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Marc Reinhardt

CDU 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zu etwas späterer Stunde am Freitag ein sehr wichtiges Thema. Es geht, wie wir eben schon gehört haben, um die Grundsteuer. Im April 2018 – Sie alle haben das verfolgt – hat das Bundesverfassungsgericht das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Hauptgründe waren ja auch, weil die Bewertungen, zumindest im Osten, aus dem Jahre 1935 stammen und, ich glaube, in den westlichen Ländern aus dem Jahre 1956. Wir alle haben das auch ... (René Domke, FDP: 64.) Was? (René Domke, FDP: 64.) 64. Vielen Dank, Herr Domke! Wir alle haben das ja auch mitbekommen, seit mehreren Jahren – zumindest alle, die auch Grundstücke und Häuser haben – läuft das Verfahren, das Behörden und vor allem auch unsere Bürgerinnen und Bürger ja vor große Herausforderungen gestellt hat. Ich selber habe für mich und die Familie und mehrere Nachbarn die Grundsteuererklärung ausgefüllt, bei meiner eigenen das erste Mal über ELSTER habe ich noch über zwei Stunden gebraucht und hätte fast den Laptop an die Wand geschmissen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Schluss, als es dann bei meiner Mutter war, da hat es dann bloß noch 15 Minuten gedauert. Also es war zwar kompliziert, aber wenn man einmal den Dreh raus hatte, ging es. Ich glaube aber trotzdem, dass es viele, vor allem ältere Bürger, gab, die da doch zum Teil vor großen Problemen standen. Außerdem, versprochen war ja immer eine Aufkommensneutralität, das war sozusagen ein Versprechen des Bundes, ich glaube, auch im Land wurde es gegeben. Es ist ja sozusagen ein Versprechen zulasten Dritter. Am Ende müssen das ja die Kommunen entscheiden, und wir alle, viele von uns sind ja selbst kommunale Vertreter und wissen, dass auch da in den letzten drei/vier Jahren die Kosten auch erheblich gestiegen sind und man sich das dann auch auf kommunaler Ebene tatsächlich überlegen muss, ob man sich diese Aufkommensneutralität überhaupt leisten kann. Die Steuerpflichtigen können zurzeit kaum abschätzen, wie sich ihre Grundsteuer deshalb auch tatsächlich entwickelt. Sie haben zwar, die Ersten haben ihre Messbescheide bekommen, aber was es dann wirklich an Zahlbetrag ist, hängt natürlich davon ab, wie im nächsten Jahr die Hebesätze sich entwickeln. Man hat vier Wochen Zeit für den Einspruch. Wenn man das nicht schafft, dann hat quasi der Messbescheid Bestandskraft. Mitte März lagen aber, glaube ich, deutschlandweit schon über 1,3 Millionen Widersprüche vor. Mittlerweile werden es wahrscheinlich noch ein paar mehr sein. Das bedeutet natürlich nicht nur erhebliche Mehrbelastungen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung. Es gibt zahlreiche Institutionen wie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft oder den Bund der Steuerzahler, sie fordern alle, dass die Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. (Beifall Horst Förster, AfD) Einfachster Weg ist laut Experten – die ich eben schon genannt habe, noch einiger mehr –, die Grundsteuermessbescheide gemäß Paragraf 164 der Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung auszufertigen. Das hat Vorteile für die Steuerpflichtigen und auch für die Finanzverwaltung. Zum einen braucht der Steuerpflichtige nicht Widerspruch einzulegen und die Finanzverwaltung ist zunächst davon befreit, so viele Widersprüche zu bearbeiten. Dies fordern wir mit unserem Antrag heute, und es wäre gut, wenn sich der Finanzminister – wir werden es ja gleich hören – und mit ihm auch die rot-rote Koalition zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung unserer Forderung anschließen und wir dies gemeinsam in diesem Land umsetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich wünsche uns eine anregende Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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