Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal bei dem eben Gehörten an. Das ist ein Dilemma, wenn man sich um eine konkrete, jetzt auch kurz- und mittelfristige Lösung bemüht und versucht, die konkrete mittelfristige Lösung mit dem visionären Ansatz zu lösen, weil der meistens dann langfristig ist. Kollege Koplin hat ja gesagt, das ist kurz-, mittel- und langfristig. Aber das, was er zum Schluss gesagt hat, ist sehr auch langfristig gedacht, und es ist durchaus in den Studien noch nicht gesichert. Wir haben ja jahrelang die Thematik gehabt, wie ist denn das mit dem gesunden Altern, ja, wo man ja auch gesagt hat, Prävention und frühzeitige Rehabilitation führen dazu, dass wir gesünder älter werden. Das ist richtig. Aber was sich nicht abgebildet hat, ist, dass in Zeiten des demografischen Wandels dadurch die älteren Patienten, die ein Krankenhaus aufsuchen oder eine Praxis aufsuchen, weniger geworden sind. Sie suchen sie später auf, weil sie auch älter geworden sind. Also da muss man auch aufpassen, dass man da nicht in eine gewisse Falle läuft. Aber jetzt zu dem Antrag der CDU-Fraktion. Ja, es ist richtig, das Landarztgesetz ist ein Erfolgsmodell aus zwei Gründen: Der eine Erfolg war, dass tatsächlich der Staatsvertrag im Rahmen dieser Diskussion geändert worden ist, denn es ist aus Gründen – auch verfassungsrechtlichen Gründen – lange Zeit nicht möglich gewesen, so einfach mit einer Vorabquote zu arbeiten und solche Sachen wie Landarztmodelle überhaupt in die Tat umzusetzen. Und das Zweite ist, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern – da ist schon drauf hingewiesen worden – ja auch aufsetzen konnten auf, und da muss man die Selbstverwaltung tatsächlich auch loben, die sich ja lange Zeit auch dafür eingesetzt hat, dass wir zum Beispiel durch die Schaffung von Stiftungslehrstühlen für Allgemeinmedizin, durch die KV auch unterstützt, ohnehin die Ausbildung zum Allgemeinmediziner in Mecklenburg-Vorpommern professionalisiert haben, sodass wir eigentlich aus zwei Richtungen einen Schub für die Allgemeinmedizin geschaffen haben. Zugegebenermaßen ist dieser Schub noch nicht so, dass wir die vermutlich in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehenden Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin ersetzen können. Wir haben ja dieses Problem – das ist ja auch ein spezifisches ostdeutsches Problem –, alle haben sich 1990 in irgendeiner Weise niedergelassen. Und es ist die Gruppe, die gemeinsam jetzt in den Ruhestand geht, eben jetzt gerade in dem Alter, in den Ruhestand zu gehen. Das ist ein besonderes regionales Problem. Also ja, das Landarztgesetz ist ein Erfolgsmodell und hat ja auch einen griffigen Titel – Landarztgesetz. Man muss dabei aber sagen, dass der Begriff „Landarzt“ ja gar nicht definiert ist, den gibt es ja als definierten Begriff gar nicht, aber er klingt gut. Wenn man sich jetzt die Frage stellt, was steckt denn hinter „Landarzt“, dann kommt man sehr schnell dazu, da stecken die vielen Hausärzte, Allgemeinmediziner dahinter. Aber auf jeden Fall sind es auch die grundversorgenden Fachärzte. Und was sind grundversorgende Fachärzte? Es ist eben so, dass zum Beispiel Frauen mit den Frauenerkrankungen nur von der Gynäkologin oder vom Gynäkologen behandelt werden können. Und es gibt gynäkologische Allgemeinerkrankungen, gynäkologische Volkserkrankungen, die in allen anderen Fachgebieten vom Hausarzt, der vielfältig aufgestellt ist, behandelt werden können, in