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Jutta Wegner

GRÜNE 14.06.2023 Sitzungen 8/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es besteht allgemein Einigkeit darin, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich schneller laufen sollten als bislang. Hier müssen wir auch bei uns im Bundesland endlich das Gaspedal finden und konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren in die Wege leiten. Wir neigen dazu, alles ist bis ins Detail zu regeln. Da war bislang in allen Redebeiträgen große Einmütigkeit zu hören. Bürokratieabbau ist hier ein wichtiges Feld, aber auch das notwendige Personal. Ich erinnere hier nur an die Diskussion hier bei uns im Plenum zur besseren Personalausstattung bei der LEKA. Gute Vorbereitung und Beratung im Vorfeld beschleunigen ebenfalls. Wo sind die Stellen eigentlich? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundsätzlich gibt es aber inzwischen auch deutliche Fortschritte in Sachen Beschleunigung, wenn es zum Beispiel für Maßnahmen zum Klimaschutz erforderlich ist. Da haben wir ganz besonders wenig Zeit zu verschwenden. Problematisch finden wir aber, dass Ihre Partei die Diskussion um den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energie benutzt, um zum Beispiel auch die Erweiterung umweltschädlicher Infrastruktur umzusetzen. Unter anderem forcieren Sie, dass umwelt- und klimaschädliche Autobahnen schneller geplant und gebaut werden können. Und da bin ich auch nicht bei Ihnen, Herr Meyer, dass das, was im Bundesverkehrswegeplan in der aktuellen Situation unter völlig anderen Voraussetzungen niedergeschrieben wurde, einfach umgesetzt werden könnte. Sie wissen, wir sind hier ganz anderer Meinung, weil eine beschleunigte Umsetzung, etwa im Fall von Autobahnen, den Zielen des Klima- und Umweltschutzes häufig diametral entgegensteht und es darüber hinaus keinen Notstand gibt, der schnelleres Handeln erforderlich machen würde. Und nebenbei bemerkt lösen mehr neue Straßen auch keine Verkehrsprobleme, sondern führen mittelfristig zu mehr Verkehr und binden finanzielle wie personelle Mittel, die besser in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur fließen sollten. Aber zurück zum Thema Ihres Antrags. Planungs-, Genehmigungs- und sonstige Verwaltungsverfahren mit Bezug zum unternehmerischen Handeln konsequent zu beschleunigen, das wird im Antrag gefordert, was übersetzt so viel bedeutet wie freie Bahn für jegliches unternehmerische Handeln, egal, ob sich das Unternehmen gesamtgesellschaftlichen Zielen verbunden fühlt oder nur dem eigenen Vorteil. Diese gesamtgesellschaftlichen Ziele sind allerdings konsensual vereinbart worden, weil wir sie als Gesellschaft mit einem besonderen Wert angesehen haben. Demokratische Beteiligungen von Bürger/-innen und Umweltverbänden gehören dazu, weil eben in unserer Gesellschaft nicht nur der Unternehmer zählt. (Zuruf von René Domke, FDP) Die Abschaffung solcher Verfahren wäre ein erheblicher Rückschritt. Allein unternehmerische Interessen in den Fokus zu nehmen und auch das Instrument der Genehmigungsfiktion, das Sie im Antrag ins Spiel bringen, sehen wir deshalb kritisch. Hier würde der Verwaltung die Pistole auf die Brust gesetzt werden, denn die beantragte Genehmigung würde nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt gelten, sofern die behördliche Entscheidung in diesem Zeitraum ausbleibt. (René Domke, FDP: Genau das. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt.) Doch für das Ausbleiben kann es viele auch gute Gründe geben. Unter anderem wurde ja oft auch Personal abgebaut und auch in der Verwaltung schlägt der Fachkräftemangel durch. Also das Personal fehlt uns jetzt tatsächlich an vielen Stellen dringend. Eine Genehmigung nach ein paar Wochen als erteilt anzusehen, wenn keine behördliche Rückmeldung kommt, hört sich einfach an, sollte aber wohlüberlegt und keine generelle Lösung sein, meine Damen und Herren. Ja, mutmaßlich würde das zu einer Verfahrensbeschleunigung führen, aber möglicherweise eben auch zu einem Szenario, in dem zum Beispiel Bürgerbeteiligung oder naturschutzrechtliche Fragen viel zu kurz kommen oder komplett übergangen werden. Beschleunigung – ja, gerne, aber bitte nicht mit der Brechstange zulasten von Natur-, Umwelt-, Artenschutz und Menschen, die unmittelbar etwa von neuen Baugenehmigungen betroffen sind. Verfahren lassen sich über verschiedene Wege beschleunigen: über optimierte Abläufe, gegebenenfalls über mehr Personal und über eine Ausschöpfung der Möglichkeiten der Digitalisierung. Gerade in Sachen Digitalisierung besteht noch viel Luft nach oben und damit auch viel Potenzial zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch „one in, two out“ ist nicht in jedem Fall allein selig machend. Wir müssen grundsätzlich Regelungen durchforsten und nicht notwendige einfach streichen. Und dazu brauchen wir keinen Mechanismus wie „one in, one out“ oder eben „two out“. Auf einer Veranstaltung zum Bürokratieabbau kürzlich berichtete jemand, dass in seiner früheren Tätigkeit sein Minister ihn aufgefordert hatte, er möchte 100 Verordnungen und Richtlinien vorschlagen, die einfach aufgehoben werden könnten. Gesagt, getan. Und bis heute hat wohl noch niemand gemerkt, dass es diese Regelungen gar nicht mehr gibt. Das ist der Weg und nicht, dieses „one in, two out“ einfach zu institutionalisieren. An der Notwendigkeit der Beseitigung unnötiger Bürokratie besteht ja im Grundsatz auch überhaupt kein Dissens. Bei der in Ihrem Antrag gewünschten vollumfänglichen Beschleunigung von sämtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Bezug zum unternehmerischen Handeln steht aber vor allem das Wohl der Unternehmen im Vordergrund. Das verhehlen Sie auch in der Antragsbegründung gar nicht. Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie der Natur-, Arten- und Klimaschutz dürfen aber im liberalen Beschleunigungsrausch nicht links liegen gelassen werden, denn der Wohlstand, dessen Mehrung in der Antragsbegründung als Ergebnis von Planungsbeschleunigung genannt wird, hängt nicht allein an beschleunigten Verfahren, sondern der Wohlstand unseres Landes besteht auch darin, dass wir demokratische Beteiligungsrechte in Planungs- und Genehmigungsverfahren haben und dass wir eben einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten und Betroffenen haben. Gerade aktuell sehen wir doch, dass eine Beschneidung dieser Rechte den Vertrauensverlust in unser politisches Handeln massiv vorantreibt. Wohlstand heißt nicht, die unternehmerischen Interessen über alle anderen zu stellen, ohne Rücksicht auf Verluste. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, obwohl wir, glaube ich, gar nicht so weit auseinander sind. (Beifall Beatrix Hegenkötter, SPD)

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