Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für den Kollegen Till Backhaus in Vertretung sprechen, will ausdrücklich darauf beharren, dass ich eine Zuarbeit habe, aber es klingt nach natürlicher Intelligenz, die mir an die Hand gegeben ist. Und wer dieses Thema „Grünes Band“ kennt und Till Backhaus an der Stelle kennt, weiß, dass Ihre Besorgnis, es könnte ihm aus dem Blick geraten sein, an der Stelle nicht zutrifft. Das macht er mit ganzem Herzblut, dieses Themenfeld. Und Sie hatten es ja dankenswerterweise auch schon erwähnt, dass es einen Umweltministerbeschluss in der Bundesrepublik Deutschland gibt, der genau diese Ausweisung eines gemeinsamen Grünen Bandes als Nationales Naturmonument beabsichtigt und sich gemeinsam vornimmt. Das beruht auf den entsprechenden Vorarbeiten und Bemühungen von Till Backhaus und damit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Um auf Ihre zentralen Fragen vielleicht mit zentralen Hinweisen zu Beginn zu reagieren und dann einige Punkte aufzugreifen – die Kernbotschaften, die mir die Rede mit an die Hand gegeben hat, würde ich mal wie folgt zusammenfassen: Erstens. Das Grüne Band wird im Jahr 2024 auch in Mecklenburg-Vorpommern als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. Zweitens. Sie schwanken ja, mit welchem Rechtsinstitut. Das wird auf dem Weg einer Rechtsverordnung geschehen. Es gibt allerdings drittens einen Wermutstropfen. Auch der ist von Ihnen eben angesprochen worden. Dazu hatten Sie ja ausdrücklich die Frage auch an mich in Vertretung gerichtet: Ein Naturschutzgroßprojekt des Bundes ist bedauerlicherweise nach den Gegebenheiten, die man vorfindet, nicht umsetzbar. Meine Damen und Herren, vielleicht einige zentrale Daten und Fakten um dieses Grüne Band, das Nationale Naturmonument, auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen: Flächenmäßig wird es aller Voraussicht nach 4.286 Hektar erfassen. Sie waren von 170 Kilometer Länge ausgegangen, die Zuarbeit, die ich habe, geht von 157 Kilometern aus. Kleiner Haken: Das Amt Neuhaus, dass Sie vermutlich mit im Blick hatten, kann von uns natürlich aufgrund der Zugehörigkeit zum Nachbarbundesland Niedersachsen nicht in unserer Rechtsverordnung mit ausgewiesen werden. Von diesem Nationalen Naturmonument, das angestrebt wird, werden 76 Prozent der Flächen, die dort umfasst sind, in den beiden Biosphärenreservaten Elbe und Schaalsee liegen, und 98,1 Prozent der Gesamtfläche, die im kommenden Jahr in diesen Schutzstatus einbezogen sein sollen, werden über einen bereits ausreichenden naturschutzrechtlichen Schutzstatus verfügen, werden also lediglich einen zweiten Status hinzubekommen. Und jetzt auf das Naturschutzgroßprojekt bezogen vielleicht auch schon eine Kernbotschaft vorneweg: 50 Prozent der Flächen, die man für dieses Naturschutzgroßprojekt des Bundes erwogen hatte, die im Territorium dieses geplanten Projektes gelegen hätten, befinden sich in privater Hand und werden landwirtschaftlich, teilweise auch forstwirtschaftlich genutzt. Worauf beruht die Überlegung? Sie hatten es angesprochen, am 15. Dezember 2020 hat die 93. Umweltministerkonferenz in Hamburg auf Initiative des Landwirtschaftskollegen Till Backhaus, also auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns, beschlossen, dass das Grüne Band, soweit es möglich ist, in den betroffenen Ländern entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden soll. In Mecklenburg-Vorpommern, wie eben schon angesprochen, sollen davon 157 Kilometer erfasst sein, und es soll sich auf den Bundeslandbereich Mecklenburg-Vorpommerns in einer Breite von 50 