Christian Pegel
Ich kann Ihnen den Beschluss nicht nennen, das weiß ich nicht. Ich kann sagen, was die litauische Innenministerin uns gesagt hat, dass sie Grenzschutzmaßnahmen aufbauen und verstärken, weil sie davon ausgehen und sehen und mit ihrem Grenzschutz glauben, nachweisen zu können, dass es eine gesteuerte, einen Versuch gibt, mit gesteuerten Zuwanderungsbewegungen die Europäische Union anzugehen, und zwar, um Teil einer hybriden Kriegsführung oder einer hybriden Konfliktsituation zu sein, und die Litauerinnen und Litauer genau dieser Situation sich stellen und umgekehrt dafür werben, dass sie mit der umgehen. Ich kenne aber den Beschluss nicht. Auf den würde ich mich nicht beziehen wollen, ich kann nur das Gespräch beschreiben. Meine Damen und Herren, noch mal, Außengrenzschutz, haben Sie uns befragt. Die Frage, die gestern im Bundeskanzleramt weitergehend war, war ja die Frage, wie gehe ich mit Asylanträgen im Grenzbereich um. Die will ich hier nicht vertiefen, weil das wiederum Dinge sind, die die Bundesinnenministerin und andere in der Europäischen Union diskutieren können. Aber dass es einen Außengrenzschutz im Schengen-Raum gibt, ist mir wichtig. Jetzt komme ich aber zu dem Inhalt. Sie haben sehr stark die Außengrenzen gesagt, ihr bekennt euch. Nein, habe ich schon vor über einem Jahr getan. Ich habe schon vor über einem Jahr gesagt, ja, der Außengrenzschutz ist Schengen-Voraussetzung. Sie haben in Ihrem Antrag aber „Binnengrenzkontrollen“, und da will ich deutlich sagen, Binnengrenzkontrollen sind eine Durchbrechung von Schengen. Es gibt Situationen, wo das erforderlich ist, will ich überhaupt nicht in Abrede stellen, ja. Die sind aber immer eng, temporär und möglichst Ausnahmen – Komma –, weil kaum ein Land so sehr von Europa profitiert, von einem gemeinsamen Wirtschaftsraum, von einer Möglichkeit, ohne große Kontrollen Wirtschaftsaustausche zu betreiben, wie die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer extremen Exportstärke. Deswegen rate ich dringend davon ab, leichtfertig dieses große Geschenk eines gemeinsam großen Bewegungsraumes, Wirtschaftsraumes, Handelsraumes Europa preiszugeben. Und deshalb sind wir eben gerade nicht leichtfertig mit Binnengrenzkontrollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind auch im Antrag genau wie im Papier der Kommunen, genau wie gestern die Ministerpräsidentenkonferenz auch mit dem Thema „Rückführungen/Abschiebungen“ umgegangen. Es gibt Punkte, die ganz bewusst diesen Punktebereich aufgreifen. Noch mal, ein für uns eher schmerzhafter Bereich, politisch in den Parteien weniger gern gesehen. Das gehört zur offenen Selbstbetrachtung dazu. Aber wir haben es in den 31 Punkten vor sechs Wochen bewusst dringehabt. Was nicht drin ist, ist die Ausweitung von Abschiebehaftplätzen. Da sagen Sie, ja, selbst der Bundeskanzler will das. Der Bundeskanzler, die Bundesregierung wendet sich an 16 Bundesländer. Unsere Abschiebehaftplätze, die wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Hamburg in Schleswig-Holstein unterhalten, sind derzeit noch nicht ausgeschöpft. Ich sehe momentan auch nicht, dass wir an die Grenze derzeit rankommen. Wenn wir sie brauchen, haben wir sie. Aber um mal einem Missverständnis vorzubeugen: Nicht jeder, der in ein Heimatland zurückkehren muss, ist automatisch ein Abschiebehäftling, sondern ich brauche Voraussetzungen. Und ich bin auf Knien dankbar, in einem Rechtsstaat zu leben, wo in einem Gesetz steht, wann ich überhaupt nur in Haft genommen werden darf, auch in einer solchen Situation. Und zweitens, nur dann werden wir es auch tun, und drittens, daraus leitet sich ab, wie viele Plätze wir brauchen. Der große Teil derjenigen, die wir zurückführen, geht nicht in Abschiebehaft, und zwar nach den gesetzlichen Maßgaben. Nicht das, was der Bund vorgegeben hat, wendet sich an andere Bundesländer, die zum Teil die Verpflichtung vor mehreren Jahren bis heute nicht oder unzureichend erfüllt haben. Und zu guter Letzt, die Konzentration dieser Aufgabe „Rückführung“ ist vor vielen Jahren – im Übrigen weit vor mir, da hatte ich gar keinen Anteil dran – bereits in diesem Land in einer Rechtsverordnung umgesetzt worden. Das Landesamt für Innere Verwaltung poolt konzentriert diese Aufgabe, poolt all das, was ich an Kontakten zur Bundespolizei, zur Bundesregierung, zum Auswärtigen Amt und so weiter brauche, um so etwas umzusetzen. Dieser Prozess ist längst im Gange. Das hilft mir aber nur bemessen. Noch einmal, wenn jemand aus Syrien oder Afghanistan kommt und deshalb zurzeit aus für mich nachvollziehbaren Gründen gar nicht zurückgeführt werden kann, dann kann ich auch eine konzentrierte Zuständigkeit haben. Auch die konzentrierte Zuständigkeit überwindet nicht eine Europäische Menschenrechtskonvention, überwindet nicht eine Menschenwürde eines Grundgesetzes. Es gibt also auch Dinge, wo rechtliche Hemmnisse drin sind, die auch diese zentrale Stelle nicht lösen kann – teilweise Gegenstand auch des gestrigen Papiers. Auch da wollen sich Bundesländer und Bundesregierung mit gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg machen. Und dann kann die schon vorhandene konzentrierte Stelle dort auch einiges erreichen. Meine Damen und Herren, das Potpourri bildet ein bisschen sicherlich die Diskussion von zuvor ab. Hier sind dann noch ein paar andere Punkte dabei. Ich werbe dafür. Das, was wir diskutieren mussten, haben wir vor sechs Wochen in einen umfangreichen Antrag getan: ein 360-Grad-Blick, der alles anschaut, der sich nicht gescheut hat. Lassen Sie uns genau bei der Positionierung bleiben! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
