Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin ist noch einmal unter einem ganz anderen Druck, als wir es hier im Lande sind bei der Wohnraumschaffung. Deswegen haben die in Einzelfällen, ausdrücklichen in Einzelfällen Ausnahmen geschaffen. Wir gehen davon aus – und so sind auch die Verabredungen mit Landkreis und kreisfreien Städten –, dass die Gemeinschaftsunterbringung weiterhin gelingt und wir gemeinsam an der Stelle Kapazitäten ausbauen, zumal ich ja überhaupt nicht auf Kapazitätsausbau, das ist ja Ihr Argument, verzichten könnte, wenn ich darauf abstelle, dass vielleicht jemand unterbringt. Ich muss ja auf die Zahlen, die auf mich zulaufen, vorbereitet sein, weil ich mich eben nicht darauf verlassen kann. Das ist ja keine staatlich einpreisbare, sicher einpreisbare Größenordnung, wie viele Plätze ich auf die Art und Weise nicht schaffen muss. Zweitens. Nach dem Abschluss des Asylverfahrens, wenn jemand bei uns bleibt, Sie hatten die Gruppe der Afghaninnen und Afghanen, der Syrerinnen und Syrer angesprochen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) werden die also, die eine hohe Bleibeperspektive haben, zumindest mit Fluchtursachen, die dafürsprechen, ich brauche dann nach dem Abschluss des Verfahrens, was in den Fällen in der Regel relativ zügig sein dürfte, auch eine langfristige Unterbringung. Und dann sind wir in der Tat auf Knien dankbar, wenn es gelingt, dass Beteiligte an der Stelle Aufnahmen ermöglichen. Das Verfahren selber, da ist der Bundesgesetzgeber sehr klar, führen wir weiterhin in der Klarheit des Bundesgesetzgebers.
