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Christian Pegel

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich entschlossen, noch mal Punkte aufzugreifen, weil Herr Domke ja zu Recht sagt, das ist immer nicht ganz leicht zu sehen, was gehört eigentlich zum Papier und was sind die allgemeinen Diskussionen, wobei wir ja jetzt im Folgepunkt noch eine andere Debatte haben werden und Sie haben Ihren angesprochen. Ich würde gerne trotzdem einordnen, dass wir heute eine sehr fokussierte Diskussion geführt haben auf die finanziellen Auswirkungen des gestrigen Beschlusses, nicht selten garniert mit Kritik daran, dass alle nur übers Geld reden. Dann müssen wir uns auch selber an die Nase fassen, auch hier hat die Diskussion ums Geld einen ganz starken Fokus gehabt. Der ist im Übrigen noch nicht von der Hand. Die finanziellen Herausforderungen sind erheblich. Aber ich würde gern noch einmal wiederholen, was man vielleicht gar nicht oft genug wiederholen kann, zumindest nehme ich das wahr, wenn ich beim NDR reinhorche, wenn ich andere Bundesländer höre: In diesem Bundesland – und das ist keine Erfindung der letzten 18 oder 24 Monate, sondern muss schon 2015 oder 2016 mit breitem Konsens in diesem Hohen Hause beschlossen worden sein – gibt es ein Flüchtlingsaufnahmegesetz, das nur in ähnlicher Weise Bayern bereithält, das ein bisschen zugespitzt lautet, alle mit der Unterbringung, Betreuung und Verpflegung verbundenen Aufwendungen der Kommunen trägt eins zu eins in Spitzabrechnung das Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir gehen damit gar nicht mehr positiv um, weil das für uns selbstverständlich ist. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja, genau.) Die Diskussionen, wenn man schaut, was in der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz geführt worden ist, führen dann dazu, dass man einmal kurz sich gewahr wird, was wir da wiederum für eine gemeinsame Grundlage haben, die sehr positiv als Zusammenarbeit ist, weil in anderen Bundesländern die Situation völlig anders sich abbildet. Es gibt zwei Varianten, die eine ist, prozentual von Anfang an bewusst nur einen Teil zu geben, und die zweite ist, mit Pauschalen zu arbeiten. Beides führt dazu, dass Kommunen erheblich aus eigenen Mitteln dann für diesen Bereich Leistungen tätigen müssen, das heißt, bei zunehmenden Unterzubringendenzahlen der kommunale Haushalt massiv mitbelastet wird. Genau das tun wir hier nicht, sondern es ist der Landeshaushalt, der dann aber – das kann Heiko Geue besser als ich – in den letzten Jahren natürlich erheblich in die Vorleistung oder in die Leistung geht, und das im Zweifel im Übrigen auch nur begrenzt berechenbar, weil die Zahlen sich eben nicht mit anderthalb Jahren vorausplanen lassen. Noch einmal: Die finanzielle Entlastung der Kommunen ist in diesem Bundesland breit getragen, von verschiedenen Regierungen eingeführt und immer gehalten, vorbildlich gemessen an dem, was andere Bundesländer, denen es finanziell viel, viel besser geht als diesem Land, ihrerseits tun. Von daher, eine große Baustelle haben wir dem Grunde nach nicht, trotzdem kämpfen wir mit dem Bund um Geld, weil der Landeshaushalt natürlich gerne auch Entlastungen an der Stelle hätte. Zweite große Überschrift: Das, was wir jetzt diskutiert haben, ist in dem Papier so viel. Und dann kommt die nächste halbe Seite und mehrere folgen, denn diese Diskussionen in der Ministerpräsidentenkonferenz haben selbstverständlich sich umfänglich auch mit Fragen befasst, wie beschleunige ich Verfahren. Und dann kann ja Herr Domke sagen, Sauerei, hätte er längst tun müssen. Das tut man nach meiner Überzeugung permanent, aber es lässt sich auch alles nicht so ganz einfach