bis 300 Metern bei uns das Grüne Band entsprechend als Schutzstatus erstrecken. Diese werden sich an den jeweiligen naturschutzfachlichen und erinnerungskulturellen Gegebenheiten orientieren. Das Grüne Band ist – und Sie haben schon deutlich, ja, ausgeführt, Till Backhaus könnte das mit genauso viel Herzblut – ein wichtiger Lebensraum und Verbindungskorridor für seltene Tier- und Pflanzenarten und trägt wesentlich zum Erhalt und zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Aber – und das war Ihnen ja gleichermaßen am Herzen, ist auch ein Kernpunkt des Antrages – das Grüne Band ist auch ein Ort bewegter Geschichte, der einerseits an die friedliche Wiedervereinigung des Jahres 1990 erinnert, aber auch 1989 an die Wende und zuvor sehr eindringlich an die Teilung Deutschlands während der Zeit des Kalten Krieges erinnern wird. Es ist beabsichtigt, das Rechtsschutzverfahren für die Verordnung zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument im Jahr 2024 zu starten. Ihre Frage knüpft ja ein Stück weit daran an, gelänge dies schneller. Die Kolleginnen und Kollegen sehen 2023 durch große Rechtsetzungsvorhaben, die extrem vordringlich sind, keine Kapazitäten, gleichzeitig noch ein weiteres komplexeres Verfahren hinzuzuführen, weil sie zum einen in diesem Jahr einen Schwerpunkt ihrer Bearbeitungskapazitäten auf das Landesklimaschutzgesetz richten werden, aber auch auf das Landesjagd- und das Landeswaldgesetz, was jeweils ebenfalls zeitnah angegangen werden muss. Das Rechtsetzungsverfahren wird ab 2024 dann auch von einer Öffentlichkeitskampagne durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe begleitet werden. In die Kulisse des zukünftigen Nationalen Naturmonuments fließen hinreichend gesicherte Flächen ein, für die schon aktuell ein Schutzstatus besteht, der auch nicht weiter ausgebaut werden muss und soll. Hierbei handelt sich um Flächen innerhalb der Biosphärenreservate Elbe und Schaalsee sowie Flächen außerhalb der Biosphärenreservate in bestehenden Naturschutz- und Natura-2000- Gebieten, mit dem Ziel im Übrigen, diese beiden Biosphärenreservate durch das Grüne Band zu verbinden. Das Naturschutzgroßprojekt des Bundes, habe ich eben schon angedeutet, ist bedauerlicherweise nicht umsetzbar, weil die Flächenverfügbarkeit im Projektgebiet nicht gewährleistet sein könnte. Landeseigene Tauschflächen stehen leider nur in sehr begrenztem Umfange zur Verfügung. Die aktuell überwiegend privat land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen müssten nach Abschluss des Projektes den naturschutzrechtlichen Status eines Naturschutzgebietes erhalten, was angesichts der fehlenden Tauschflächen und der hohen Anteile privaten Eigentums unrealistisch wäre. Deshalb wird dieses Naturschutzgroßprojekt des Bundes nicht realisiert werden können. Die zeitliche Verzögerung beruht sicherlich auch darauf, dass eben genau das als paralleles Mitziel über längere Zeiträume verfolgt worden ist. Darin begründet sich im Übrigen auch, dass nicht eine Streichliste, sondern schlicht die Einsicht, dass dieses Bundesgroßprojekt nicht gelingen wird und damit die Kofinanzierungsmittel nicht benötigt werden, darauf nicht zurückgegriffen wird. Aber noch einmal, das Wesentliche ist, das Nationale Naturmonument Grünes Band wird im kommenden Jahr in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt werden. Und deshalb bin ich guter Dinge, dass das von Ihnen als, ja, besonders erstrebenswert, anzustrebende Ziel „35 Jahre Mauerfall“ hier ebenfalls von den Kolleginnen und Kollegen erreicht wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
