Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sehr zutreffend zunächst die Bundesgesetzgebung zitiert. Die Bundesgesetzgebung ist sehr klar. Die Bundesgesetzgebung sieht ausdrücklich und verpflichtend vor, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in zentralen Unterkünften unterzubringen sind. Die Idee dahinter finde ich auch weiterhin klug und richtig. Wir wollen ja ein sehr komprimiertes, möglichst schnelles Verfahren führen, um für alle Beteiligten sehr schnell Gewissheit zu schaffen, ob eine Bleibeperspektive besteht oder nicht. Und die führt dazu, dass der Bundesgesetzgeber sich an der Stelle nicht in einer Kannregelung, sondern in einer sehr klaren Vorgabe entschieden hat vorzugehen. Und diese Vorgabe, diese bundesgesetzliche Maßgabe, setzen wir entsprechend Bundesgesetz um.
