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Stefanie Drese

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag widmet sich einem für die Sport- und Bildungslandschaft unseres Landes wichtigem Thema. Es ist gut, dass wir im Interesse der betroffenen Nachwuchssportlerinnen und -sportler und deren Eltern darüber heute im Landtag debattieren. Von daher mein Dank für die Initiative an die Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN! (Sebastian Ehlers, CDU: Gerne.) Gleichzeitig berührt das Thema der Internatskosten und Elternbeiträge eine sehr komplexe Struktur, die von unterschiedlichen Akteuren getragen wird. Wir haben es hier also mit geteilten Aufgabenverantwortungen, aber auch Ausgabenverantwortungen zu tun. Das – und das möchte ich gleich am Anfang ausdrücklich betonen – darf aber nicht dazu führen, dass das Thema zwischen Zuständigkeitsbereichen zerrieben wird. (Marc Reinhardt, CDU: Da bin ich gespannt.) Natürlich müssen wir die gesetzlichen Regelungen beachten, aber wir verstecken uns nicht hinter Paragrafen, sondern suchen Lösungen. Darüber sind wir uns in der Landesregierung einig und dafür stehe ich auch als Sportministerin dieses Landes. Lassen Sie mich die Ausgabenlage kurz skizzieren. Die drei Sportgymnasien in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg mit ihren Internaten nehmen eine wichtige Rolle im Leistungssportsystem unseres Landes ein. Sie sind integraler Bestandteil unserer Sportförderung und gleichzeitig ein wichtiger Baustein der schulpolitischen Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das Sportministerium wie auch das Bildungsministerium, aber auch die Schulträger tragen damit Verantwortung für diesen Bereich, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe und – ich glaube, da für alle Akteure sprechen zu können – es ist unser gemeinsamer Wille, Regelungen zu finden, die Elternbeiträge zu begrenzen, denn, darüber sind wir uns sicherlich alle einig, die stark steigenden Elternbeiträge in den Sportgymnasien sind eine enorme finanzielle Belastung. Und ich sage ganz deutlich, es darf nicht sein, dass die Förderung von sportlichen Talenten in Mecklenburg-Vorpommern vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Das ist unsere Messlatte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Uns gehen ansonsten dadurch sportliche Talente im Land verloren, weil entweder die Spitzensportkarriere unfreiwillig endet oder eben die Mädchen und Jungen den Weg in benachbarte Bundesländer einschlagen. Als anerkannte Eliteschulen des Sports haben unsere Sportgymnasien überregionale Bedeutung. Wir bieten damit im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen genau die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei gleichzeitiger Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können. Und deshalb haben diese Schulen eine ganz besondere Bedeutung für das Land. Aktuell werden circa 1.550 Schülerinnen und Schüler an den drei Sportgymnasien beschult, 211 davon wohnen in den jeweiligen Internaten. Die entsprechenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung dieser Sportlerinnen und Sportler werden von drei Säulen getragen: Säule 1: die Elternbeiträge, Säule 2: die Sportfördermittel des Landes, die über den Landessportbund ausgereicht werden, Säule 3: der Internatslastenausgleich durch die abgebenden Schulträger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das auch im Antrag aufgeworfene Problem der steigenden Elternbeiträge beschäftigt die Landesregierung seit einiger Zeit. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Sowohl das Bildungsministerium, das über das Schulgesetz grundsätzliche Regelungen zum Elternbeitrag so- wie zum Schul- und Internatslastenausgleich trifft, (Sebastian Ehlers, CDU: Wo ist das Bildungsministerium eigentlich? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) als auch das Sportministerium, das über die Sportförderung die Internatskosten mit abdeckt, sind sensibilisiert und bereits in internen und externen Gesprächen. (Harry Glawe, CDU: Donnerwetter!) Ich möchte an dieser Stelle nur an den vom Landessportbund organisierten Austausch zwischen Vertretern des Sportministeriums, des Bildungsministeriums und des Innenministeriums sowie den Schulträgern und Internatsträgern am 24. März erinnern. Die Probleme liegen auf dem Tisch. Wir diskutieren gerade über geeignete und rechtskonforme Lösungen. Einiges ist bereits erfolgt, wir brauchen aber insbesondere eine Lösung, die die ständig steigenden Elternbeiträge in angemessener Weise begrenzt. Als ehemals zuständige Ministerin für die Kindertagesförderung kenne ich mich mit dem Thema Elternbeitragsentlastung ja ganz gut aus. Ich habe mich bereits in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, dass die Sportfördermittel erhöht werden. Insbesondere der Nachwuchsleistungssport profitiert davon. Wir haben dabei auch die Mittel zur Förderung der Internatskosten – das ist die erwähnte Säule 2 – bereits erhöht. Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Förderung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports im Sportfördergesetz stehen ab 2022 zusätzlich 120.000 Euro zur Verfügung, sodass gegenwärtig über den Landessportbund 510.000 Euro für die Internatskostenbezuschussung ausgegeben werden können. Parallel dazu wurde die maximale Fördersumme von 250 Euro im Monat auf 350 Euro angehoben. Dieser Aufwuchs ist ein bereits durch das Sportministerium vollzogener Beitrag zur Eingrenzung der Elternbeiträge. Auch ist es dem Landessportbund bereits jetzt durchaus möglich, Härtefallregelungen für Transferleistungsbezieher oder Familien mit mehreren Kindern im Internat umzusetzen. Gleichwohl reicht dies nicht aus, um die rasant steigenden Internatskosten ausgleichen zu können. Wir brauchen den Beitrag der Schul- und Internatsträger und wir müssen als Landesregierung die besondere Rolle der Sportgymnasien berücksichtigen, denn der Teufel steckt nicht nur im Detail, sondern in diesem Fall im Gesetz, und zwar im Schulgesetz. Die dortigen Regelungen machen in diesem Zusammenhang insbesondere dem Rostocker Sportgymnasium schwer zu schaffen. Da es sich hierbei aufgrund der freien Trägerschaft durch das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland, kurz CJD, um eine Ersatzschule gemäß Paragraf 118 Schulgesetz handelt, besteht für das Sportgymnasium Rostock im Gegensatz zu den beiden anderen Schulen in Schwerin und Neubrandenburg derzeit keine Grundlage, den Internatslastenausgleich gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als abgebende Schulträger geltend zu machen. Und auf die Freiwilligkeit der Leistungen können wir uns nach meinem Eindruck trotz vieler geführter Gespräche leider nicht verlassen. Deshalb haben wir uns innerhalb der Landesregierung bereits darauf verständigt zu prüfen, ob aufgrund der besonderen Bedeutung eine Ausnahmegenehmigung für das CJD möglich ist. Die Ansicht der Sportministerin zur besonderen Bedeutung des CJDs Rostock als anerkanntes Sportgymnasium, hoffe ich, ist mit meiner Rede deutlich geworden. Wir machen aber noch mehr. So gucken wir uns beim Internatslastenausgleich auch die sehr differenzierte Struktur in den anderen Bundesländern an und wir diskutieren, ob wir das wichtige Thema mit der Novellierung des Sportgesetzes aufnehmen könnten. Unterm Strich ist es also wichtig, rasch zur gemeinschaftlichen Lösung zu finden. Sie sehen, die Lage ist ernst, aber beileibe nicht hoffnungslos. Wir sind dran und freuen uns auf Ihre konstruktiv-kritische Unterstützung hier aus dem Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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