landtag-mv.de ↗

Torsten Koplin

Die Linke 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grundsteuerreform der Bundesrepublik Deutschland war und ist, bildhaft gesprochen, ein dickes Brett, welches es zu bohren gilt. Und ich möchte nicht verhehlen, dass auch meine Fraktion an einigen Stellen Kritik am gewählten Verfahren hat. So sehen wir beispielsweise, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die abzugebende Erklärung in digitaler Form im hohen Maße verunsichert waren und sind. Meine Damen und Herren, ein Großteil der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sind ihrer Pflicht nachgekommen und haben die Grundsteuererklärung pflichtbewusst abgegeben. Auch die ersten Grundsteuerwertbescheide sind bereits verschickt worden. Auch an diesen kann man sicherlich Kritik üben. Die Bescheide sind ausführlich begründet, allerdings ist Amtsdeutsch nicht unbedingt einfach zu verstehen, und vielleicht sollte man überlegen, wie die verwendeten Textbausteine verständlicher gefasst werden könnten. Sicherlich werden etliche Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen. Aber wenn ich im Antrag der CDU lese, dass hier von Zwang gesprochen wird, kann ich das nicht nachvollziehen. Niemand wird zu einem Einspruch gezwungen. Es gibt genauso viele Steuerpflichtige, die die Begründung in den Bescheiden nachvollziehen können und keinen Einspruch einlegen werden. Und wer einen Fehler in seinem Bescheid entdeckt, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann diesen übrigens auch mit einer fehlerbeseitigenden Fortschreibung korrigieren lassen. Darüber hinaus sind die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern natürlich sensibilisiert für die Lage und werden die Einsprüche gegenwärtig nicht entscheiden, sofern dies nicht ausdrücklich begehrt wird. Ein Vorläufigkeitsvermerk – Herr Reinhardt sprach vorhin von einer Entscheidung unter Vorbehalt, im Antrag wiederum heißt es „Vorläufigkeitsvermerk“, das sind aus meiner Sicht unterschiedliche Dinge, aber nehmen wir das jetzt mal so –, einen Vorläufigkeitsvermerk in die Bescheide mitaufzunehmen, ist nicht notwendig und vor allem auch rechtlich nicht möglich. Die Voraussetzungen für eine Vorläufigkeitserklärung, die im Übrigen in der Abgabenordnung geregelt ist – es ist ja vorhin der 165er genannt worden –, sind weder für Grundsteuerwert- noch für Grundsteuermessbescheide erfüllt und könnten daher auch nicht ausgesprochen werden. Dem Antrag der CDU können wir daher nicht zustimmen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Meine Damen und Herren, zum Antrag der FDP ist zu sagen, dass das geforderte Transparenzregister im Moment noch gar keinen Sinn machen würde. Ein solches Register, das einen Hinweis auf die aufkommensneutralen Hebesätze geben soll, kann frühestens erstellt werden, wenn der überwiegende Anteil der Feststellung erfolgt ist, und zwar in einer jeden Kommune. Dies wird wohl nicht vor Mitte 2024 zu erwarten sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass für die Ermittlung des neuen, aufkommensneutralen Hebesatzes neben dem bisherigen Aufkommen auch das neue Messbetragsvolumen benötigt wird. Aber ich kann Ihnen versichern, mit den vorbereitenden Maßnahmen für ein Transparenzregister ist in der Landesregierung bereits begonnen worden. Meine Damen und Herren, die Grundsteuerneuregelung wird uns noch einige Zeit beschäftigen, auf der politischen Landesebene, aber vor allem auch auf der kommunalen Ebene, denn die eigentlichen Auswirkungen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von den Grundstücken und Immobilien erst ab 2025 spüren. Das ist hier ja auch genannt worden. Wenn die jeweiligen Hebesätze in den Kommunen festgelegt werden, sind die Ortsvertreterinnen und Ortsvertreter gefragt, denn sie haben die Möglichkeiten und tragen die Verantwortung dafür, dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten wird. Wir lehnen beide Anträge ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Torsten Koplin Protokoll ↗