Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie dauerhaft unterbringen wollen in größeren Zahlen, dann gibt es entsprechende Verordnungen und Erlasse des Bauministeriums, die dafür Sorge tragen, wie man quasi mit größeren Unterbringungseinheiten umgeht. Die Görries-Einrichtung war ja zuallererst geschaffen für die größere Zahl von ukrainischen Schutzsuchenden, die wir registrieren mussten für die EDV-mäßige und erkennungsdienstliche Behandlung. In dem Kontext sind damals auch Unterkünfte, von denen klar war, dass sie nur einer kurzzeitigen Unterbringung dienen, mitgeschaffen worden. Wir wissen, dass wir an der Stelle immer auch beim Brandschutz nachsteuern müssen. Das tun wir beziehungsweise der Vermieter wird das tun, sofern er eine entsprechende längerfristige Genehmigung hat. Zurzeit bringen wir nur kurzfristig Ukrainer unter. Und ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen die brandschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Im Zweifel verstärken wir um entsprechende Aufsichtspersonen. Das ist ja immer die Alternative an vielen Stellen, dass wir den Brandschutz im Zweifel durch menschliche Überwachung ersetzen.
