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Dirk Stamer

SPD 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD-Fraktion den Landesrechnungshof erneut zu einem sehr frühen Zeitpunkt als unabhängige Instanz in den politischen Willensbildungsprozess einbinden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Richtig so!) Konkret wird hier gefordert, dass der Landesrechnungshof bei der geplanten Reform der Förderverfahren des Landes eine beratende Stellungnahme hier in Form eines Sonderberichtes abgibt. Wie wir schon gehört haben, haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Förderverfahren des Landes mit dem Ziel der Vereinfachung und Verbesserung zu reformieren. Der Finanzminister hat hierzu ja schon angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Und wenn dieser Gesetzentwurf vorliegt, dann wird ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren ablaufen, in dem Sie sich die notwendige Expertise von allen möglichen Seiten dann einholen können. Ein zusätzlicher Sonderbericht zu diesem Zeitpunkt bietet aus unserer Sicht hier keinen Mehrwert. (Beifall Marcel Falk, SPD) Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag auf stärkere Mitwirkung des Landesrechnungshofs unter anderem am Beispiel eines Sonderberichts aus dem Jahre 2019. Zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde dieser damals vereinbart. Dieser Vergleich allerdings hinkt zu heute. Der Sonderbericht damals wurde nämlich aufgrund eines Streites angefordert, um diesen Streit beizulegen und beide Positionen aufzuzeigen. Das ist aus unserer Sicht nicht vergleichbar zu der heutigen Situation, wo wir nach vorne schauen in die Zukunft, wie wir etwas besser machen können. Da taugt so ein Bericht in dieser Situation zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Situation ist also eine völlig andere. Der Finanzminister hat ja auch bereits angekündigt, einen Vorschlag zu machen, der dann in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten wird. Und eben in diesem Gesetzgebungsverfahren haben alle Fraktionen – auch Ihre – die Möglichkeit, sich entsprechende Expertise anzueignen, um sich eine entsprechende Meinung zu bilden. Darüber hinaus, ich glaube, das ist noch nicht angeklungen, aber hat auch heutzutage der Landesrechnungshof schon eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben – im Finanzausschuss hören wir öfter darüber –, sodass ich auch aus Sicht des Schutzes des Landesrechnungshofes hier heute sage, dass ein Sonderbericht zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig ist, sondern dann, wenn es denn entsprechend so weit ist, dann sollten wir sämtliche notwendige Expertise einbinden, allerdings nicht heute. Insofern bitte ich Sie, diese Reihenfolge einzuhalten, und verbleibe an diesem Punkt mit dem Wunsch oder der Bitte der Ablehnung des Antrages. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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