Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin verwundert, verwundert über diesen Antrag. Denn nach dem Lesen der Inklusionsstrategie des Landes, die auf Grundlage von 19 Empfehlungen der Expertenkommission vor zehn Jahren und nicht vor dreieinhalb Jahren im Landtag verabschiedet wurde, und auch nach dem Lesen der UN-Behindertenrechtskonvention, die ich heute auch gerne noch mal zitieren möchte, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zitieren Sie mal bitte!) kann ein Antrag, so, wie er hier uns vorliegt, eigentlich nicht passieren. Aber anscheinend fehlt Ihnen hier auch Begleitung, die Sie ja moniert haben, bei Ihren Schulbesuchen. Dann wäre Ihnen das bestimmt nicht passiert. Ich möchte Ihnen gleich noch sagen, was Sie – nur ein paar Sachen, weil ich nicht die Redezeit überschreiten möchte –, was Sie noch alles falsch gesagt haben: Schulkonferenzen entwickeln keine Schulentwicklungspläne. (Andreas Butzki, SPD: So ist das.) Das ist komplett falsch. Aber gucken Sie einfach mal ins Schulgesetz! Da sehen Sie dann, welche Aufgaben die Schulkonferenz hat als höchstes beschließendes Gremium einer Schule. Und Schulentwicklungspläne werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt und nicht von Schulkonferenzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat ja auch nur von Mitwirkung gesprochen und nicht von Entwicklung.) Und dann gibt es bei den Schulentwicklungsplänen Anhörungen für die einzelnen Schulträger und dann … (Enrico Schult, AfD: Das waren die Schulkonferenzen, Frau Oldenburg! Jetzt sagen Sie die Wahrheit. Natürlich machen sie das!) Nein, das ist doch Quatsch mit Soße! Der Schulträger ist nicht die Schulkonferenz. Meine Güte! Ich verlange von Bildungspolitikern, die glauben, sie seien welche, dass sie wenigstens einmal ins Schulgesetz gucken, (Andreas Butzki, SPD: So ist es.) zumindest, wenn sie einen Antrag vorbereiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) … Antragspunkte wie die Forderung nach eigenständigen Förderschulen, also separate Beschulung förderbedürftiger Schülerinnen und Schüler als Zeichen eines Inklusionserfolges, separate Beschulung als Zeichen von Inklusionserfolg oder die Feststellung, dass eigenständige Förderschulen weltweit vorbildliche pädagogische Institutionen für echte Inklusion sind – Förderschulen/Inklusion, Inklusion, vielleicht noch mal, gemeinsam – oder die Aufforderung an den Landtag, gesonderte Inklusionsklassen zu bilden. Was sind gesonderte Inklusionsklassen? Das ist in der sprachlichen Analyse durchaus interessant. Das ist nämlich ein sprachlicher Widerspruch in sich. Typisch für die Rhetorik der Antragsteller: zwei Begriffe, die sich ausschließen, zwei Begriffe, die das Gegenteil voneinander behaupten. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Das kennen wir aus der Literatur, zum Beispiel „Stummer Schrei“. Heute kommt hinzu: gesonderte Inklusionsklassen. Separate Schulen und separate Klassen widersprechen der Inklusion, die nämlich Menschen zusammenführt, die keinen Menschen ausschließt, diskriminiert oder benachteiligt. Was die Antragsteller der AfD wollen, ist die Exklusion. Und da muss man sich gar nicht streiten, sondern Sie haben es doch hier eben noch mal deutlich gemacht und Ihr Antrag strotzt doch davon, dass es Kinder erster und zweiter Klasse gibt und Sie sich für die Kinder erster Klasse vermeintlich einsetzen, und Kinder, aus Ihrer Sicht, der zweiten Klasse, gehören nicht in einen gemeinsamen Unterricht. Das ist die Moral der AfD und das werden wir natürlich nicht mitmachen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Petra Federau, AfD) Ihr Antrag widerspricht nicht nur der Inklusionsstrategie, sondern auch der UN-Behindertenrechtskonvention, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt warte ich auf das Zitat.) hier besonders Artikel 24, und den zitiere ich jetzt auch mal – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) das haben Sie ja nicht gemacht, deswegen –: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragspartner sicher, dass … Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“ (Enrico Schult, AfD: Das werden sie auch nicht.) „und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden … Menschen mit Behinderung“ müssen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen … hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht“ (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau, integrativ, nicht inklusiv!) „an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“. Ende des Zitats. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
