Michel-Friedrich Schiefler
Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, Kollegen, Kolleginnen, liebe Verbraucher, liebe Verbraucherinnen, vor einer Woche am Donnerstag wurde im Bundestag eine sehr ähnliche Debatte geführt, auch ein AfD-Antrag. Ich meine, Sie können jedes Mal aus Ihrer Bundestagsfraktion die Anträge auch in den Landtag bringen, aber ich glaube nicht, dass wir jedes Mal die Debatte doppelt führen müssen. (Stephan J. Reuken, AfD: Wir haben sie ja gestern schon geführt.) Zur Kurzfassung: Die AfD zeigt eigentlich mal wieder, wie man möglichst populistisch ein Thema aufbringt, ohne einmal selbst eine richtige Recherche anzustellen. Dann hätten wir uns diesen Tagesordnungspunkt nämlich wirklich sparen können. Zur Wahrheit gehört, dass Produkte, in denen Insekten mitverarbeitet werden, bereits kennzeichnungspflichtig sind, wichtig für Menschen mit Allergien oder für diejenigen, welche solche Produkte im Zweifel nicht zu sich nehmen möchten. Das ist ja jedem freigestellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich fand den Einwurf von Frau Baal außerdem sehr gut mit dem Street Food Festival, war ich selber auch schon mal. Oder vielleicht hat auch jemand aus dem Bekanntenkreis bei Ihnen Freunde, die im Ausland waren, das auch einfach mal ausprobiert haben, was Exotisches, was man noch nicht kennt. Warum soll man nicht mal über den Tellerrand hinausgucken können?! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Genau wie – jetzt aber weiter im Text –, genau wie bei anderen Produkten muss und wird darauf geachtet, dass zum Beispiel Menschen mit einer Schalentierallergie diese Produkthinweise auf dem Produkt selber finden können. All das ist EU-rechtlich bereits vorgeschrieben: Bei den Inhaltsstoffen aufgeführt wird der Name des Insekts auf Deutsch und auf Lateinisch, die Form der Verarbeitung, ob gepulvert, gefroren oder getrocknet, zerhackstückelt, und eine Warnung für allergische Reaktionen. Die Antragsteller sprechen auch an anderer Stelle von moralisierenden Kampagnen gegen übliche tierische Nutzerzeugnisse. Also ich wäre tatsächlich dankbar, wenn Sie mir ein realistisches Beispiel dafür bringen können, weil mir wäre kein solches bekannt. Und vielmehr erweitern wir doch unser Produktangebot, ebnen Lebensmitteln rechtlich den Weg für alternative Nahrungsmittel. Davon abgesehen reden wir hier nicht über unzählige Insekten, sondern EU-weit sind zurzeit die Insektenarten Wanderheuschrecke, Larven des Mehlkäfers, Hausgrille, das Heimchen und Larven des Getreideschimmelkäfers als Novel Food zugelassen. Und ganz neu sind Insektenprodukte zudem auch nicht im europäischen Raum. Es klang ja vorhin auch schon mal von Herr Schmidt selber an, dass es die Maikäfersuppe irgendwann mal gab. In anderen Ländern werden bestimmte Käsearten mithilfe von Maden auch zubereitet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein anderes Produkt, was Sie vielleicht auch kennen – Honig –, hat auch was mit Insekten im Zweifel zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, das war jetzt ein bisschen überspitzt, aber dabei … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, dabei muss man auch sagen, wir reden auch über eine sehr kleine Produktnische immer noch an dieser Stelle bei den Produkten, die Sie meinen. (Thore Stein, AfD: Immer noch, ja.) Und ich glaube, weil Sie das mit dem Siegel auch angesprochen haben, wie bei veganen Produkten, die sich kennzeichnen extra mit einem „V“, weil der Markt erkannt hat, es ist für uns etwas Gutes, wenn wir selbstständig unser Produkt anfangen zu kennzeichnen. Für die Sparte von Menschen, die dieses Produkt konsumieren wollen, könnte ich mir auch vorstellen, dass im späteren Verlauf mehrere Firmen mit bestimmten Insektenprodukten auch auf eine eigene, mit einem Markenzeichen, was den Insekteninhalt kennzeichnet, selbstständig darauf zugehen wird. Und Sie müssen sich keine Sorgen machen, bevor ein solches Produkt mit Insekten bei uns auf dem Markt landet, wird dieses weitreichend geprüft und sichergestellt, dass es keine Gefahr für Menschen beim Verzehr birgt. Die Novel-Food-Verordnung, die ich vorhin schon angesprochen habe, gibt es außerdem schon seit 1997, die solche neueren Produkte auf dem Markt regelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, hat bisher auch keine Gründe gefunden, die gegen die Verwendung dieser Insekten sprechen. Weitere Studien sind laut EU-Aussage sogar in Arbeit, und sollte sich hier entsprechend wissenschaftlich fundiert etwas ändern, würde es auch rechtliche Anpassungen geben. Vorteile, die Insekten bringen? Sie sind großartige Quellen von gesättigten Fettsäuren, Vitaminen, Mineralstoffen, viel Protein, ihre Anzucht hat auch Vorteile. Herr Terpe hat es, glaube ich, erwähnt gehabt, sie benötigen wenig Platz, wenig Wasser und eine unglaublich, sie produzieren unglaublich wenig CO . Doch muss auch bei den 2 Insekten auf eine artgerechte Haltung geachtet werden. Das wollte ich nur am Rande einmal kurz erwähnen. Alles in allem, wir sind schon weiter, als Sie es in Ihrem Antrag versuchen umzudeuten, und Sie werden den Fortschritt auch hier nicht aufhalten. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
