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Stefanie Drese

14.06.2023 Sitzungen 8/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gesundheit und Pflege sind gerade in unserem dünn besiedelten Land, in dem infolge der demografischen Entwicklung besonders viele ältere Menschen leben, von hoher Bedeutung. Da zudem Angehörige oft weit entfernt wohnen, ist es wichtig, dass Gesundheitsleistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich im Interesse der Patientinnen und Patienten gut koordiniert werden. Vor diesem Hintergrund bin ich den Koalitionsfraktionen für den Antrag und die Initiative zur Übergangspflege dankbar. Die Thematik ist auch von hoher Dringlichkeit, da heutzutage die Liegezeiten in Krankenhäusern wesentlich kürzer geworden sind, als sie es früher waren. Dies mag unter Kostengesichtspunkten nachvollziehbar sein, es stellt sich aber doch die Frage, ob dies auch im Interesse der Patientinnen und Patienten ist. Nach einer Operation, einer ambulanten Krankenhausbehandlung oder einem Krankenhausaufenthalt sind Patientinnen und Patienten häufig vorübergehend auf Pflege angewiesen. Wenn diese, etwa durch Angehörige, nicht sichergestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit, eine Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen. Die Übergangspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Zuge der Pflegereform 2021 beschlossen wurde. Nach Paragraf 39e SGB V haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf die Übergangspflege, wenn im Anschluss an eine Klinikbehandlung „erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen“ nach SGB XI „nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden“ können. Im Gegensatz zu anderen Leistungen ist die Übergangspflege eine Leistung der Krankenkassen, nicht der Pflegekassen. Betroffene haben für bis zu zehn Tage je nach Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Die Übergangspflege im Krankenhaus beinhaltet die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der versicherten Person, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. So weit die sehr zu begrüßende und sinnvolle gesetzliche Regelung. Leider sieht es bei der Umsetzung dieser noch relativ neuen Leistung noch nicht so positiv aus. Es gibt vielfach Anzeichen dafür, dass die eingeführte Übergangspflege in der täglichen Praxis zu selten zur Anwendung kommt. Das hat in der Regel nicht mit fehlendem Willen zu tun, sondern vor allem mit den umfangreichen Voraussetzungen und der daraus erwachsenden Bürokratie. Die Krankenhäuser sind nämlich verpflichtet, für Patientinnen und Patienten nach stationärer Behandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Dies ist an sich sinnvoll, jedoch sind dabei vom Krankenhaus zu dokumentieren die patientenindividuell erforderliche Anschlussversorgung sowie die Nichtmöglichkeit einer Anschlussversorgung beziehungsweise damit einhergehender erheblicher Aufwand. Die Dokumentation ist bei Rechnungslegung an die Krankenkassen zu übermitteln, und die Vorgaben beinhalten unter anderem, dass das jeweilige Krankenhaus – wir haben es eben gehört – bis zu 20 geeignete Pflegeeinrichtungen und Anbieter im Umkreis des Wohnortes nach der Verfügbarkeit einer Anschlussversorgung anfragen muss, bevor eine Übergangspflege erbracht werden kann. Sofern weniger geeignete Anschlussversorger im Umkreis verfügbar sind, hat das Krankenhaus alle verfügbaren geeigneten Anschlussversorger zu kontaktieren und umfangreich zu dokumentieren. In der Realität bedeutet dies, dass das Krankenhaus sämtliche in Betracht kommenden Pflegeeinrichtungen anschreiben und abfragen muss, verbunden mit einer aufwendigen Dokumentation. Ein solch erheblicher bürokratischer Aufwand kann dazu führen, dass die Übergangspflege in einem geringeren Umfang zur Anwendung kommt, als es eigentlich möglich und auch erforderlich wäre. Das bestätigt auch die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Die KGMV betont, dass die skizzierten Abfrageprozesse und deren Dokumentation die Anwendung der Übergangspflege eher verhindern. Die hier zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung sei nicht praxistauglich, so die Einschätzung unserer Krankenhausgesellschaft. Genau hier setzt richtigerweise der vorliegende Antrag an. Es ist auch aus meiner Sicht notwendig, darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf Übergangspflege gerade nicht als ein nachrangiger Anspruch neben den Ansprüchen der Anschlussversorgung steht. Hier muss die Übergangspflege im Krankenhaus deutlich praxis- und lebensnäher ausgestaltet werden. Ich versichere Ihnen, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Möglichkeiten sehr darum bemüht, dass überbordende Dokumentationspflichten und anderer bürokratischer Aufwand so reduziert werden, dass sie die Übergangspflege nicht verhindern, sondern diese häufiger als bisher zur Anwendung kommt. Ein möglichst breit getragener Landtagsbeschluss würde das befördern, und ich betone noch einmal ausdrücklich, dass im Grundsatz die Übergangspflege ein wichtiges Instrument bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist beziehungsweise werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Schnittstelle zwischen Versorgung im Krankenhaus und der im Anschluss notwendigen Pflege hat sich auch der Steuerungsausschuss der Pflegestützpunkte befasst. Anliegen der Akteure ist es, im Rahmen des Entlassmanagements den Übergang beziehungsweise die Überleitung so zu organisieren, dass eine Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld und ein möglichst eigenständiges Leben gewährleistet werden. Daher werden wir uns auch dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse und Pflegestützpunkt verbessert wird. Verbesserungsmöglichkeiten sehen die Akteure unter anderem auch bei einer frühzeitigen Einbindung der Pflegestützpunkte im Rahmen des Entlassmanagements. Bei einer frühzeitigen Einbindung können Pflegestützpunkte Patientinnen und Patienten sowie deren An- und Zugehörige auf die häuslichen Rahmenbedingungen einstellen, auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes vorbereiten und die verschiedenen Versorgungsformen in die Beratung einbinden. Für die Organisation dieses Prozesses führen die Pflegeberaterinnen und -berater in den Pflegestützpunkten ein entsprechendes Fallmanagement durch. Derzeit wird mit einer Parchimer Klinik ein Modellprojekt durchgeführt, um geeignete Standards für eine optimale Zusammenarbeit der Akteure an dieser Schnittstelle zu identifizieren und landesweit auf weitere Kooperationen zu übertragen. Sie sehen, es ist noch einiges zu tun, um aus einer gut gedachten Pflegeleistung ein praxistaugliches Instrument zu machen, zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Das Land arbeitet gemeinsam mit den Akteuren im Krankenhaus- und Pflegebereich daran. Der Antrag unterstützt uns dabei, auch auf Bundesebene aktiv zu werden, um die Übergangspflege zu etablieren und alltagstauglicher auszugestalten. Dann – davon bin ich überzeugt – ist sie eine wichtige Maßnahme an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Pflege für vor allem ältere Menschen und deren Angehörige. Ich danke Ihnen daher für die Initiative. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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