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Christine Klingohr

SPD 14.06.2023 Sitzungen 8/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einig sind wir uns alle darin, dass wir möchten, dass Menschen jeden Alters gut und gerne in Mecklenburg-Vorpommern leben, an der Gesellschaft teilhaben können und gut versorgt sind. Wir möchten, dass alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung und Pflege erhalten. Diesem Anliegen entspringt der heute vorliegende Antrag. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurde 2021 die Übergangspflege im Krankenhaus mit dem Paragrafen 39e des SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Vorgesehen ist, dass die Krankenkassen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land Verträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Leistungen der Übergangspflege sowie deren Vergütung schließen. Dieses durch Paragraf 132m SGB V festgehaltene Verfahren ist bei uns im Land jüngst durch eine Vereinbarung zwischen Kassen und Krankenhäusern zum Abschluss gelangt. Die Kurzzeitpflege kann derzeit zwei Funktionen erfüllen. Wir kennen erstens die Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege bei zeitweiliger Verhinderung der pflegenden Angehörigen, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder aus beruflichen Gründen. Und wir kennen zweitens die Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge bei einem meist vorübergehend höheren Pflegebedarf infolge eines Unfalls oder einer Krankheit. Um diese Krankenhausnachsorge geht es in dem von uns heute vorgelegten Antrag. Derzeit ist die Übergangspflege im Krankenhaus jedoch kein neues Leistungsangebot der Krankenhäuser. Es handelt sich vielmehr um einen Rechtsanspruch der Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, damit die Versorgung sichergestellt ist in Fällen, in denen keine geeignete nachstationäre Versorgung, zum Beispiel aufgrund fehlender Plätze, zur Verfügung steht. Wenn eine geeignete ambulante oder häusliche Anschlussversorgung möglich ist, kann keine Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Allerdings besteht ein Interpretationsspielraum, was als geeignet zu betrachten ist. Daher sehen wir die Gefahr, dass Menschen zu früh aus dem Krankenhaus entlassen oder nicht wohnortnah zur Pflege untergebracht werden. Dies belastet das familiäre Umfeld oder erschwert die Genesung bei Patientinnen und Patienten, deren Angehörige nicht unterstützend zur Verfügung stehen. Der hohe Aufwand durch Prüf- und Dokumentationspflichten, wir haben es gehört, welcher die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege im Krankenhaus derzeit zudem erschwert, wurde bereits beschrieben. Hier machen wir uns nun für eine praxistaugliche Regelung stark, mit der die Krankenhäuser nicht mehr unzählige Pflegeeinrichtungen kontaktieren müssen, bevor sie Leistungen der Kurzzeitpflege erbringen können. Die gewissenhafte Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt ist deshalb so wichtig, da sie die Wiederherstellung beziehungsweise die Stabilisierung des Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten durch pflegerische Maßnahmen, aktivierende Therapieansätze und durch die Fortführung der ärztlichen Behandlung gewährleistet. Das Ziel ist es dabei, die ursächlichen Gesundheitsprobleme zu reduzieren, vorhandene Gesundheitsressourcen zu stärken und vor allem dauerhafter Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder Pflegebedürftigkeit zu verringern, um die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit zu ermöglichen. Dadurch kann insbesondere bei älteren Menschen ein vorzeitiger Einzug in eine Pflegeeinrichtung verhindert werden und die Selbstständigkeit kann möglichst lange erhalten bleiben. Wie bereits angesprochen, hat der Landtag erst im April 2021 einen Antrag zur Kurzzeitpflege behandelt. Auf den ersten Blick ähnelt die damalige Initiative dem heute vorliegenden Antrag. Seinerzeit sprach mein Kollege Jörg Heydorn zu dem Thema für unsere Fraktion und stimmte der grundsätzlichen Intention zu, Kurzzeitpflege beziehungsweise Übergangspflege im Krankenhaus zu ermöglichen. Jedoch zeichnete sich damals bereits eine Regelung auf Bundesebene ab und der Antrag war obsolet. Inzwischen haben wir die Regelung auf Bundesebene, jedoch sehen wir jetzt – und deshalb unser Antrag – wie beschrieben Nachbesserungsbedarf. Wir möchten daher, dass Menschen die Übergangspflege im Krankenhaus in begründeten Fällen einfacher in Anspruch nehmen können, damit das familiäre Umfeld entlastet wird und die Patientinnen und Patienten gut gesund werden können, bevor sie nach Hause entlassen werden. Nur, wer nach einer Operation oder Krankheit wieder richtig fit wird und auf die Beine kommt, kann zu Hause wirklich selbstständig bleiben. In diesem Sinne möchte ich um Ihre Zustimmung für unseren Antrag werben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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