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Birgit Hesse

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Bitte! Ja, vielleicht, um noch mal den Wortlaut im Innenausschuss zu zitieren, ab 60 Betten wäre zwingend vorgeschrieben, dass man diese Aufschaltung tätigen müsste. Sie haben jetzt damit argumentiert, dass man das nur kurzfristig machen würde und das nicht dauerhaft wäre. Also wie zwingend ist das denn jetzt? Ist das zwingend auch kurzfristig notwendig oder nicht? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Vielleicht können Sie dazu noch mal kurz ausführen.

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