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Christian Pegel

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir hatten zu dieser Frage hier schon Erörterungen, ich greife da gerne noch mal drauf zurück. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Situationen gehabt, wo einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte aus verschiedensten Gründen der regelmäßig stattfindenden Weiterleitung von Menschen aus der Erstaufnahmeeinrichtung nicht sofort entsprechen konnten. Ein hervorstechendes Beispiel ist Nordwestmecklenburg im letzten Herbst. Nach dem schweren Brand in Groß Strömkendorf sind auch dort zunächst für mehrere Wochen die Zuweisungen ausgesetzt worden, was in der Sache undramatisch ist, weil das, was wir landesweit festlegen, nämlich in welchem Prozentsatz die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte Anteil haben an den Weiterleitungen von Flüchtlingen in die Landkreise und kreisfreien Städte, eine Jahresziffer ist, die wir nie auf den Tag genau und auf den Monat genau hinbekommen. Sie können Situationen haben, wo sie 20 Menschen weiterbringen, und wenn davon 5 eine Familie sind, geht die Familie in einen Landkreis und wird nicht aufgeteilt, nur, um an dem Tag einer statistischen Zahl zu entsprechen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat, weil er in der Tat momentan erhebliche Schaffungs- oder Unterbringungsschwierigkeiten hat, bereits vor mehreren Wochen darum gebeten – und darüber haben wir auch öffentlich berichtet, ich bin überzeugt, das war entweder hier oder im Innenausschuss auch Thema –, dass wir ihm für mehrere Wochen die Zusicherung gegeben haben, keine Zuweisung zu erhalten. Das haben wir auch mit den anderen Landkreisen kommuniziert und den kreisfreien Städten. Und es dauert momentan an, denn erst dann, wenn er entsprechende neue Kapazitäten schafft, wird er auch in der Lage sein, entsprechend wieder aufzunehmen. Und auch das, noch einmal, war Gespräch, vor allen Dingen mit dem Vorsitzenden des Landkreistages, dass er ausdrücklich signalisierte, dass sie die Zusage von Herrn Schomann haben, dass man über das Jahr wieder in eine reguläre Aufnahme kommen werde, dass man entsprechende zusätzliche Unterkünfte schaffe und sich darauf vorbereitet, und umgekehrt die anderen Landkreise, noch mal, wie das im Solidarsystem untereinander schon in der Vergangenheit wiederholt der Fall war, dann auch für einen kurzen Zeitraum zusätzliche Aufnahmen hinnehmen. Und da wir eben nicht sagen, am 3. März kriegst du die und die Zahl und am 27. April die und die Zahl, lässt sich auch nicht sagen, der Landkreis hat deswegen zwei mehr und der hat drei weniger, sondern die Verteilungen finden unter den Beteiligten statt und sind bisher ohne Schwierigkeiten erfolgt.

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