Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst würde ich die Einschätzung, die Sie vorweggestellt haben, nicht uneingeschränkt teilen. Wir haben gestern Abend eine Runde mit den kommunalen Vertretern dieses Landes gehabt. Es schallte uns nicht sofort Empörung oder Enttäuschung entgegen. Das mag auch darin begründet sein, und das ist in bundesweiten Gesprächen deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern das einzige Bundesland zu sein scheint, was bei Verpflegung, Unterbringung, Betreuung die Kosten in einer Spitzabrechnung eins zu eins den Kommunen erstattet. In vielen anderen Bundesländern gibt es Pauschalen oder nur prozentuale Beteiligungen, sodass dort aus steigenden Zahlen von Unterzubringenden umgekehrt dann auch eine steigende kommunale Belastung herzuleiten ist im finanziellen Bereich. Das ist hier nicht der Fall. Von daher glaube ich, dass wir da einen Unterschied haben, den wir dann in diesen Diskussionen auch spüren. Zweitens. Was wir nicht haben, ist ein tagesaktuelles System, weil die Belegungen jeden Tag sich verändern. Ich kann Ihnen sagen, weil Sie nach der durchschnittlichen Belastung fragen, dass von den 32 Gemeinschaftsunterkünften, die in den Kreisen und kreisfreien Städten 2022 existiert haben, mit durchschnittlich 6.567 Plätzen eine durchschnittliche Auslastung von 71,8 Prozent vorgelegen hat. Da wird es aber Tage gegeben haben, wo sie höher war, und es wird Tage gegeben haben, wo sie niedriger lag. Noch mal, die verändert sich tagtäglich, und die kann sich vormittags anders darstellen als nachmittags, wenn entsprechende weitere Personen hinzukommen oder eben hinfortkommen.
