Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2020 hat der Landtag, haben wir ohne eine einzige Gegenstimme das Landarztgesetz beschlossen. Das Hauptziel der darin verankerten Landarztquote war und ist es, die hausärztliche Versorgung gerade im ländlichen Raum auch zukünftig zu sichern, denn der demografische Wandel trifft uns mit voller Wucht und auch den Gesundheitsbereich. Viele unserer Hausärztinnen und Hausärzte stehen kurz vor ihrem baldigen und verdienten Ruhestand. Die Zahlen dazu will ich gar nicht wiederholen. Dass wir heute über zwei Anträge beraten, die an einer Verbesserung des Gesetzes interessiert sind, ist dabei grundsätzlich ein richtiges und wichtiges Zeichen. Es zeigt für mich, der Landtag steht für die medizinische Versorgung, die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Für diese Unterstützung danke ich. Und ich will mich gar nicht mit fremden Federn schmücken. Über seinen Vorgänger soll man entweder gar nicht oder nur positiv sprechen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich entscheide mich an dieser Stelle natürlich für Letzteres. Und es ist maßgeblich der Beharrlichkeit des vormaligen Gesundheitsministers Harry Glawe zu verdanken, dass nach vielen Diskussionen der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geändert und aus der MV-Idee (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schließlich 2020 das Landarztgesetz mit der Landarztquote wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mittlerweile befinden wir uns im dritten Durchgang und haben so rund 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die sich nach ihrem Abschluss für zehn Jahre den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns verschrieben haben. Dabei können wir feststellen, wir haben in diesem dritten Jahr bereits deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber für diese Studienplätze gehabt. Die Landarztquote entwickelt sich damit zu einem sinnvollen, wichtigen und langfristig angelegten Beitrag zur Nachwuchsgewinnung. Mein Dank geht dabei ausdrücklich auch an die Kassenärztliche Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern, die dieses Projekt im Auftrag des Gesundheitsministeriums umsetzt. Ein Zeichen für den Erfolg des Landarztgesetzes ist, dass auch andere Länder uns inzwischen in unserem Vorgehen folgen und Plätze an Interessentinnen und Interessenten vergeben, die später als Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung tätig sein werden. Dass wir so erfolgreich sind mit unserer Hausarztquote, haben wir auch den Hausärztinnen und Hausärzten zu verdanken, die sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung im Auswahlverfahren dieser Landarztstudierenden engagieren. Nach ihrer Erfahrung und ihrer fachlichen Perspektive leisten sie einen ganz wesentlichen Beitrag zum Gelingen dieses Programms. Und mein Dank geht auch an die beiden Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock, die ebenso das Auswahlverfahren und die Umsetzung wertvoll unterstützen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, blicken wir nun nicht mehr zurück, sondern nach vorne! Die Studierenden des ersten Jahrgangs haben in diesem Jahr ihr Physikum absolviert. Damit wird also die erste Hürde der dreiteiligen staatlichen Prüfung genommen. Das bedeutet allerdings auch, dass noch ein langer Weg vor diesen Studierenden liegt, um am Ende eine bestehende Praxis auf dem Land zu übernehmen oder gar eine neue zu gründen. Das heißt zum einen, dass wir die ersten Früchte dieses Programms bisher noch nicht ernten können. Eine wissenschaftlich fundierte Auswertung fehlt ebenso noch. Deshalb bin ich skeptisch, zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu entscheiden, ob auch andere Fachrichtungen, wie die Pharmazie oder Zahnmedizin, über die Landarztquote gefördert werden sollen. Die Landarztquote ist ein Erfolg, aber sie ist eben auch ein Projekt, aus dessen Durchführung wir lernen müssen und lernen werden. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, viel schwerer wiegt bei dieser Entscheidung ein anderer Aspekt. Wir verfügen im Land momentan über 32 Studienplätze, über die wir selbst bestimmen dürfen – 32 Plätze, die die hausärztliche Versorgung sichern sollen. Und eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich betonen, mit einer Ausweitung der Quote auf weitere Fachbereiche geht jeder Studienplatz, den wir dann für eine fachärztliche Versorgung versehen, letztlich zulasten der Hausärzte. Wir würden das eigentliche Ziel der Landarztquote, die hausärztliche Versorgung zu stärken und zu stabilisieren, in seiner Funktion aushebeln. Das würde niemand hier wollen. Allerdings heißt das nicht, dass wir, was die anderen Bereiche betrifft, die Füße stillhalten werden, denn auch ich bin der Ansicht, dass die gesamte gesundheitliche Versorgung in M-V eine besondere Förderung verdient. Und selbstverständlich muss auch eine fachärztliche Versorgung landesweit flächendeckend erreichbar und verfügbar sein. Deshalb werden wir uns als Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass wir den Anteil der Studienplätze erhöhen können, die wir als Land selbst vergeben dürfen. Dazu bedarf es erneut – wie schon bei der ursprünglichen Einführung der Quote – einer beharrlichen Werbung und Überzeugungsarbeit bei den Ländern, die der demografische Wandel bisher nicht so stark getroffen hat wie uns. Sehr geehrte Damen und Herren, denn hierfür müssten wir zuerst erneut den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung ändern. Das wird eine sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung mit sich bringen. Aus diesen verfassungsrechtlichen Gründen haben wir bisher auch keine Möglichkeit, nach Abschluss unseres Verfahrens für die Vorabquote noch Nachrückende zu benennen. Die nicht angenommenen Landarztstudienplätze werden dann im üblichen Verfahren zentral vergeben. Es verfällt also kein Studienplatz. Und auch Studierende, die über diesen üblichen Weg ein Medizinstudium an den Universitäten unseres Landes beginnen, sind ein Zugewinn für Mecklenburg-Vorpommern und können sich auch während oder nach ihrem Studium noch für eine Tätigkeit im ländlichen Bereich entscheiden. Auch die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhäuser zeigen sich hier von ihrer besten Seite und bieten große Unterstützung auch für diejenigen jungen Ärztinnen und Ärzte, die Mecklenburg-Vorpommern erst durch das Studium in Rostock oder Greifswald und über die Kooperation mit einer Hochschule nun auch in Schwerin kennengelernt haben. Und wir sind froh über jede und jeden, der hier leben und arbeiten möchte, obwohl Kindheit und Schulzeit in einem anderen Bundesland oder außerhalb Deutschlands oder der EU verbracht wurden. Wir alle können übrigens dazu beitragen, dass sich Menschen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern hier bei uns im Land willkommen fühlen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Kürze noch einmal zusammenfassen. Wir haben heute noch nicht die Möglichkeit, die Vorabquote zu erhöhen. Als Land können wir diese Regelung des Bundes nicht eigenmächtig verändern, und als Gesundheitsministerin bin ich auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz angewiesen. Das heißt aber nicht, dass wir untätig bleiben werden. Es gilt zu werben. Es gilt, andere Länder zu überzeugen und den Weg frei zu machen für eine Studienplatzvergabe mit erhöhten Vorabquoten, die wir gestalten können. Dafür werde ich mich auch in der Gesundheitsministerkonferenz einsetzen. Und wenn uns diese Änderung des Staatsvertrages gelungen ist, sehr geehrte Abgeordnete, dann freue ich mich schon darauf, diese Debatte hier mit Ihnen fortsetzen zu können, um gemeinsam zu erörtern, welche Ärztinnen und Ärzte und medizinischen Fachkräfte unsere spezielle Förderung benötigen. Darauf freue ich mich bereits jetzt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
