Torsten Koplin
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Antrag so ganz nach dem Geschmack der AfD. Da gibt es ein reales Problem. Das wird dann schmuckreich ausgestaltet mit Worten, die letztendlich darauf abzielen, wir haben hier ein Staatsversagen und wir haben hier eine Beschädigung der Wirtschaft. Um damit aufzuräumen, will ich in die gleiche Kerbe hauen wie der Wirtschaftsminister, weil, vor allen Dingen ist doch erst mal festzuhalten, dass mit diesen vielen Paketen in einem dramatischen Zeitabschnitt das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft überhaupt am Laufen gehalten wurden, dass das notwendige Hilfen waren, die wichtig waren für existenzielle Fragen in unser aller Leben, und es ist eine Frage des Handelns von ordentlichen Kaufleuten, dass man Hilfen, die man empfangen hat, dann auch abrechnet. Es liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache, dass diejenigen, die abzeichnen können, dass da noch was zurückzuzahlen ist, vielleicht einen Tick zögerlicher sind, aber da will ich nicht orakeln. Festzustellen ist, Sie haben selber die Zahlen genannt, Herr Schmidt, ist, dass zwischen den Daten, die Sie verglichen haben, nämlich einer vorangegangenen Sitzung des Landtages und der jüngsten Finanzausschusssitzung, die Einreichung von Paketen ja eine deutliche Dynamik erhalten hat. Ein Mehrfaches, gleichwohl bei Weitem nicht genug, das ist gar keine Frage. Wenn man sich aber anschaut, welche Fristen gesetzt wurden, nämlich die Abgabe läuft für das Paket I seit 5. Mai 2022 und die für Paket II seit 15. November 2022, dann hat man, jetzt wieder vorausschauend, bis zum Ultimo der Abgabe, wie sie ermöglicht wird, für das Paket I dann einen Einreichungszeitraum für die Abgabe seiner Erklärung von 19 Monaten, beim Paket I und für Paket II dreizehneinhalb Monate. Das ist angemessen. Und wenn das für einige nicht reichen sollte, was auch denkbar ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, jetzt sowieso, das ist hier mehrfach klar gesagt worden, dass bis zum 31.08. angezeigt werden kann, dass man später einreicht, und das automatisch bewilligt bekommt bis zum Jahresende. Und auch wenn das Jahresende 2023 verstrichen sein wird, läuft erst einmal, das hat im Finanzausschuss vergangene Woche auch eine Rolle gespielt, ein Anhörungsverfahren, in dem ermittelt wird und dargelegt werden kann, welche Hinderungsgründe es gegeben haben könnte für diejenigen, die diese Fristen allesamt gerissen haben. Dafür gibt es ja möglicherweise auch Gründe, und die werden ganz gewiss auch gewürdigt. Aber es bleibt bei alldem auch festzuhalten, es gibt allgemein gesehen eine Mitwirkungspflicht der Fördermittelempfänger in diesem Zusammenhang. Das ist uns, die wir auch die Verantwortung für öffentliche Finanzen tragen und die damals mit, zumindest mehrheitlich, mit diese Hilfen unterstützt, mitgetragen, mitbeschlossen haben in der vielfältigsten Form, haben wir natürlich auch eine Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das alles ordentlich abgerechnet wird, dass der Kreislauf sich schließt und Mittel bereitstehen, dann wieder für andere Zwecke. Und insofern werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Die Instrumente sind da, Fristen laufen noch, und es gibt immer die Möglichkeit, in besonderen Fällen da Kulanz walten zu lassen. Bislang ist Kulanz gezeigt worden, das wird auch weiterhin so sein, aber man sollte es auch nicht überreizen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
