landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Liebe Zuhörende! Meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank! Ich habe vorhin schon darauf Bezug genommen, ich würde versuchen, mal in einen rationalen Prozess der Abwägung einzutreten. (Marc Reinhardt, CDU: Na, dann machen Sie das!) Die große Überschrift war „Klarheit und Ordnung“. Wir haben keine Unklarheit und -ordnung, sondern wir haben eine sehr klare gesetzlich vorgesehene Konzentration der Abschiebung im Landesamt für innere Verwaltung. Zweitens. Dann, so ist das Versprechen, gelingt die Rückführung strafrechtlich relevant aufgetretener Personen, die zurückzuführen sind, besser. Es gibt keine einzige Zahlengrundlage, die sagt, es gelingt momentan in Hamburg besser als bei uns dadurch, sondern Hamburg hat damit eine Konzentration geschaffen, wie wir sie im LAiV gleichermaßen haben. Der Vorwurf ist, wir seien zu wenig konsequent, ohne dass dann irgendwas anpassbar wäre. Die Behauptung steht einfach im Raum, Hamburg macht es besser, weil die ja mehr in die Abschiebehaftanstalt bringen. Möglicherweise haben die in Teilen einfach nur ein anderes Klientel als wir. Das zumindest ist bei meinem Besuch in der Abschiebehaftanstalt eine der Ursachen und Gründe gewesen. Wenn Sie Recht hätten, dann müsste Hamburg ja quotal deutlich besser in den Abschiebeergebnissen sein als Mecklenburg-Vorpommern. Soweit ich die deutschen Zahlen sehe, stehen wir uns da alle weder positiv noch negativ in etwas nach. Also Ihre Einschätzung, damit gelingen Dinge besser, teile ich derzeit nicht. Ich werbe sehr dafür, dass mit der Konzentration, die in der entsprechenden Zuständigkeitslandesverordnung vorgenommen ist, nicht in Ausländerbehörden, sondern in der landesweit zentralisierten Aufgabe, wir eine kluge Zentralisierung vorgenommen haben, die genau das auch konsequent umsetzt. Wenn wir auf das schauen, was dann an Schwierigkeiten auftritt, was in verschiedensten Rückführungs- und Abschiebungssituationen uns immer wieder Steine in den Weg legt, dann sind das keine Fragen, die das LAiV lösen kann, sondern – und das hat die MPK gestern in der Tat erörtert – nicht eine gemeinsame zentralisierte Einheit zwischen Landeskriminalämtern und Landesausländerbehörden, sondern eine Vielzahl von einzelnen Punkten. Die bilateralen Rückübernahmeabkommen sind deshalb gestern wiederholt Gegenstand gewesen, die nämlich erleichtern sollen, was uns ganz erheblichen Aufwand macht. (René Domke, FDP: Von wem kommen die denn eigentlich?) Passersatzverfahren dauern teilweise mehrere Monate, zum Teil Jahre, zum Teil werden überhaupt keine Passersatzpapiere ausgestellt. Das können Sie an Nationen festmachen, das können wir konzentrieren im Übrigen bundesweit. Deshalb weiß die Bundesregierung, weiß das Auswärtige Amt, mit welchen Ländern man insbesondere bemühen muss, dort zu sprechen. Wir haben zum Teil spezielle Vorgaben der Herkunftsländer, eine Maximalzahl zum Beispiel von Ausreisepflichtigen, die man in einer gewissen Zeiteinheit nimmt, die Häufigkeit, in der man nimmt, die zum Teil sehr detaillierten Regelungen, zu welcher Grenzübergangszeit (Uhrzeit, Datum) zu übergeben ist, was sich bei großen Distanzen in manchen schwierigen Ländern durchaus schwierig gestaltet. Viele dieser Maßgaben dienen erkennbar dem Ziel, die Übernahme zu verzögern. Zum Teil, um ein Beispiel zu nennen, müssen wir sogar Freiwilligkeitserklärungen mit abliefern. Das führt dazu – also Sie müssen erklären und derjenige, der rückgeführt wird, muss das bei Einreise in sein Herkunftsland ebenfalls noch einmal wiederholen, dass er freiwillig dorthin zurückkehrt –, das führt für mich nachvollziehbar dazu, dass die Flugpilotinnen und -piloten, die Flugkapitäne beim Einsteigen in den Flieger genau diese Frage stellen, weil die gar nicht in die Situation kommen wollen, in einem Staat an einem Flughafen zu landen, jemand dann erwartbar sagt, ich bin aber nicht freiwillig hier, das jeweilige Herkunftsland sagt, dann