Albrecht, SPD: Frage!) es lägen Informationen vor und es wäre schon die Presse informiert worden, wo seien diese Informationen, wird dann geschrieben, wir können das nicht konkretisieren, bitte lassen Sie das weg. Daraufhin schreibt dann wieder ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums, nein, das können wir nicht weglassen, das ist inkonsistent, daraufhin wieder das Innenministerium, ja, jetzt haben wir es mit dem Minister aber so verabredet, bitte lassen Sie es weg. Und auch die Staatskanzlei hakt noch mal nach. Und dann hört dieser E-Mail-Verkehr einfach auf. Also es wurde mehrfach gefragt, wo die Informationen sind. Es ist nicht so, dass man sich da überhaupt nicht dran erinnern konnte und das nicht gefunden hat. Und deswegen ist meine Nachfrage, wie das jetzt – also sozusagen die Antwort, jetzt (Andreas Butzki, SPD: Was ist denn das für eine Frage?) folglich nach bestem Wissen vollständig, wie in Artikel 40 der Landesverfassung gefordert worden ist – beantwortet wurde, wenn doch die Mitarbeitenden während der Erarbeitung darauf hingewiesen haben, es läge etwas vor, und Sie dann als Minister gesagt haben, bitte weglassen.