herbeischnipsen. Eine Sorge würde ich Ihnen aber gerne nehmen, weil die eben anklang: Asylanträge, Flüchtlingsfragen werden nicht von den regionalen, lokalen, kreislichen Ausländerbehörden gelöst, sondern von einer zentralen Bundesbehörde, dem BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen. Und die Verfahren, über die wir hier vornehmlich reden, sind weitgehend dort geführt. Das ist aber auch aus deren Sicht, würde ich mal zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen sagen, nicht ganz einfach. Wenn sich Zahlen verdoppeln, die ich bearbeite, dann fahre ich in der Zeit auch nicht mal eben die Mitarbeiterzahlen hoch, sondern muss auch dort die Prozesse nachsteuern. Das ist jetzt vornehmliche Aufgabe des Bundes. Gleichwohl noch einmal, ja, Sie können es aber auf Landesebene nicht lösen, wenn eine Bundesbehörde klugerweise diese Anträge bearbeitet. Sie können dort natürlich helfen mit Digitalisierungsprozessen, die aber – und das gehört dann, und auch das habe ich versucht, in die MPK hineinzuspielen – längst begonnen sind. Erstens 2015/2016, weil Sie sagen, wir haben nichts gelernt, klar haben wir gelernt. Wir haben 2015/2016 umfangreiche Datenbanken eingeführt, die es damals noch nicht gab, die europaweit funktionieren, EURODAC zum Beispiel, als eine Formulierung. Der Versuch ist also, wenn ich hier jemanden feststelle, für Dublin-III-Verfahren relevant, hatte der vielleicht schon eine Durchreise oder sogar einen Asylantrag in Griechenland, in Italien, Österreich, in Polen, das alles war 2015/2016 nicht feststellbar, (Zuruf von René Domke, FDP) selbst unter den Bundesländern nicht, ist aber längst europaweit synchronisiert und funktioniert. Aber es führt eben nicht dazu, dass der nächste Schritt, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass der nächste Schritt der Bearbeitung in dem gleichen Verfahren stattfindet, denn der findet jetzt in den einzelnen Nationalstaaten statt. Und da haben wir miteinander eben Software, die es längst gibt, gemeinsame Aufgaben. (René Domke, FDP: Dann ist es ja gut.) Trotzdem sind wir nicht fertig. Das ist die Überschrift. (Christine Klingohr, SPD: Wir werden auch nie fertig werden. – Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Zweitens. Die zentrale Ausländerregistrierung, die momentan im Übrigen auch wegen der europäischen Datenbanken – und da sind wir auch sehr gut Deutsch – seit vielen Jahren eben in einem Verfahren funktioniert für unsere ausländerrechtlichen Verfahren, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) in einem zweiten Verfahren parallel funktioniert, weil wir europaweiten Austausch treiben, die aufeinander zu synchronisieren ist nichts, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) was technisch im Vorbeigehen passiert, was aber ebenfalls auf der Agenda ist. Im Übrigen, die hohe Digitalisierung, die OZG-Leistung – ich glaube, das Land Brandenburg macht das federführend – ist soweit, dass wir hier in Schwerin die Pilotierungen vornehmen, also ebenfalls wieder bei den „Einer-für-Alle“-Leistungen gucken, was hat Brandenburg dort vorbereitet, und das, was dort vorbereitet ist, ziehen wir auch gerne hier in die Ausländerbehörden. Aber es muss dann erst umgesetzt werden. Drittens. Jetzt werden wir sehr kleinteilig, das mag profan sein, aber zuweilen ist eben praktisches Arbeiten kleinteilig. Die Datenbanken, auf die wir aufsetzen, sprich die verschiedene Software, die es gibt, aufeinander gleich zu gestalten, ist momentan auch nicht im Vorbeigehen zu machen. Auch da, lerne ich, sind die Ausländerbehörden aber längst unterwegs, bundesweit unterwegs. Das sind aber am Ende die gleichen, …

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