nehmen wir ihn euch auch nicht ab, und er muss dann mit seiner Maschine jemanden wieder zurückbringen. Ein sehr zentrales Beispiel ist der Iran. Da werden Sie eine entsprechende Freiwilligkeitserklärung der Rückzuführenden von der iranischen Staatsführung benötigen. Ein Teil der Herkunftsländer nimmt auch schlicht trotz eigenem Pass Menschen gar nicht zurück, um mal so ein Gefühl für Bandbreite zu geben. Afghanistan und Syrien sind zurzeit gar nicht rückführungsfähig, im Übrigen auch ein Teil oder ein Punkt, der gestern in der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler eine Rolle gespielt hat. Es gibt zurzeit keine hinreichenden diplomatischen Verbindungen der Bundesrepublik Deutschland in diese beiden Länder, sodass Sie überhaupt keinen Transferkanal haben, um solcherlei Abreden zu treffen. Und eine der Forderungen an den Bund war, zumindest so viele diplomatische Kanäle aufzumachen, dass man zumindest eine kleine Gruppe, nämlich die von Ihnen Angesprochenen, ich will darauf hinweisen, syrische und afghanische Flüchtlinge haben in der Regel einen Aufenthaltsstatus, es sei denn, und dann sind wir bei der Gruppe, die Ihnen insbesondere als Schwerpunkt, das teile ich, vor Augen ist, schwerste Intensiv- und Wiederholungsstraftäter oder, das ist die zweite Gruppe, die mich sehr umtreibt ebenfalls, die Gefährder – jetzt müsste ich eigentlich geschlechterneutral auch „Gefährderinnen“ sagen, die haben wir in der Regel weniger, (Zuruf von Horst Förster, AfD – Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) es scheint ein sehr männliches Phänomen zu sein, die Gefährder, aber ich mache es trotzdem, wenn es Ihnen gefällt, die „Gefährderinnen und Gefährder“ –, ich brauche also zumindest so viel diplomatischen Kontakt, und den kann ich als Mecklenburg-Vorpommern, als Bayern, Hamburg oder Hessen nicht herstellen, dass wir zumindest solche Rückführungen vorbereiten können. Zu guter Letzt, und auch das ist angesprochen worden, brauchen wir Verbesserung des Rücknahmeverhaltens einiger EU-Staaten im Rahmen der Dublin-III-Verordnung. Auch die fallen in die Gruppe derer, die wir nicht erfolgreich zurückgeführt bekommen, weil die in der gleichen Kategorie sich bewegen. Die werden nur nicht ins Herkunftsland zurückgeführt, sondern dann in den Staat der europäischen Union, wo sie ihren Erstantrag gestellt haben oder hätten stellen müssen. Und um das mal an Zahlen für das letzte Jahr festzumachen: 2022 sind bemüht worden knapp 400 Rückführungen, davon sind 150/149 erfolgreich verlaufen. Nun können wir manchmal drüber streiten, das weiß ich, die Diskussion führe ich zuweilen auch, ob es dann immer die waren, die nach meinem Bauchgefühl hätten rückgeführt werden sollen, aber wir müssen natürlich am Ende auch aufpassen, dass wir nicht den Ausländerbehörden und der Landesausländerbehörde zumuten, sozusagen im Einzelverfahren eigentlich rechtlich rückzuführende Personen dann nach eigenem Bauchgefühl nicht zurückzuführen. Trotzdem, ich habe zuweilen den Eindruck, wenn ich die größere Zahl anschaue, dass ich manchmal bei Einzelfällen auch sage, hm, der wäre jetzt der, der der Bevölkerung leichter zu erklären wäre, wenn jemand hierbliebe, und dann gibt es Fälle, da ist es schwer. Also noch mal, rund 150 von den 400 sind gelungen, 251/250 nicht, von denen sind knapp 100 untergetaucht – die untergetauchten Beteiligten, da wäre gegebenenfalls ein Haftgrund, ein Abschiebehaftgrund gegeben, wenn ich sie denn zu packen bekomme –, 105 sonstige Gründe. Und dann fällt darunter, dass die Corona-Pandemie uns zum Teil reingespielt hat, dass medizinische Gründe dazu führen, dass jemand nicht abschiebefähig/-tauglich ist, dass wir Familien haben, die nicht vollständig sind. Da kann man streiten, ob man nicht erst einen Teil abschiebt. Ich finde bisher die These, dass man den Familienverbund gemeinsam abschiebt, schon überzeugend. Wir haben verschiedene organisatorische Gründe. Wir haben Flugausfälle, die uns immer wieder passieren. Wir