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Thomas Diener

CDU 24.03.2023 Sitzungen 8/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, an der damaligen innerdeutschen Grenze hat sich ein hervorragender Biotopverbund entwickelt, der vielen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet, und dies, meine Damen und Herren, obwohl gerade in diesen Bereichen die Landschaft im Interesse des Grenzschutzes komplett ausgeräumt worden ist. Dörfer und Gehöfte wurden geschliffen, Sölle zugeschüttet und Bäume oder Hecken gerodet. Dies führte zu unermesslichem Leid der Betroffenen, die in Nacht-und-Nebel-Aktionen mit der Bezeichnung „Ungeziefer“ aus ihrer Heimat vertrieben worden sind. Hierzu, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, hätten wir uns in Ihrem Antrag etwas mehr an Aussagen gewünscht. Und es ist ja nicht so, dass das Grüne Band in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur unter Schutz gestellt ist – Vorredner haben es in Teilen schon ausgeführt –, es liegt in den Biosphärenreservaten Flusslandschaft Elbe und Schaalsee. Ich kann mich noch gut an Diskussionen im Rahmen der Gesetzgebung über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe in Mecklenburg-Vorpommern erinnern. Seinerzeit haben wir die Ziele, den Schutzzweck und die Entwicklungsziele im Biosphärenreservat gesetzlich festgeschrieben. Hierbei war insbesondere der Erhalt des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ von maßgeblicher Bedeutung. Und damals haben sich die Landnutzer und die im Biosphärenreservat lebenden Menschen ausdrücklich gegen weitere Restriktionen und Auflagen ausgesprochen. Wenn nun die Landesregierung sich auch bereits dafür ausgesprochen hat, den Abschnitt des Grünen Bandes Mecklenburg-Vorpommern als Nationales Naturmonument auszuweisen, sieht meine Fraktion nicht die Notwendigkeit, damit einhergehend eine neue Verwaltung aufzubauen beziehungsweise neue Restriktionen in dem entsprechenden Gebiet festzulegen. Und wie Sie in Ihrem Antrag bereits richtig feststellen, haben die vor Ort lebenden und wirtschaftenden Menschen, insbesondere die Flächeneigentümer, Befürchtungen und Sorgen, dass mit der Schaffung einer neuen Schutzkategorie ihre Lebensqualität und Einkommensmöglichkeiten eingeschränkt werden. Und wer sich einmal den Paragrafen 7 des Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern angeschaut hat, in dem die Verbote von Handlungen aufgezeigt sind, der kann diese Befürchtungen und Sorgen durchaus nachvollziehen. Sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bereits in der Drucksache 8/1546 hat die Landesregierung sich ausführlich zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument geäußert. Mit dem Verordnungsverfahren soll nach der Sommerpause 2023 begonnen werden. Bereits im Jahr 2009 hat die Bundesregierung die Schutzkategorie „Nationale Naturmonumente“ in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt. Mit der neuen Schutzkategorie wurden die Aspekte der Landschaft, Ästhetik sowie der Denkmal- und Heimatpflege in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Mit der Übertragung von Bundesflächen in das Nationale Naturerbe Mecklenburg-Vorpommerns wurden auch zahlreiche Flächen im sogenannten Grünen Band erworben. Auch hier hat sich insbesondere die CDU-geführte Bundesregierung für die Bereitstellung dieser Bundesflächen engagiert. Vor diesem Hintergrund bleibt festzustellen, dass die CDU-Fraktion sich ausdrücklich für die Fortsetzung des Grünen Bandes als Nationalmonument gemäß Paragraf 24 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz ausspricht. Dennoch darf es hierbei nicht zu weiteren Restriktionen und Einschränkungen der vor Ort lebenden und wirtschaftenden Menschen kommen. Der Aufbau einer zusätzlichen Verwaltung ist aufgrund der vorhandenen Verwaltungskapazität in den betroffenen unteren Naturschutzbehörden als ausreichend zu betrachten. Meiner Fraktion reicht das Bekenntnis der Landesregierung zur Ausweisung, und wir glauben nicht, dass durch den Rückenwind von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es dessen Rückenwind noch bedarf, sonst weht der Wind die Landesregierung womöglich noch am gemeinsamen Ziel vorbei. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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