Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Satz, den ich heute gehört habe, war Punkt 1 des Antrages von LINKE und SPD: „Das Wohl und die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten jeden Alters sind ein hohes Gut, das nicht durch regulatorische Vorgaben unterlaufen werden darf.“ Da steckt zumindest subkutan eine Information drin und ich würde darauf mal antworten. Wahrscheinlich würde der Bundesgesundheitsminister – das war damals noch Herr Spahn, der das, glaube ich, durchgesetzt hat 2021 –, würde teilweise irritiert sein, weil er ja geschrieben hat, dass bei der Frage der Übergangspflege der gewünschte Ort und Umkreis der Versorgung durch Patienten und Angehörige mitbestimmt wird. Also es ist nicht so, dass er gar nicht dran gedacht hat, dass also Patienten und Angehörige da ihrer Selbstbestimmung nachkommen können. Das war mir gleich aufgefallen. Ich will aber zurück oder anfangen eigentlich jetzt, die fachliche Ausführung, mit dem Entlassungsmanagement. Ich glaube, dass das Entlassungsmanagement und die Regelung dazu ein Meilenstein in der Krankenhausnachsorge gewesen ist. Als es nämlich noch kein Entlassungsmanagement gab, da waren die Patienten wirklich, die wurden entlassen und keiner hat sich darum richtig gekümmert, wohin sie eigentlich entlassen wurden. Und dieses Entlassungsmanagement ist ja nun seit Jahren schon in der Umsetzung oder wird gemacht von den Krankenhäusern, sicherlich in unterschiedlicher Qualität, das weiß ich gar nicht, wie gut die Qualität ist. Aber da, wo ich Erfahrung gesammelt habe, ist es tatsächlich so, dass dort Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, der Sozialdienst der Krankenhäuser sich durchaus darum kümmert, was wird mit den Patienten anschließend. Ist das mit der Medikation geregelt? Wo gehen die hin? Muss Nachsorge gemacht werden, in welcher Form auch immer? Muss nachträglich eine Kurzzeitpflege erfolgen? Und insofern ist es natürlich zunächst erst mal verwunderlich, dass jetzt gestaunt wird darüber, offensichtlich ja doch auch von den Krankenhäusern, dass sie sich kümmern sollen um die Einrichtungen im Umfeld der Krankenhäuser. Das wissen die längst, die kennen ihre Einrichtungen, da brauchen die nicht lange zu suchen. Die wissen ganz genau, welche Einrichtungen da sind. Also insofern ist das gar kein großer bürokratischer Aufwand, weil das gar nicht neu ist für die. Die mussten bisher Kurzzeitpflege oder Anschlusspflege organisieren, und das haben die auch in unterschiedlicher Art und Weise gemacht. So war die Situation bis zu dieser gesetzlichen Regelung. Diese gesetzliche Regelung der Übergangspflege ist ein „on top“ der ganzen Sache, weil man gesagt hat, aha, es gibt offensichtlich auch mal Situationen, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) wo es, sagen wir mal, dann doch trotz Mitarbeiter, Patienten und Angehörigen und trotz bestimmter Einrichtungen im Umfeld nicht das ganz gezielte Nachsorgekonzept gibt, was man umsetzen kann. Und da wurde eine zusätzliche Leistung durch die Krankenkassen erbracht. Und da sind wir eigentlich auch bei des Pudels Kern. Die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege, diese Übergangspflege ist eine Leistung der Pflegekassen gewesen und nicht der Krankenkassen. Und da liegt natürlich auch ein bisschen der Hase im Pfeffer, dass nämlich die Krankenkassen natürlich sich fragen, sollen wir jetzt eigentlich für Leistungen aufkommen, die nicht Krankenkassenleistungen im ursprünglichen Sinne sind, sondern Pflegeleistungen. Und deswegen haben die gesagt, also, Leute, das muss kein Regelfall sein, dass das jetzt eine Krankenkassenleistung ist, sondern wir sind durchaus bereit, in ganz speziellen Fällen und so weiter das dann auch zu finanzieren. Und in Klammern, muss man auch sagen, haben sie gesagt, das soll eigentlich jetzt keine Krankenhausleistung sozusagen im regelmäßigen Krankenhausbetrieb sein, sondern eigentlich eine Zusatzleistung, die im Krankenhaus erbracht wird. Und da sind wir bei dem Einwand, den die Kollegin Hoffmeister auch gemacht hat, die Krankenhäuser haben eigentlich diese Zusatzkapazitäten Altenpflege nicht in dem Sinne ja an dem Krankenhaus normalerweise, obwohl uns die generalistische Pflegeausbildung in Zukunft ja Leute bieten wird, die auch in der Lage sind, Altenpflege zu machen. Das ist der eigentliche Zusammenhang dieser ganzen Kiste. Und jetzt kommt natürlich die Frage, wie stehen denn nun die Bündnisgrünen zu dem speziellen Antrag, der hier gestellt worden ist. Ich glaube, es gibt schon ein Anrecht der Krankenkassen darauf, zu gucken oder zu fordern, also genau die Bedingungen auch darzulegen, warum es zu dieser Übergangspflege im Krankenhaus kommen soll. Ich habe schon gesagt, der organisatorische Aufwand und das mit dem Abtelefonieren, an sich müssten die das eigentlich wissen. Trotzdem ist es ja so, geht es Ihnen als Regierungsfraktionen – und ich habe es ja auch gehört von der Sozialministerin – darum, können wir noch sozusagen regulatorische Verbesserungen vielleicht auf der Bundesebene erwirken, trotz dieser Zusammenhänge, die ich geschildert habe. Und da würden wir uns als Bündnisgrüne jetzt auch nicht verweigern, zu sagen, wenn das so ist. Aber machen Sie sich darauf gefasst, dass genau diese Fragen gestellt werden. Kassenleistung für Altenpflege, das ist das eine Ding, und ist das wirklich dieser Rahmenvertrag, der ja in der Selbstverwaltung gemacht worden ist, ist das wirklich so ein bürokratisches Monster, wie es vielleicht jetzt auch geäußert wurde. Sie haben ja das Altenparlament angesprochen. Das habe ich eher so verstanden, dass das die Anlaufschwierigkeiten und die fehlende Information war. Und über die DKG, Herrn Borchmann im Land, bin ich jetzt ein bisschen erstaunt, dass er das als so ein Problem ansieht, also diese organisatorischen Sachen. Also in diesem Sinne, wir werden dem Antrag auch zustimmen, und ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
