Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Keine Frage, dass auch wir das Ansinnen dieses Antrages nachvollziehen können. Gerade im Gespräch mit älteren Menschen zeigt sich, wie wichtig, sogar manchmal lebenswichtig diese Anschlusspflege ist. Und es ist wirklich zentral, die Rechte von Patienten zu stärken, die eine temporäre Pflicht nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen. Ich werde nicht noch mal alles wiederholen, was hier jetzt erklärt wurde zur Übergangspflege. Besser als meine Vorredner kann ich das wirklich nicht tun. Allerdings – damit Sie nicht denken, wir würden nicht sauber recherchieren – kann ich auch nur sagen, dass das Ganze im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch als sogenannte Übergangspflege eingeführt wurde. In der Praxis bestehen allerdings unübersehbare Probleme in der Anwendung und Dokumentation der neuen Regelung. Da ich sehr aufmerksam Zeitung lese – mit meinem Ehemann zusammen sind es drei jeden Morgen, und dann erzählen wir uns gegenseitig, was aus unserer Sicht wichtig für den anderen ist –, (allgemeine Heiterkeit) habe ich gelesen zu Beginn der Woche einen Beitrag, wo es darum ging, eine sogenannte blutige Entlassung aus dem Krankenhaus. Und das war genau dieser Punkt. Ich in meiner doch manchmal relativ hohen Naivität habe dann zu meinem Mann, der das zuerst gelesen hatte, gesagt, kann doch gar nicht sein, es gibt doch eigentlich die Übergangspflege im Krankenhaus, musste ich doch gerade einen Beitrag dazu formulieren. Also ich denke, dieser spezielle Fall, wer es gelesen hat und im Kopf hat, hatte eher mit einer fehlenden Kommunikation zu tun zwischen dem zu entlassenden älteren Herrn und dem Sohn, der als Betreuer eingesetzt wurde. Aber es war schon traurig zu lesen und hat wirklich gezeigt, dass dieser Punkt nicht irgendwo herkommt, sondern dass er wirklich seine Berechtigung hat und dass wir hier einfach etwas tun müssen, um das klarzustellen. (Beifall René Domke, FDP) Die Forderung, dass hier gehandelt werden muss, um dieses – ich liebe dieses Wort – Bürokratiemonster etwas kleiner zu machen, dass es wirklich kein Monster mehr ist, sondern dass es praktikabel ist, das kann wirklich überhaupt nicht kleingeredet werden. Das ist schlicht und einfach folgerichtig. Auch wenn es vielleicht nicht das Problem ist, 20 Pflegeeinrichtungen zu kontaktieren, aber das alleine schon machen zu müssen, ist doch, denke ich, nicht das, was wir wollen. Aber trotzdem, als ich Ihren Antrag las, kamen noch so ein paar Fragen auf. Möchten Sie die Übergangspflege praktikabler gestalten, aber weiterhin die Nachrangigkeit zu den herkömmlichen Leistungen der Rehabilitation, Kurzzeitpflege und häuslichen Krankenpflege erhalten, oder soll die Übergangspflege zu einer gleichrangigen Leistung werden? Hier schließen sich auch noch weitere Fragen an: Sind die Patienten besser in einer auf die Pflege spezialisierten Einrichtung aufgehoben? Besteht in den Krankenhäusern vielleicht die Gefahr, dass nötige Betten für die Akutversorgung belegt werden? Krankenhäuser sollten aus unserer Sicht nicht die standardmäßige Pflege übernehmen müssen. Die Häuser laufen in Teilen eh schon an der Belastungsgrenze. Aber es ist doch wichtig, dass hier etwas passiert. Wer die sogenannte, es ist ein fürchterliches Wort, „blutige Entlassung“, also wer überhaupt auf so eine Vokabel kommt, dass diese Vokabel schlicht und einfach verschwinden muss, das darf es nicht geben. Wir müssen um Vertrauen wirken. Die Ministerin konnte auch nicht wirklich – jedenfalls nicht für mein Verständnis – genau aufzeigen, wie die Finanzierung dann eigentlich geregelt ist. Das haben, denke ich, auch Vorredner von mir schon aufgetragen. Aber ich mache es kurz, wir Liberalen begrüßen immer praktikable und pragmatische Lösungen, sodass wir das hier sehen. Wir tragen Ihren Antrag mit und werden ihm zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
