Tilo Gundlack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wieder einmal sprechen wir – wie so oft schon, wurde auch schon gesagt – über den Antrag über die Grundsteuer in den Anträgen der FDP und CDU, also wieder über die Großbaustelle und wie wir das umsetzen können. Einem Gesichtspunkt stimmen wir wohl alle zu: Wer Immobilieneigentum besitzt, muss die darauf anfallende Grundsteuer auch abführen. Wer zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer indirekt, denn die Grundsteuer wird durch die Eigentümer in Form der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Somit können Änderungen an der Grundsteuer zu steigenden Mieten und einer höheren Steuerlast für Eigenheimbesitzer führen. Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an die Kommune und sie ist eine gern gesehene und sichere Einnahmequelle. Allerdings unterscheidet sich der Steuerhebesatz von Kommune zu Kommune. Also über die Höhe des Steuersatzes, also des Hebesatzes, und damit über die tatsächliche Höhe der steuerlichen Belastung entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die Einnahme, deren tatsächliche Höhe die Kommunen bei angespannter Haushaltslage selbst bestimmen können. Bundesweit, glaube ich, habe ich gestern gelesen in der Steuerschätzung, sind wir bei 15 Milliarden Euro an Grundsteuereinnahmen. Meine Damen und Herren, mit der Grundsteuerreform wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt angestrebt. Angestrebt wird vielmehr die Aufkommensneutralität. Da die Grundstückswerte mehrheitlich in den letzten Jahren gestiegen sind, wird die Aufkommensneutralität durch eine deutliche Absenkung der Hebesätze erreicht. Die genaue Belastung durch die neue Grundsteuer wird letztlich über die Hebesätze auch bestimmt. Hier liegt der Ball im Spielfeld der Gemeinden, und die Gemeinden sind somit konkret aufgefordert, ihre Hebesätze entsprechend der Veränderung des ihnen zuzurechnenden Grundsteuermessbetragsvolumens anzupassen. Die Gemeinden erhalten weiterhin die notwendigen Einnahmen aus der Grundsteuer, die Bürgerinnen und Bürger sollen aber in der Gesamtheit nicht mehr belastet werden. Da in unseren Reihen viele Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Gremien sitzen, kann der Appell nur selbst an uns gehen, sehr verantwortungsbewusst mit diesen Hebesätzen umzugehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Allerdings – und dies gehört zur Wahrheit auch dazu –, wenn die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden soll, also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler voraussichtlich nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlen sollen, wird sich die Höhe des individuell zu entrichtenden Steuerbetrages verändern. Einige Bürgerinnen und Bürger werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, aber andere auch weniger. Und genau das sollte auch erreicht werden, (Zuruf von René Domke, FDP) um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Lassen Sie mich noch auf die Forderungen von CDU und FDP genauer eingehen. CDU und FDP fordern in ihren Anträgen im Kern, alle Bescheide als vorläufig zu erklären, das Bundesmodell zu evaluieren und gegebenenfalls das Modell zu wechseln. Von einer Evaluation rechtzeitig zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt gehe ich mal aus, gerade in den Ländern, die das Bundesmodell auch gewählt haben, aber auch die anderen Modelle. Und ich sage Ihnen aus meiner Berufserfahrung als Beamter, dass Widersprüche in den Behörden intensiv geprüft werden. Gerade, was die Bürgerinnen und Bürger schreiben, wird da intensiv ausgewertet. Gegebenenfalls werden Bescheide korrigiert oder Verwaltungsprozesse verbessert. Alle Bescheide zudem mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, ist derzeit aber nicht möglich. Die Abgabenordnung definiert Kriterien, wann das geht – Herr Domke hat es ja auch schon erwähnt –, gegenwärtig sind diese Kriterien aber nicht erfüllt. Ich sehe zurzeit auch keinen Grund, über einen Modellwechsel zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt nachzudenken. Dies gilt umso mehr, da bereits an automationstechnischen Lösungen für eine weitgehend elektronisch basierte zweite Hauptfeststellung gearbeitet wird, so auch die Aussagen des Finanzministeriums in einer Ausschusssitzung. Und zum Transparenzregister hat der Minister schon ausgeführt. Die Daten liegen ja auch Mitte 2024 erst vor. Also kann ein Transparenzregister gar nicht momentan eingeführt werden. (René Domke, FDP: Doch!) Nein, kann es nicht, Herr Domke! Meine Damen und Herren, beide Anträge bringen den Steuerpflichtigen, aber auch den Kommunen, die schnellstmöglich alle erforderlichen Informationen zur aufkommensneutralen Bestimmung der Hebesätze brauchen, nichts. Wir lehnen beide Anträge ab. Aber eins fand ich besonders bemerkenswert von Herrn Reinhardt, ob die Aufkommensneutralität überhaupt geleistet werden kann und ob es nicht zu Erhöhungen kommt – so sinngemäß habe ich das vorhin verstanden –, finde ich schon interessant, dass man auch darüber nachdenkt in CDU-Kreisen, da nicht so zu verfahren, sondern zu erhöhen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und noch mal, was Herr Domke auch gesagt hat, wir waren ja beide bei der Hanseschau, du hast schon mal gefragt, wie viele wohl einen gefragt haben. Mich hat nicht einer gefragt dabei, und ich stand genau neben der Tür, wo ich die Leute empfangen konnte. Aber wegen der Grundsteuer hat mich nicht einer gefragt, deswegen nicht einer! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Nicht einer! Nicht einer! Ich möchte noch mal darauf zurückkommen auch, in welchen Ländern jetzt schon die Modelle angegriffen wurden. Es wurde ja auch gerne gesagt, einmal in Berlin, hier gilt ja das Bundesmodell, dann in Baden-Württemberg, da gilt ja das Bodenwertmodell, in Bayern wurde das Flächenmodell angegriffen, in Nordrhein-Westfalen wurde das Modell angegriffen bisher und in Rheinland-Pfalz und in Sachsen wurden die jeweiligen Modelle auch angegriffen. Also bisher wurden alle Modelle infrage gestellt beim Verfassungsgericht, und deswegen werden wir mal sehen, was dabei rauskommt und wo wir am Ende landen. Ihre Anträge machen zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn. Wir lehnen sie ab. Und ich will noch mal eins sagen, ich war ja selber ein Verfechter der Verlängerung sozusagen, weil ich ja auch dazu gestanden habe, dass ich gerne am letzten Tag meine Steuererklärung mache, und das habe ich auch mit der Grundsteuererklärung gemacht. Am vorletzten Tag habe ich es abgegeben und ich habe 20 Minuten gebraucht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
