Christian Pegel
Noch mal gern. Der Erlass lohnt sich zu lesen. Er differenziert zwischen den verschiedenen Zeiträumen, in denen sie unterbringen. Ein Hotel ist etwas anderes, wo regelmäßig und langfristig untergebracht wird. Eine Einrichtung wie die Erstaufnahmeeinrichtung, die 12 bis 14 Wochen unterbringt, hat eine längere Unterbringung vor Augen. Und umgekehrt gibt es Einrichtungen, in denen wir da kurzfristig unterbringen. Und der Erlass differenziert in der Tat, aber er lässt vor allen Dingen in Ausnahmesituationen den Ersatz durch andere Maßnahmen zu. Wenn Sie also keine technische Gewährleistung vornehmen können, müssen Sie durch menschliche oder durch Personen, die mit entsprechend größerer Zahl vorhanden sind, mit achtgeben, umsetzen. Auch das haben wir im Übrigen an einem anderen Gebäude, wir haben das ja kürzlich in einer Kleinen Anfrage auch für die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz bereits dargelegt. Auch da ging es darum, dass wir durch höheren Personaleinsatz dann die entsprechende Brandschutzsicherheit gewährleisten.