der Gynäkologie aber nicht. Das heißt also, der Gynäkologe oder die Gynäkologin ist grundversorgender Facharzt. Das Gleiche gilt für die Pädiatrie und neuerdings auch für die Augenheilkunde. Also es ist ohnehin klar, dass wir für die Grundversorgung im ländlichen Raum, also für den Landarzt, auch ausdehnen müssen auf die fachärztlichen Schienen. Und wenn man dann vielleicht sagt, na ja, vielleicht sind es aber auch alle anderen Fachärzte, die da fehlen im ländlichen Raum, dann wäre das noch einen Schritt weiter. Aber für die grundversorgenden Fachärztinnen und -ärzte muss man so eine Entscheidung fällen. Und in der Diskussion um das Landarztgesetz – damals ist das mit Harry Glawe auch diskutiert worden, und da gibt es auch gute Daten dafür – war aber klar, es musste einen Beginn geben, und der Beginn war gut. Aber jetzt müssen wir einen Schritt weiter gehen, also auch die fachärztlichen, mindestens die grundversorgenden fachärztlichen Richtungen mit abdecken. Und ich war zunächst bei dem CDU-Antrag skeptisch und habe mich gefragt: Ja, muss das für Zahnmedizin und für die Pharmazie jetzt auch gelten? Ja, weil ja die Zahnmediziner unter einer ganz besonderen Niederlassungsfreiheit stehen. Da gibts ja gar keine Planungen, die konnten sich immer frei niederlassen, wo sie wollten. Und das hatte bei mir zunächst den Reflex ausgelöst und gesagt, na ja, die haben doch eigentlich gar nicht das Problem. Aber bei genauerem Hinsehen ist es eben doch so, dass es bei uns zunehmend auch, sagen wir mal, weiße Flecken in der Versorgung im ländlichen Raum gibt. Und das gilt dann auch für die Apotheken, sodass nach längerer Überlegung ich der Meinung bin, es muss den Weg, wenn man überhaupt diese besonderen Anreizformen des Landarztgesetzes nutzt, auch geben, in Zukunft diese Fachlichkeiten auch mit abzubilden. Nun ist es richtig, dass der Staatsvertrag regelt – der ist ja wirklich, eine wirklich gute Novellierung gewesen –, aber er regelt natürlich die Vorabquoten. Die Ministerin hat es gesagt, dass wir gedeckelte Vorabquoten haben und es durchaus sinnvoll ist, über diese Vorabquoten zu reden. Das gilt für den humanmedizinischen Bereich, also für die Konkurrenz im fachärztlichen Bereich. Für die Pharmazeut/-innen kann man auf jeden Fall dann über andere Vorabquoten reden. Ne, also diese Vorabquote 32 für die Humanmedizin gilt ja nur für die Humanmedizin. Man kann also die anderen in anderen Vorabquoten abbilden. Also es ist grundsätzlich jetzt kein Widerspruch, zu sagen, wir haben eine Quote für die Humanmedizin, und deswegen geht das für die Pharmazie und für die Zahnmedizin nicht. Also, der langen Rede kurzer Sinn: Nach reiflicher Überlegung bin ich auch der Meinung, dass man auch diesen Punkt eins „Pharmazie und Zahnmedizin“ dort in die Erweiterung mit reindenken muss. Und ich habe die Ministerin auch so verstanden, dass sie selbst für eine Erhöhung der Landarztquote sich einsetzen wird. Ich glaube, das werden auch andere Bundesländer machen – nicht … 10 Prozent sind ja dann nur die 40, die wir dann hätten. Wir haben ungefähr 400 Student/-innen so, das sind also ungefähr 40, das ist, von den 32 auf 40 ist auch noch nicht der große Sprung. Man muss eben sehen, dass man vielleicht sogar zukünftig versucht, die Quote sogar noch weiter zu erhöhen. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir werden dem CDU-Antrag zustimmen. Bei dem AfD-Antrag ist es so, da hat ja auch der Staatsvertrag zumindest den Vorteil …
