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Michel-Friedrich Schiefler

SPD 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns in den nächsten Jahren daran gewöhnen müssen, dass wir über invasive Arten in unseren Gewässern reden, nicht nur dadurch, dass wir in einer globalisierten Welt leben, wo Arten teilweise absichtlich, manchmal unabsichtlich mit eingeführt werden, aber auch durch den Klimawandel sich unsere Gewässer unter anderem einfach verändern und andere Arten in Nischen streben werden, wo Räume frei werden, weil sich die Wasserzustände und die Bodenzustände einfach auch verändern. Das können wir zum Beispiel ganz aktuell auch sehen bei der Wollhandkrabbe, die jetzt die nächsten Monate auch nutzen wird, um in größeren Mengen von Tausenden die Elbe bis in den Norden zu durchqueren, und sich in einzelnen Nebenflüssen wieder umsiedelt, um weitere Gewässer zu erreichen. Was mich ein bisschen bei dem Antrag der FDP gewundert hat, die FDP und der Abbau von Bürokratie, dafür ist die Partei ja eigentlich für sich selber gerne bekannt. Wenn man sich den Antrag jedoch anschaut, dann wird an vielen Stellen für Verwaltung, Naturschutz und den Anglern selbst ein deutlicher Mehraufwand entstehen, und auch ist fraglich, ob diese Maßnahmen überhaupt Erfolg versprechen würden. Die Forderung nach „gesetzlichen Neuregelungen“, ohne jedoch dabei „weitere Bürokratie“ aufzubauen, so heißt es in Ihrem Antrag, und „insbesondere … keine“ neuen „Vorschriften zu erlassen“, erscheint mir doch mehr als etwas widersprüchlich. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ein weiteres Problem Ihres Antrags: Wir müssen auch bei invasiven Arten deutlich unterscheiden, reden wir über die invasiven Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014, da würden die Arten, welche Sie in Ihrem Antrag aufführen, teilweise nicht drunter fallen, Schwarzmundgrundel und Quagga-Dreikantmuschel sind keine Arten der Unionsliste. Ein weiterer Punkt wäre, dass wir unterscheiden müssen, in welcher Phase der Invasion sich die genannten Arten befinden. Die Wollhandkrabbe wurde zum Beispiel im 20. Jahrhundert eingeschleppt. Ursprünglich aus dem chinesischen Raum stammend, ist sie nun in vielen Teilen Europas in Flüssen verbreitet. In M-V wurde sie erstmals 1931 nachgewiesen, im Schweriner See, Plauer See und der Müritz. Und nach der anfänglichen Invasion sind die Bestände wieder zurückgegangen. Erst seit 1990 breitet sie sich scheinbar wieder in Mecklenburg-Vorpommern aus. Wenn wir über gebietsfremde Arten reden, reden wir dann über Archäobiota, also Arten, die vor 1992 zu uns gekommen sind, über Neobiota, die danach zu uns gekommen sind, oder über Agriophyten, die, teilweise ohne zu handeln, vom Menschen sich auch weiterverbreiten können, und wenn, reden wir über unbeständige oder reden wir über etablierte Arten, und wie invasiv sind sie bisher? Gar nicht? Zeigen sie Potenzial für eine Invasion? Oder ist die Invasion eigentlich schon in vollem Gange und wir können das eigentlich nicht mehr zurückdrehen, ohne einen massiven Einfluss in unsere Natur auszuwirken? Zum anderen, Fische einfach entnehmen, geht außerdem nicht. Sie müssen dann, wie es gesetzlich geregelt ist, erst betäubt und dann getötet werden. Das ist eigentlich bei der Anlandepflicht so gemeint. Anlandepflicht heißt, Sie müssen die Tiere am Ende des Tages töten. Jedoch – und das ist auch den Anglern besonders wichtig – darf es nicht zu einem wahllosen Anlanden kommen. Der Landesanglerverband ist nicht nur einer der größten Vereine in Mecklenburg-Vorpommern mit circa über 46.000 Mitgliedern, sondern er ist auch einer der größten Naturschutzverbände, die wir im Land haben. Und für einen Naturschutzverband ist klar, wenn Tiere getötet werden, dann muss dann auch eine Weiterverarbeitung stehen, damit die Fische auch einen Zweck erfüllen. Alles andere ist naturschutzrechtlich, aber auch tierschutzrechtlich sehr fragwürdig. Wir brauchen hier mehr Forschung, bevor wir Maßnahmen ergreifen, welche im schlimmsten Fall nicht nur keinen Effekt haben, sondern der Natur und den Tieren am Ende auch schaden könnten. Wenn wir die Gesellschaft, die Wissenschaft und die Wirtschaft und die Angler mehr vom Nutzen von zum Beispiel der Schwarzmundgrundel überzeugen können und einfach zeigen können, sie haben einen Nutzen – das muss sich aber erst mal verbreiten, dass man die auch essen kann, ist lecker, das weiß aber kaum einer hierzulande –, dann können wir auch mehr für den Schutz der eigenen heimischen Speisefische tun. Aus diesen Gründen, wegen der rechtlichen Klärung werden wir Ihren Antrag ablehnen. Trotzdem vielen Dank für die Diskussion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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