Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Tat ist die Burg Stargard, hat nationale hohe Bedeutung. Das hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege der Burganlage bereits 2014 auch attestiert. Also die Burg Stargard ist aus fachlicher Sicht, hat eine nationale Bedeutung. Es gab mehrfach in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, muss man ja sagen, Aktivitäten, um die Burg Stargard zu unterstützen, auf unterschiedlichen Ebenen. Ich fange mal mit dem Aktuellsten an: Es gab einen Antrag der Stadt beim Bund auf Bundesmittel im Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“. Dort wurden für den Erhalt und die Sanierung des Krummen Hauses, was Sie erwähnt haben, 2,4 Millionen Euro beantragt. Diese Beantragung hat das LAKD, also das Landesamt, auch unterstützt, beratend unterstützt, eben auch noch mal durch die Attestierung der nationalen Bedeutung. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt vom Bund. Es gab aber in den Jahrzehnten vorher schon viele unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. So hat das Land seit der Wiedervereinigung insgesamt 600.000 Euro bis 2006 an Fördermitteln aus dem Denkmalpflegeprogramm des Landes auch gefördert. Darüber hinaus gab es LEADER-Förderungen für die Konzeptentwicklung. Es gab 1 Million Euro ELER-Förderung für den Zeitraum zwischen 2008 und 2013 für die Sanierung des Damenflügels mit oberem Tor, Feuchtschutzmaßnahmen am Bergfried und die Sicherung und Sanierung des Schöpfganges. 2012 wurde die Hoffläche als touristische Infrastrukturmaßnahme mit Unterstützung unter anderem der Wirtschaftsförderung auch saniert. Nichtsdestotrotz ist insgesamt – und ich glaube, darauf zielt auch Ihre Frage ab – die Erhaltung und die Sanierung dieser Burganlage natürlich eine erhebliche Anstrengung und Herausforderung für die Stadt Burg Stargard. Es ist jetzt im Gespräch, dass es einen erneuten Antrag auf Bundesförderung aus dem von mir bereits erwähnten Programm geben kann. Dafür müsste aber die Stadt auch noch mal Mittel in die Hand nehmen, um auch das Konzept, die Konzeptionierung noch mal so darzustellen, dass der Förderantrag auch eine Chance hat. Das Landesamt hatte schon beim ersten Antrag empfohlen, den Umgang von Sicherungs- und Sanierungsarbeiten in Etappen zu gliedern. Das ist erfolgt, aber das war eben nicht ausreichend. Insofern müsste, wenn noch mal ein Antrag erfolgt, das dann auch noch mal über gegebenenfalls eine Machbarkeitsstudie und ein neues Konzept auch erfolgen. Es wäre dann natürlich auch darüber zu sprechen, über Kofinanzierung. Und das ist der Stand.
