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Christian Pegel

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zunächst herzlich vom Landwirtschaftskollegen Dr. Till Backhaus grüßen, der heute auf der Agrarministerkonferenz die Landesinteressen vertritt und sich deshalb heute hier entschuldigen lässt. Und weil wir gerade bei Zeichentrickfilmen gewesen sind, die aus der Vergangenheit stammen, ich empfehle bei zu viel künstlicher Aufregung einen noch älteren Film. Im „Dschungelbuch“ singt Balu: „Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit“, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) das wirkt mäßigend und beruhigend. Meine Damen und Herren, zu Ihrem Antrag bleibt zunächst festzuhalten, es handelt sich hier um geltendes EU-Recht. Zudem sollte es selbstverständlich sein, mögliche Befindlichkeiten der Menschen nicht zu missbrauchen oder Ängste zu schüren oder gar die Bevölkerung zu verunsichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums haben mir vier knappe und klare Reaktionen auf Ihre vier Forderungen im Antrag an die Hand gegeben. Erstens. Die ausreichende Kennzeichnungspflicht ergibt sich bereits aus dem EU-Recht – also erledigt und damit nicht benötigt. Zweitens. Es ist hier keine Nutzungsvereinbarung für das Regionalkennzeichen Mecklenburg-Vorpommern bekannt – also spekulativ und damit unbegründet. Drittens. Der Entscheidung der EU-Kommission auf Anraten der Europäischen Lebensmittelbehörde für die Zulassung zweier weiterer Insektenarten lagen umfangreiche Studien zugrunde – also alles da, muss nur auch zur Kenntnis genommen werden. Viertens. Eine moralisierende Kampagne des europäischen Norm- und Gesetzgebers ist nicht erkennbar – also fantasievoll, aber unsubstantiiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die EU-Verordnung, die hier kritisch angesprochen wird, gilt seit dem 1. Januar 2018. Bereits 2021 wurden die ersten beiden Insektenprodukte zugelassen: die Larven des gelben Mehlkäfers und die Wanderheuschrecke – schon 2021. Jetzt aktuell wurde der Katalog der zugelassenen Insekten ergänzt um die Hausgrillen und die Larven des Getreideschimmelkäfers, basierend auf einem Vorschlag der Europäischen Lebensmittelbehörde an die Kommission, dies beruhend auf umfangreichen Studien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verordnung ist also seit 2021 angewendetes Recht in Deutschland, weil seitdem die ersten beiden Insekten als Lebensmittel zugelassen sind, und das, meine Damen und Herren, soweit ich das bewerten kann aus meinem bescheidenen Blickwinkel, ohne einen Zusammenbruch der Esstradition und der Speisekultur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Lebensmittelinformationsverordnung gibt klar vor, dass und mit welchen Mindestinformationen auf der Verpackung diese Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Diese Verordnung gilt wie alle EU-Verordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, also auch in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Verwendung dieser Insekten muss entsprechend kenntlich gemacht werden. Das Etikett zur Kenntlichmachung muss darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Verzehrenden, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Aber allergische Reaktionen können auch durch glutenhaltiges Getreide, Krustentiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite in höherer Konzentration – ich habe gelernt, zu gut Deutsch Rotwein –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lupine oder Weichtiere wie Schnecken, Muscheln und Tintenfische hervorgerufen werden. Ein Privileg für allergische Reaktionen scheint also den Insektenzutaten nicht alleine zuzukommen. Entscheidend, und da haben Sie vollkommen recht, ist der verpflichtende Hinweis, den aber die Verordnung der Europäischen Union heute schon sicherstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da Insekten in der EU als neuartige Lebensmittel gelten, dürfen diese erst nach einer ausdrücklichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Diese wiederum wird nur erteilt, wenn belegt worden ist, dass von ihnen keine Gefahren davon für die menschliche Gesundheit ausgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und mit der bereits benannten Lebensmittelinformationsverordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, beim Kauf von Lebensmitteln eine fundierte und vor allem eigene Entscheidung treffen zu können. Dazu gehört dann selbstverständlich auch, dass Lebensmittelunternehmer über unerwartete Zutaten zu informieren haben, sodass eine Täuschung auf der Verbraucherseite ausgeschlossen ist. Insekten sind als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten neuartig und noch nicht weit verbreitet. Deshalb muss eine Information über diese unerwarteten Zutaten bereitgestellt werden und zum Beispiel in Speisekarten zu finden sein. Damit ist es jedem Verbraucher beziehungsweise auch jeder Verbraucherin freigestellt, ob und welche Produkte erworben und konsumiert werden. Da sich diese Kennzeichnungspflicht bereits aus dem EU-Recht ergibt, gibt es hier gleichermaßen keinen Handlungsbedarf. Und auch die umfangreichen Studien sind bereits vorhanden. Sie waren Grundlage des Entscheidungsvorschlags der Europäischen Lebensmittelbehörde an die Kommission. Nun mag bei Ihnen gestern der Eindruck entstanden sein, dass, wenn der Finanzminister gestern sogar die Artenansiedelung von Schaalsee-Giraffen in Erwägung gezogen hat, heute auch weitere Studien aus der Spendierhose des Finanzministers fallen müssten. Da muss ich leider enttäuschen, der Kollege beliebte gestern nur zu scherzen. (Nikolaus Kramer, AfD: Ach so!) Das gilt erst recht für bereits vorhandene umfangreiche Studien. Es bedarf nämlich keiner weiteren, das erforderliche Wissen ist längst vorhanden. Deshalb wird der Finanzminister darauf bestehen, auch dieses Geld nicht ausgeben zu müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie zum Abschluss im Namen des Landwirtschaftskollegen bitten, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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