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Torsten Koplin

Die Linke 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich greife Herrn Dieners Worte mal auf: Eine Rede, die geschrieben wurde, soll auch gehalten werden – die ich jetzt verlesen darf, hätte gerne Frau Präsidentin gehalten, und jetzt darf ich sie verlesen. Meine Damen und Herren, und wieder einmal zeigt dieser Antrag der AfD-Fraktion, dass unter dem Deckmantel des Schutzes der Konsument/-innen Angst und Misstrauen geschürt werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Diesmal müssen Insekten in Lebensmitteln herhalten (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und deren aus Sicht der AfD nicht klar ersichtliche beziehungsweise nicht ausreichende Kennzeichnung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber er muss selber lachen! Er muss selber lachen!) Man beginnt dann auch gleich mit dem Feststellungsteil des Antrages, mit der negativen Wertung solcher neuartigen Lebensmittel, zu den neben Algen, neuen Pflanzenproteinen auch die Insekten gehören, und verbindet sie mit Skepsis, Ablehnung und Befremdung, wie geschehen. Man könnte doch durchaus auch mit der Darstellung der Vorzüge und positiven Aspekte beginnen und sich konstruktiv dem Thema zuwenden. (Petra Federau, AfD: Könnte man, könnte man! Tut man aber nicht!) Man könnte feststellen, dass die Welternährungsorganisation in verschiedenen Studien festgestellt hat, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind. Man könnte erwähnen, dass Insekten durchaus eine nachhaltige Alternative zu Schnitzeln von herkömmlichen Nutztieren darstellen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) da ihr essbarer Anteil mit 80 Prozent deutlich höher als zum Beispiel beim Rind liegt, wo es nur 40 Prozent sind. Man könnte mit Blick auf steigende Kosten für tierisches Eiweiß auf Ernährungsunsicherheit, Umweltbelastung, Bevölkerungswachstum und steigende Nachfrage nach Proteinen die Bedeutung von Insekten als wichtiges Thema für Lebensmittel im 21. Jahrhundert herausstellen. Das alles könnte man, aber alles das machen Sie nicht in Ihrem Antrag. Sie stellen ab auf vermeintliche moralisierende Kampagnen und verbreiten Unsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das nenne ich Stimmungsmache, sehr geehrte Damen und Herren, denn auch die Verbrauchersicherheit ist gegeben. In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Basierend auf der Verordnung über neuartige Lebensmittel müssen Produkte eine strenge wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit durchlaufen. Die Behörde prüft die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bei Antragstellung müssen die Hersteller umfangreiche Daten vorlegen über Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, toxikologische, allergene Eigenschaften, über Herstellungsverfahren, geplante Verwendung und Verwendungsmengen ihres Produktes. Entscheidend ist, dass ein neuartiges Lebensmittel kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Ist das gewährleistet, kann die EU-Kommission die Zulassung beschließen, allerdings nur, wenn auch die Mitgliedsstaaten Ja sagen. Und auch die Kennzeichnungspflicht ist eindeutig geregelt. Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden, sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht. Vorgegeben sind die Nennung des deutschen und lateinischen Namens, Informationen über die Form der Beimischung beziehungsweise Darreichungsform – getrocknet, pastenartig oder pulverförmig – sowie Allergiehinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste. Durch die Kennzeichnungspflicht ist demnach ausgeschlossen, dass essbare Insekten unbemerkt in Lebensmittel gemischt werden, abgesehen von krimineller Energie, die unterstellen wir an der Stelle nicht. Wir gehen also davon aus, dass das hier genau legal alles passiert. Für unverpackte Lebensmittel ist keine Zutatenliste vorgeschrieben. Hier kann und muss das Verkaufspersonal bei Nachfrage Auskunft über die verwendeten Zutaten geben. Die Gefahr eines heimlichen Untermischens halten die Verbraucherzentralen für sehr gering, da Speiseinsekten derzeit noch teuer sind. Im Gegenteil, so wird die Verwendung von Insektenbestandteilen von vielen Herstellern als Verkaufsargument im Marketing benutzt und aktiv damit geworben. Unser Fazit: Der Antrag kann unter „uninformierte Stimmungsmache“ abgelegt werden. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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