haben Situationen, wo schlicht die abschiebende Polizei aus verschiedenen Gründen zu spät am Flughafen eintrifft, der Flug ist weg. Dann setzt du den nicht in den nächsten Flieger, sondern hast ein komplett neues Verfahren. Das muss uns nicht befriedigen, sind aber Dinge, die zum Teil mit Stauerscheinungen und allem Möglichen zu tun haben. Das heißt, wir haben eine relativ kleine Zahl, 250, von denen sind knapp 200 aus den genannten Gründen (Untertauchen oder diese organisatorischen Rahmenbedingungen) nicht gelungen. Jede dieser misslungenen Abschiebungen ist hochgradig ärgerlich, kostet volkswirtschaftlich viel Geld, ist für die Kolleginnen und Kollegen im Übrigen total frustrierend, sowohl der örtlichen Ausländerbehörde, die ja beteiligt wird und sich mit kümmert, aber auch die Kolleginnen und Kollegen bei uns und im Übrigen auch die polizeilich tätigen Kolleginnen und Kollegen. Wenn ich mit denen spreche, frustriert die das zutiefst. Aber noch einmal, weitgehend keine Fälle, die ich mit einer gemeinsamen Taskforce in den Griff bekäme. Und um noch ein letztes Gefühl zu geben, ein erheblicher Teil derer, die strafrechtlich relevant in Erscheinung treten, ist rein statistisch, weil die Zahlen extrem groß sind in den Gruppen derer, die wir momentan nicht zurückführen können, entweder, weil wir keine diplomatischen Kontakte unterhalten, die es überhaupt hergeben, oder weil wir aus der europäischen Menschenrechtskonvention und aus der Auslegung unserer Gerichte bei der Menschenwürde daran gehindert sind. Um Ihnen ein Gefühl zu geben: 7.372 Asylsuchende waren zum 31.03. dieses Jahres im Asylverfahren, die in Mecklenburg-Vorpommern sich aufhielten. Von denen ist knapp die Hälfte entweder aus Syrien oder Afghanistan, knapp 700 aus der Türkei, knapp 500 aus dem Irak, knapp 400 aus dem Iran, knapp 400 aus der Russischen Föderation. Zumindest die ersten beiden Staaten sind genau an der Stelle. Statistisch machen die die Hälfte aus, spricht viel dafür, statistisch wird auch die von Ihnen angesprochene Gruppe in entsprechender Zahl aus diesen beiden Gruppen kommen. Ich komme dann in Schwierigkeiten zurückzuführen allein deshalb, weil a) der diplomatische Kanal fehlt – noch mal, MPK hat sich vorgenommen, genau daran zu arbeiten –, zweitens, weil wir ganz erhebliche Einwände, die jetzt juristisch echtes Hochland sind und wo ich persönlich bisher allenfalls laienhaft einsteigen konnte, da habe ich viel, viel gelernt in den letzten anderthalb Jahren, wo wir aus Gründen der Europäischen Menschenrechtskonvention, noch einmal einer menschenwürdebasierten Rechtsprechung unserer Verwaltungs- und Verfassungsgerichte nicht ganz so einfach, selbst bei schweren Straftäterinnen und Straftätern, zurückführen können, wie ich es mir wünschen würde. Da sind wir in keiner Frage von Koordinierung, sondern tatsächlich in rechtlichen Fragen. Ich würde mir wünschen – und das ist jetzt ein rein bundespolitischer Wunsch –, dass man sich zum Teil trauen würde, auch Bundesrecht zu schaffen, was das wiederum beseitigt. Ob das dann standhält verfassungsrechtlich, können wir lange drüber streiten. Ich tue mich auf jeden Fall bei manchen Sachverhalten, die ich im Einzelnen kennenlerne, die ich jetzt hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausbreiten darf und auch, um Sie zu quälen, nicht ausbreiten will, komme ich an die Grenzen meiner juristischen Bereitschaft, das nachzuvollziehen, werbe aber sehr dafür, dass die organisatorischen Fragen in der Regel schon relativ gut funktionieren, sondern wenn, haben wir juristische Fragen, und genau die sind gestern zutreffend in der MPK adressiert worden. Jetzt bin ich mal gespannt, ob es uns gelingt, sie umzusetzen. Bei keiner von diesen Aufgaben ist das im Schnipsen zu machen. Ich mache keinem Bundesinnenministerkollegen der letzten 16, 17, 18 Jahre da einen Vorwurf, das sind juristisch Hochreckfragen, die sind nicht im Vorbeigehen zu lösen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